Rieder Beat · Ständerat · 2019-12-02
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-02
Wortprotokoll
Natürlich sind wir uns bewusst, dass der Apéro bereits wartet, aber dieses Geschäft ist ein wichtiges Geschäft. Ich bin nicht dafür verantwortlich, dass es heute auf der Traktandenliste ist, und ich glaube, dass Kollege Burkart, wenn er jetzt hier im Saal wäre, seine parlamentarische Initiative gar nicht mehr wiedererkennen würde. (Zwischenruf: Er ist da!) Er ist noch da. (Heiterkeit)
Diese parlamentarische Initiative sieht eben nicht nur, wie der Kommissionssprecher es treffend erläutert hat, Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe vor. Sondern sie stellt eigentlich eine CO2-Vorlage light dar, und zwar mit Zielvorgaben, wie wir sie im CO2-Gesetz haben, nämlich Emissionsabsenkpfaden, Reduktionszielen beim CO2-Ausstoss, Neuwagenzielen, Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure, maximalen Kompensationsaufschlägen auf Treibstoffen und CO2-Abgabesätzen. Bereits vor Beendigung der CO2-Gesetzgebung will die UREK-S wesentliche Punkte fixieren, und zwar mit der Absicht, ein Klimagesetz light zu verabschieden für den Fall, dass die Taube auf dem Dach, sprich das CO2-Gesetz, nicht zum Fliegen kommt. Dann hätte man den Spatz in der Hand, nämlich diese parlamentarische Initiative Burkart, welche einerseits die zeitliche Lücke für Steuererleichterungen schliesst und andererseits eben auch eine Lücke beim Klimaschutz schliessen könnte für jenen Fall, dass sich eine Verzögerung oder ein Nichtgelingen bei der definitiven Verabschiedung des CO2-Gesetzes ergeben könnte.
Nun, ich kürze das Ganze: Nimmt man den Klimaschutz ernst und will man nun effektiv die Emissionsziele im Rahmen unserer Gesetzgebung ernsthaft anpacken und erreichen, kann man sehr wohl dem Antrag der Mehrheit der UREK-S zustimmen - dies im Bewusstsein, dass die CO2-Gesetzgebung im Ständerat mit einer praktikablen Lösung auf die richtige [PAGE 1015] Bahn gesandt wurde und der Nationalrat nun darauf aufbauen kann.
Es ist davon auszugehen, dass wir den CO2-Gesetzgebungsprozess erfolgreich abschliessen, und daher würde dann diese parlamentarische Initiative rechtzeitig wieder ausser Kraft treten. In diesem Sinne wäre der Antrag der Mehrheit der UREK-S einzig ein Sicherheitsventil, das hier für eine gewisse Zeit, bis zum Inkrafttreten der CO2-Gesetzgebung, vorgesehen wird.
Aus meiner Sicht hat diese Vorlage allerdings einen Wermutstropfen, den ich als wesentlich empfinde, denn die CO2-Gesetzgebung ist umfassend. Im Rahmen dieser Vorlage wird ein maximaler Kompensationsaufschlag auf Treibstoffe von 10 Rappen pro Liter bei einer Steigerung von 1 Rappen pro Jahr vorgesehen. Das ist für die Bevölkerung spürbar.
Wie bereits in der Debatte zum CO2-Gesetz ausgeführt, sind solche nicht abgefederten und nicht mit Rückerstattungsmechanismen versehenen Kompensationsaufschläge für den peripheren ländlichen Raum nicht tragbar. Dieser wird ökonomisch massiv benachteiligt, da man in diesen Regionen nicht so einfach vom Personenverkehr auf den öffentlichen Verkehr umsteigen kann. Und die finanzielle Belastung dieser Bevölkerungsteile ist signifikant - ich habe mich dazu bereits in der Debatte zur CO2-Gesetzgebung geäussert. Daher wäre auch im Rahmen einer solchen Lösung, der Lösung der parlamentarischen Initiative, der Bundesrat zu beauftragen, einen Rückerstattungsmechanismus, eine Abfederung dieser Treibstoffzuschläge für die benachteiligten Regionen vorzusehen.
Im Rahmen der CO2-Gesetzgebung hat der Ständerat dem[NB]natürlich entsprechend vorgekehrt und das Postulat UREK-S 19.3949 angenommen, welches den Bundesrat auffordert, ein System zur Rückerstattung dieser Treibstoffzuschläge vorzusehen. Die parlamentarische Initiative weist ein solches Instrument eben nicht auf, weshalb aus meiner Sicht hier noch Nachbesserungsbedarf besteht und weshalb ich Sie bitte, mit der Mehrheit der Kommission auch den Einzelantrag Fässler Daniel zu unterstützen, welcher Ihnen vorliegt.
Ich unterstütze daher Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zu den entsprechenden Mehrheiten - mit jener Einschränkung betreffend die maximalen Kompensationsaufschläge auf Treibstoffe, bei denen ich mit der Lösung der Minderheit, welche einen kleineren Aufschlag vorsieht, auch leben könnte.