Lexipedia

Ettlin Erich · Ständerat · 2019-09-26

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2019-09-26

Wortprotokoll

Der Motionär hat die Thematik und das Anliegen gut und umfassend zusammengefasst. Ich möchte nur noch ein paar Anmerkungen anbringen.

Es steht in der Stellungnahme des Bundesrates, dass ja immer noch der Weg an das Gericht offen bleibe. Das finde ich eine schlechte Argumentation: Dann geh doch vor Gericht! Das müsste uns immer aufhorchen lassen, weil man die Probleme vorher lösen soll und kann. Auch hier kann man sie vorher lösen.

Die ganze Thematik, die von der Motion Kuprecht angesprochen wird, dreht sich um die generelle Frage, wer den Kontrolleur kontrolliert. Das ist hier zu fragen: Wer kontrolliert den Kontrolleur? Unabhängigkeit ist wichtig, sie ist auch hier wichtig, aber sie kann nicht uneingeschränkt sein. Bei aller Sympathie für unabhängige Instanzen - hier stellt sich eine wesentliche Systemfrage.

Mein Postulat wurde erwähnt; dieses Postulat hat ja auch zum Gutachten von Professor Thomas Gächter vom 12. Juli 2017 geführt. Darin wurde aufgezeigt, dass die spezifische Weisung, die ich in der Begründung meines Postulates angesprochen hatte, keine gesetzliche Grundlage hat. Hier ist die OAK also zu weit gegangen, und dies trotz Vernehmlassung usw. In der Antwort des Bundesrates wird gesagt, es gebe ja Vernehmlassungen und da könne man sich dazu äussern, wenn etwas gegen das Gesetz verstosse. Hier ist trotz dieser Möglichkeit etwas durch die Maschen gefallen. Genau das will der Motionär verhindern; es soll noch eine Kontrolle bestehen.

Wir können ja nicht bei jeder fraglichen Weisung einen Vorstoss machen - das würde wirklich das Parlament lahmlegen. Das Gutachten von Professor Gächter ist lesenswert und zeigt die Schwierigkeit und Problematik bestens auf. Die Unabhängigkeit der OAK wird durch die Motion Kuprecht in keiner Weise gefährdet, dafür erhöht sie die Rechtssicherheit und fördert die Systematik der Aufsicht.

Ich bitte Sie auch, die Motion Kuprecht 19.3600, "Gesetzesgrundlage zur Kontrolle der Oberaufsichtskommission über die berufliche Vorsorge", zu unterstützen.