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Freund Jakob · Nationalrat · 2002-09-25

Freund Jakob · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-25

Wortprotokoll

Mein Minderheitsantrag beinhaltet keine materielle Änderung. Er ist nur eine Klarstellung, zielt aber genau in die Gegenrichtung der Einzelanträge Bernasconi.

In Artikel 43 wird umschrieben, welches Material der Bund besorgen und auch bezahlen muss. So steht in Buchstabe d, dass der Bund für das standardisierte Material des Zivilschutzes zu sorgen hat. Daraus kann abgeleitet werden, dass der Bund das gesamte standardisierte Zivilschutzmaterial besorgt und auch bezahlt. Das widerspricht aber dem Grundsatz der Gesetzesrevision, die den Zivilschutz unter die Hoheit der Kantone stellt und folglich die heutige Beitragsfinanzierung konsequent durch die Zuständigkeitsfinanzierung ersetzen will. Darum braucht es in Artikel 43 Buchstabe d den ergänzenden Nachsatz, wonach der Bund nur für jenes Material zuständig ist, das für die ihm zugewiesenen Zuständigkeiten nötig ist, wie das in Artikel 27 Absatz 1 umschrieben ist.

Auch im Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Konzeption des Bevölkerungsschutzes schreibt der Bundesrat auf Seite 1785: "Die künftigen Beschaffungen durch den Bund orientieren sich an den zugewiesenen Zuständigkeiten." Es scheint mir auch vernünftiger zu sein, wenn die Kantone oder die Regionen das erforderliche Material selber, in eigener Kompetenz, beschaffen und auch selber bezahlen. Denn die Bündner brauchen für ihre Zivilschutzeinsätze andere Gerätschaften als [PAGE 1419] z. B. die Stadtzürcher bei Hochwasser oder die Basler bei Chemieunfällen. Ausserdem kann damit verhindert werden, dass die Kantone vom Bund geliefertes Material übernehmen müssen, das sie nie bestellt haben, wie das in der Vergangenheit vorkam.

Ich bitte Sie darum, den Antrag meiner Minderheit zu unterstützen. Er regelt klar, dass der Bund nur jenes Zivilschutzmaterial besorgt und bezahlen muss, wofür er zuständig ist.

Ich möchte mich noch zu den Anträgen Bernasconi äussern. Mit der Zustimmung zu den Anträgen Bernasconi verlassen Sie den Grundsatz dieser Gesetzgebung, der lautet: Zivilschutz ist Sache der Kantone. Die vorliegenden Anträge verhindern zudem den beabsichtigten Wechsel von der heutigen Beitragsfinanzierung zur zweckmässigeren Zuständigkeitsfinanzierung, die auch im Einklang mit dem nationalen Finanzausgleich steht. Ausserdem steht der Antrag Bernasconi zu Artikel 39 nach meinem Rechtsverständnis ganz klar in Widerspruch zur Regelung in Artikel 10 Buchstabe d, die besagt, der Bund könne "die Durchführung von Ausbildungen mit den Kantonen vereinbaren. Für Ausbildungen im Zuständigkeitsbereich der Kantone sind die entsprechenden Kosten von diesen zu übernehmen". Also müsste, wenn schon, auch diese Bestimmung noch geändert werden.

Ich bitte Sie aber aus den vorher erwähnten Gründen, die Anträge Bernasconi abzulehnen.