Zanetti Roberto · Ständerat · 2019-09-26
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-26
Wortprotokoll
Ich will Sie nicht allzu sehr langweilen. Wir haben heute Morgen eingehend diskutiert. Ich mache ein paar Punkte fest, aufgrund derer ich Sie bitte, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Wir sind uns einig - da besteht wirklich Einigkeit -, dass es verfahrensrechtlich fragwürdig ist. Verfahrenshygienisch aber ist es für mich einfach an der Grenze des Erträglichen, wie hier vorgegangen wurde. Bezüglich der ursprünglichen Zielsetzung der Vorlage - es ging ja eigentlich darum, Erwerbsanreize zu schaffen - schiessen wir hier wirklich vollständig am Ziel vorbei. Die ursprüngliche Vorlage sah ja einen höheren Abzug für Drittbetreuungskosten vor, dies mit Steuerausfällen im Umfang von rund 10 Millionen Franken. Die Wirkung des Erwerbsanreizes auf die Beschäftigung beträgt rund 2500 Stellen. Bei dem jetzt zur Debatte stehenden zusätzlichen Abzug sprechen wir von 350 Millionen Franken Steuerausfällen, und die Wirkung bezüglich Erwerbsanreiz [PAGE 985] ist gleich null. Im schlimmsten Fall wirkt er sogar kontraproduktiv, weil man dann sagt: Was will ich arbeiten gehen, wenn ich höhere allgemeine Kinderabzüge machen kann?
Zudem ist es für mich verteilungspolitisch tatsächlich äusserst fragwürdig und unanständig. Der Abzug beginnt erst ab 110[NB]000 Franken steuerbarem Einkommen zu wirken: Bei einem steuerbaren Einkommen von 110[NB]000 Franken - wir sprechen hier von einem Bruttoeinkommen von 140[NB]000 bis 150[NB]000 Franken - spart man 29 Franken ein! Bei einem Bruttoeinkommen von 150[NB]000 Franken spart man also 29 Franken pro Jahr ein! Ich glaube nicht, dass deshalb jemand arbeiten geht. Die Wirkung ist also gleich null. Wirklich einschenken tut die ganze Angelegenheit je nach Familienkonstellation dann so ab 300[NB]000 bis gegen 1 Million Franken steuerbarem Einkommen. Diese Verteilungswirkung finde ich, so leid es mir tut, unanständig.
Wenn wir dann noch den Kollateralschaden dieser Massnahme anschauen: Eigentlich möchten wir einen Erwerbsanreiz schaffen und nehmen 350 Millionen Franken Ausfall in Kauf. Das Verhältnis zwischen 10 Millionen gemäss der ursprünglichen Massnahme und 350 Millionen ist in jeder Hinsicht disproportional. Ich will ja nicht übertrieben formalistisch sein: Wenn man ein Paket von 350 Millionen schnürt und 10 Millionen Rundungsungenauigkeiten hat, um allenfalls einen schlechten Zustand zu beseitigen, dann, würde ich sagen, kann man den Fünfer gerade sein lassen. Aber wenn es umgekehrt ist - 10 Millionen Wirkung mit 350 Millionen Nebenwirkung -, dann muss ich einfach sagen: Es ist finanzpolitisch frivol, wenn wir so vorgehen. Von der ganzen Geschichte vom Umgang mit den Kantonen will ich gar nicht sprechen. Ich finde es für den Ständerat relativ heikel, so mit den Kantonen umzugehen.
Deshalb noch einmal mein dringender Appell - ansonsten halte ich mich mit dringenden Appellen zurück -: Gehen Sie verfahrensmässig sauber vor, gehen Sie finanzpolitisch verantwortungsvoll vor! Bezüglich der Wirkung im Ziel sollten wir uns bessere Massnahmen vorbehalten und dafür das Geld beiseitelegen. [GZ]
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zuzustimmen.