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Schmid Martin · Ständerat · 2019-12-02

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-02

Wortprotokoll

Aus meiner Perspektive sollte es eben darum gehen, auch aus politischer Sicht in jedem Fall zu vermeiden, dass wir eine Regulierungslücke haben und die Förderung, die Steuererleichterung für biogene Treibstoffe aufgrund eines politischen Prozesses jetzt nicht sichergestellt werden kann. Ich bin Präsident des Verbandes der Schweizerischen Gasindustrie. Wir haben ein eminentes Interesse daran, biogene Treibstoffe weiterhin zu fördern, und daran, dass solche Investitionen auch getätigt werden. Deshalb war sich die Kommissionsmehrheit in diesem Sinne, glaube ich, völlig einig oder mindestens bei nur einer Gegenstimme, dass wir eine Übergangsgesetzgebung brauchen, bis das CO2-Gesetz kommt.

Die Differenzen liegen aber darin, inwieweit jetzt mit dieser Verlängerung der parlamentarischen Initiative Burkart auch materielle Themen behandelt werden, die weit über diese Initiative hinausgehen. Ich möchte daran erinnern, dass im CO2-Gesetz die Abgabeerhöhung von 10 Franken pro Tonne auch geregelt wird, wie in dieser Initiative, die einen ganz anderen Hintergrund gehabt hat. Gleichzeitig haben wir die Fragen, die Kollege Rieder im Zusammenhang mit den Automobilen vorgebracht hat.

Ich möchte auch unsere Kommissionsarbeit ein bisschen in Zweifel ziehen. Es war so, dass wir an der letzten Sitzung in einem Globalantrag über alle vorliegenden Minderheiten abgestimmt haben. Deshalb sehen Sie das auch so in der Fahne. Meine Minderheit betreffend die Reduktionsziele umfasst eigentlich alle weiteren. Wir haben in der Kommission nicht weiter über Differenzierungen diskutiert. Wir haben aufgrund des entsprechenden Antrages Luginbühl eine globale Abstimmung vorgenommen. Dieser Antrag hat mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine knappe Mehrheit gefunden.

Aber die Ausgangslage besteht für mich als Vertreter der Minderheit darin, dass ich unbedingt vermeiden will, dass wir Differenzen zum Nationalrat schaffen, weil das dazu führen wird, dass jetzt die UREK-N die Differenzen behandeln muss. Dann wird das in die Kommission kommen, deren neuer Präsident ich sein werde, sofern das Büro dies unterstützt. Wir wissen aber noch nicht, aus welchen Mitgliedern diese Kommission bestehen wird. Wir sollten dann diese Differenzen bis Ende dieser Session bereinigen. Ich bin mir nicht sicher, ob wir insgesamt verantwortungsvoll handeln, wenn Sie hier mit der Mehrheit stimmen. Wenn wir dem Nationalrat folgen, da gebe ich Ihnen recht, dann haben wir den Spatz in der Hand und nicht die Taube auf dem Dach.

Wir haben die Lösung, dass wir bis 2023 eine Verlängerung der Steuererleichterungen haben. Ich möchte hier den Kommissionssprecher schon auch noch ein bisschen herausfordern: Herr Kollege Müller hat davon gesprochen, dass es, wenn keine Gesetzgebung komme oder wenn wir der Minderheit zustimmen würden, 2021 fertig sei. Das stimmt so nicht! Es gibt keine Minderheit hier im Ständerat, die eine Befristung bis 2021 will. Wir sind klar der Auffassung, dass es - unabhängig von den materiellen Gründen - richtig ist, eine Regelung bis 2023 zu haben. Der Minderheitsantrag bezieht sich nicht auf 2021. Dazu gibt es keinen Minderheitsantrag. Zumindest werde ich diesen nicht vertreten, weil ich dort nicht auf der Fahne aufgeführt bin - das zur Klärung dieser Frage. Dann hat auch der Nationalrat dort die entsprechende Zeit.

Es gibt aber auch noch die Frage der Parallelität. Der Kommissionssprecher hat meines Erachtens gesagt - zumindest habe ich ihn so verstanden -, dass es eine Parallelität gebe. Meines Erachtens ist das nicht der Fall. Wenn der Nationalrat die ständerätliche CO2-Vorlage verabschiedet und wenn sie in Kraft tritt, dann tritt diese Gesetzgebung hier ausser Kraft. Es gibt keine Parallelität mehr. Dort besteht auch die Möglichkeit, für die Förderung der biogenen Treibstoffe auf das Bundesratsmodell zu gehen. Das wird der Nationalrat ja vielleicht 2023 auch so machen.

Deshalb meine Frage: Wollen wir jetzt solch materielle Themen, deren Konsequenzen wir teilweise gar nicht genau studiert haben, in einer parlamentarischen Initiative regeln? Wir haben einen Antrag global übernommen, der im Nationalrat auf dem Tisch lag. Er wurde dort abgelehnt, weil man das Ziel hatte, nur die parlamentarische Initiative Burkart und die Verlängerung zu behandeln. Das ist auch der Vorschlag der Minderheit. Wir wollen diese Verlängerung. Wir brauchen diese Verlängerung für die Investitionen bei biogenen Treibstoffen. Alle weiteren Verschärfungen, alle anderen Themen sollten wir aber beim CO2-Gesetz diskutieren. Wir werden dort allenfalls ein Referendum haben.

Wir möchten unter allen Umständen vermeiden, dass es schon ein Referendum gegen diese Vorlage hier gibt. Denn wenn wir hier regeln, dass der maximale Abgabesatz bei Nichtinkrafttreten jährlich um 10 Franken bis auf maximal 120 Franken pro Tonne steigt, dann ist nicht ausgeschlossen, dass auch noch gegen diese Vorlage das Referendum ergriffen wird. Dann könnte die Vorlage nicht rechtzeitig in Kraft treten. Wollen wir das? Aus meiner Sicht ist die Antwort klar Nein. Es wäre nicht verantwortungsvoll, wenn wir so handeln würden.

Deshalb ist die Minderheit der Meinung: Treten Sie ein - das ist ja unbestritten -, und folgen Sie dann in den Abstimmungen der Minderheit! Denn dann haben wir die Differenzen zum Nationalrat bereinigt. Die einzige Differenz, die bliebe, wäre, dass die Befristung auf 2023 verlängert würde. Dann hätte der Nationalrat noch ein bisschen mehr Zeit, auch in der Differenzbereinigung. Das ist der Vorschlag der Minderheit.

Ich bitte Sie, hier meinen Minderheitsanträgen zuzustimmen.