Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-09-25
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-09-25
Wortprotokoll
Zuerst ein paar grundsätzliche Bemerkungen zur AHV-Finanzierung. Ich habe das gestern schon gesagt: Die AHV wurde 1948 eingeführt. Man hat zur Finanzierung die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge eingeführt sowie einen Bundesbeitrag festgelegt. Dieser Bundesbeitrag sollte nach Ansicht der AHV-Väter durch zwei zweckgebundene Steuern finanziert werden, nämlich die Alkohol- und die Tabaksteuer. Es ist natürlich klar: Man wusste nicht, ob das "für ewig" reichen würde, und legte fest, dass der Bund das fehlende Geld von sich aus und aus allgemeinen Bundesmitteln einschiessen müsse.
Ich habe Ihnen gestern gezeigt, dass diese Mittel bis 1972 gut zur Finanzierung des Bundesbeitrages gereicht haben. Es war immer sehr viel mehr, und der Überschuss ging in den AHV-Fonds - selbstverständlich, man durfte das Geld ja nicht zweckentfremden.
In der Zwischenzeit ist aber die AHV viel stärker gewachsen als die Einnahmen aus diesen beiden Steuern. Das führte dazu, dass diese beiden Steuern vor der Einführung des Mehrwertsteuerprozentes nur noch etwa 30 bis 35 Prozent des Bundesbeitrages haben finanzieren können. Man kann nun sagen: Okay, dann soll der Bund den Rest bezahlen. Jetzt muss ich Ihnen aber die Dynamik der Entwicklung der Bundeseinnahmen und der AHV-Kosten einmal aufzeigen.
Eine Schätzung bis etwa 2020 ergibt, dass die AHV mindestens um - real, per annum - etwa 2,5 Prozent wachsen wird. Der Bund wird den Bundesbeitrag also jedes Jahr in dieser Grössenordnung, mal mehr, mal weniger - immer real, mit der Teuerung ist es dann noch mehr -, erhöhen müssen. Die Elastizität - ökonomisch gesagt - der Bundeseinnahmen ist aber ungefähr eins. Das heisst, wir können bei den Bundeseinnahmen langfristig maximal gleich viel Wachstum wie bei der Wirtschaft erwarten. Das führt zu Folgendem: Wenn wir jetzt annehmen, dass wir über die gleichen, vielen Jahre ein reales Wirtschaftswachstum von etwa 1,5 Prozent erzielen - was schon gut ist -, dann entsteht hier eine "Lücke in der Dynamik", die sich in wenigen Jahren auf mehrere Milliarden Franken pro Jahr belaufen wird. Das kann der Bund nicht bezahlen.
Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat Ihnen beantragt, auch unter Protest der SVP, sich beim Demographieprozent - die demographische Entwicklung erzeugt dieses Wachstum bei der AHV im Wesentlichen - beteiligen zu dürfen. Sonst muss der Bund über kurz oder lang eine Steuererhöhung machen, nur um den Beitrag an die AHV bezahlen zu können. Wenn Sie das "Loch" auf den Bund überwälzen, können Sie hier schon sagen: Wir retten und sichern die AHV, und es kostet nichts. Dann muss eben der Bund kommen und das "Loch" auffüllen.
Ich muss Ihnen sagen: Die Finanzpläne - Sie werden sie sehr bald haben - zeigen ganz klar, dass der Bund nicht in der Lage sein wird, diese Mehrkosten ohne Steuererhöhungen aufzufangen. Er wird dazu nicht in der Lage sein.
Wir haben jetzt einen Finanzplan, nach dem wir etwas für die Bildung tun wollen, nach dem wir die Landwirtschaft einigermassen vernünftig aufrechterhalten wollen, nach dem wir etwas viel für den öffentlichen Verkehr tun, nach dem sehr viel in den Sozialbereich fliesst. Ich habe es berechnet: Wenn Sie das alles tun wollen - wenn Sie bei der Bildung 6 Prozent Zunahme haben, wenn Sie im Sozialbereich nichts machen, wenn Sie die zweckgebundene leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, wenn sie erhöht wird, auch in den öffentlichen Verkehr fliessen lassen - und wenn Sie trotzdem den Finanzplan auf den Ausgleich der Teuerung einschränken wollen, dann können Sie die Landwirtschaft und die Armee halbieren, alle Gelder für Kultur und Sicherheit streichen, und Sie kommen trotzdem nicht zum Ziel.
Das sind die Realitäten. Immer diese schönen Sprüche: Spart bitte einmal 2 oder 3 Milliarden Franken! - Sie können mir dann sagen, wenn Sie den Finanzplan sehen, wo das geschehen soll und wo es nicht ins Fleisch schneidet. In dieser Situation können wir es uns nicht leisten, bei der AHV-Finanzierung in dieser Frage noch einmal einen Schritt zurückzugehen.
Ich mache Ihnen eine kleine Rechnung, die zeigt, was der Antrag Bortoluzzi konkret bedeutet: Eine Erhöhung der Tabaksteuer um 20 Rappen, wie sie nächstes Jahr geschehen könnte, bringt etwa 140 Millionen Franken. Diese 140 Millionen decken nicht einmal den Sprung von einem einzigen Jahr beim Bundesbeitrag an die AHV ab. Bei 30 Rappen wären es etwas über 200 Millionen Franken.
Was passiert, wenn Sie diesen Antrag annehmen? Die Mittel des Bundes gehen sofort um 2 Prozent zurück. Das bedeutet im Jahre 2004 schon einen Ausfall von 600 Millionen Franken. Das heisst, wir müssen die Tabakpreise um rund einen Franken erhöhen, nur um das zu kompensieren, was mit diesem Antrag bei der Finanzierung des Bundesbeitrages verschlechtert wird. Wenn diese 600 Millionen Franken noch in den Finanzplan hineinkommen, plus das Demographieprozent usw., dann müssen wir Ihnen einen Finanzplan unterbreiten, der "Blut und Tränen" heisst und der vor dem Volk schwieriger zu vertreten ist als die Frage nach einem bisschen Tabaksteuer, die der Bund zur Finanzierung der AHV bekommt. Sie müssen sich bewusst sein: Man kann schon den Bund aushungern, ausbluten lassen, damit es sonst irgendwo etwas weniger wehtut, und sagen, das sei eine solide Finanz- und Sozialpolitik. So geht es aber nicht.
Deshalb muss ich Sie dringend bitten, diesen Antrag abzulehnen. Ich meine aber auch grundsätzlich, dass Sie in eine so grundsätzliche Frage wie jene des Bundesbeitrages nicht nebenbei mit der Tabaksteuer eingreifen können, während die 11. AHV-Revision läuft, in der diese Fragen im Gesamtkontext beurteilt werden müssen.
Das alles führt mich dazu, Ihnen zu empfehlen, diesen Antrag abzulehnen.