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Cassis Ignazio · Bundesrat · 2019-12-03

Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2019-12-03

Wortprotokoll

Wir befinden uns in der Differenzbereinigung. Die Ausgangslage ist bekannt: Ständerat und Nationalrat haben dem Schweizer Beitrag im Grundsatz zugestimmt, dabei aber beschlossen, dass Verpflichtungen nicht eingegangen werden, wenn und solange die EU diskriminierende Massnahmen gegen die Schweiz erlässt. Zur Frage der Diskriminierung liegt - wie bereits erwähnt - auch die Interpellation Pfister Gerhard 19.4299, "Diskriminierende Massnahmen der Europäischen Union gegenüber der Schweiz", vor, zu der sich der Bundesrat am vergangenen 20. November geäussert hat. Bei der Diskriminierung gilt eine rechtliche Definition: Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen Staaten diskriminierend zu handeln, ausser dort, wo es völkerrechtlich untersagt ist. Für den Bundesrat sind diskriminierende Massnahmen also als ein rechtliches Konzept zu verstehen. Im Völkerrecht besteht für die Beziehungen zwischen Staaten kein allgemeines Diskriminierungsverbot. Ein solches muss in einer spezifischen völkerrechtlichen Norm vorgesehen sein, damit wir uns darauf berufen können. Die Schweiz kann also dort eine Diskriminierung geltend machen, wo ein spezifisches Diskriminierungsverbot gilt, beispielsweise beim WTO-Gleichbehandlungsgebot, welches durch die Nichtverlängerung der Börsenäquivalenz verletzt sein dürfte.

Was die beiden verbleibenden Differenzen angeht, einerseits die Forderung, dass der Bundesrat bis 2020 einen Kredit zur Assoziierung an Erasmus plus vorlegen soll, und andererseits die Höhe des Rahmenkredites Migration: Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, sprich, beide Differenzen zum Ständerat aufzuheben und den zweiten Schweizer Beitrag zu genehmigen.

En ce qui concerne l'association de la Suisse au programme européen Erasmus plus. Les rapporteurs de la commission ont déjà mentionné les éléments pour lesquels le Conseil fédéral vous recommande de rejeter le lien inapproprié entre Erasmus plus et la deuxième contribution de la Suisse en faveur de certains Etats. Le Conseil fédéral estime qu'il n'y a pas de lien direct entre la deuxième contribution et l'association au programme d'éducation et de formation de l'Union européenne. Le Conseil fédéral a toutefois clairement souligné que cette association compte parmi les intérêts de la Suisse. Donc il s'agit de ne pas mélanger des éléments différents. Il ne s'agit pas de dire qu'une chose n'est pas importante, parce qu'on veut l'autre.

En 2017 déjà, le Conseil fédéral a accepté la demande du Parlement d'entamer des négociations avec l'Union européenne en vue d'une possible association. Je vous rappelle la motion 17.3630 de la CSEC-E, "Association à part entière de la Suisse au programme Erasmus plus à partir de 2021". Le Conseil fédéral examinera si cela peut être réalisé à partir de 2021. Le nouveau programme Erasmus 2021-2027 fait toujours l'objet de discussions au sein de l'Union européenne; les lignes directrices et financières ne sont pas encore connues. Le Conseil fédéral entend adopter un mandat de négociation une fois que ces paramètres seront connus. Le moment venu, il soumettra au Parlement une proposition pour les prochains pas. Je vous propose donc de ne pas préjuger de cette décision et de rejeter ce lien inapproprié avec le programme Erasmus plus.

Concernant la proposition de la minorité Nussbaumer, elle ajoute des liens avec d'autres programmes de l'Union européenne, notamment avec Horizon Europe et Europe créative. Tout comme Erasmus plus, ces deux programmes font toujours l'objet de discussions au sein de l'Union européenne. Les modalités de participation et association ne seront connues qu'à la fin 2020. La planification des différents programmes varie du côté de l'Union européenne. En même temps, une future participation suisse doit également être envisagée de manière différenciée. N'oubliez pas que nous sommes actuellement associés à Horizon Europe mais que nous ne sommes pas associés à Erasmus plus et Europe créative. Il y a donc déjà des différences au départ.

L'Union européenne prévoit des augmentations substantielles des cadres financiers pour ces programmes. Dans le cas d'une association de la Suisse, nos contributions devraient donc aussi augmenter. Nous devons examiner chaque programme dans son propre contexte politique. C'est pourquoi je vous propose de suivre la majorité de votre commission et de rejeter cette proposition.

Nun zur zweiten Differenz zum Ständerat, zur Verdoppelung des Rahmenkredits Migration zulasten des Rahmenkredits Kohäsion: Auch die Gründe der Ablehnung einer Verdoppelung des Rahmenkredits Migration zulasten des Rahmenkredits Kohäsion wurden von den Kommissionssprechern bereits dargelegt.

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, den Betrag für den Rahmenkredit Migration bei 190 Millionen Franken zu belassen. Der zweite Beitrag hat zwei Schwerpunktbereiche - diese kennen Sie -: Berufsbildung mit einer Zielgrösse von 200 Millionen Franken und Migration. Für den Schwerpunkt Migration ist anteilsmässig am gesamten Beitrag schon heute am meisten Geld reserviert. Hier sollen 240 Millionen Franken eingesetzt werden, 190 Millionen Franken aus dem Rahmenkredit Migration und 50 Millionen Franken aus dem Rahmenkredit Kohäsion. Aktuell kommen für eine Zusammenarbeit im Migrationsbereich vor allem südeuropäische EU-Mitgliedstaaten infrage. In den meisten osteuropäischen Mitgliedstaaten besteht ein geringes bis kein Interesse. Ausserdem setzt das Asylgesetz möglichen Projekten unter dem Rahmenkredit Migration enge Grenzen. Bei einer Verdoppelung des Rahmenkredits Migration kann ein sinnvoller und wirksamer Einsatz dieser zusätzlichen Mittel nicht gesichert werden. Die Kürzung des Rahmenkredits Kohäsion würde sich negativ auf unsere bilateralen Beziehungen zu den dreizehn Partnerstaaten im Kohäsionsbereich auswirken. Das läuft dem Ziel des Beitrags entgegen, diese Beziehungen zu stärken.

Wie sieht nun das weitere Vorgehen nach einer Differenzbereinigung aus? Der Schweizer Beitrag ist für die EU und die EU-Mitgliedstaaten ein wichtiges Element unserer guten bilateralen Beziehungen. Mit einer Genehmigung des zweiten [PAGE 2043] Beitrags durch das Parlament würde die Schweiz einen Beitrag zur Normalisierung und vor allem zur Deeskalation leisten. Diese ist im Interesse unseres Landes. Mit dem Zusatz in den Bundesbeschlüssen ist in jedem Fall klar, dass für die tatsächliche Umsetzung eines zweiten Beitrags die Frage der Diskriminierung zu berücksichtigen sein wird. Daneben wird der Bundesrat bei seinem Entscheid auch weiterhin den allgemeinen europäischen Kontext berücksichtigen. Rechtliche Verpflichtungen geht die Schweiz erst mit Abschluss der bilateralen Abkommen mit den Partnerländern zur Umsetzung des Beitrags ein. Erst zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Schweiz den Beitrag umsetzt oder nicht. Das heisst, dass vor der Unterzeichnung dieser bilateralen Abkommen sichergestellt sein muss, dass das Kriterium der Nichtdiskriminierung erfüllt ist.

Wir hätten also bis dahin Zeit, die Entwicklung der Beziehungen mit der EU zu berücksichtigen, gerade was die Börsenäquivalenz angeht. Der Bundesrat würde diesen Entscheid nach Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommissionen treffen, wie Nationalrätin Schneider-Schneiter schon gesagt hat. Mit einer Genehmigung der Rahmenkredite vergeben Sie somit zum jetzigen Zeitpunkt nichts. Für den nächsten Schritt läge der Ball wieder im Feld der Europäischen Union.

Ich möchte Sie deshalb bitten, der Mehrheit Ihrer Kommission und damit dem Ständerat zu folgen und beide Differenzen zu bereinigen.