AB 254262
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-12-03
Wortprotokoll
Wenn Sie das mit dem Einhalten der Botschaft begründen, wie das jetzt Herr Ettlin gemacht hat, sind Sie nicht ganz konsequent. Ich möchte Ihnen die Geschichte dieser Rahmenkredite noch einmal in Erinnerung rufen.
Wir haben Ihnen diese Rahmenkredite unterbreitet, sie gelten immer und ausdrücklich als Höchstwerte. Wir haben dort eine Teuerung von insgesamt 13 Prozent eingerechnet, wenn man bis zum Jahr 2008 zurückgeht. Diese Teuerung hat dann nicht stattgefunden. Im Rahmen der Sparprogramme 2016 und 2017 hat man die nicht stattgefundene Teuerung aus diesen Rahmenkrediten herausgenommen. Sie haben das überall akzeptiert, bei der Kultur, bei allen anderen Krediten - nur bei der Bildung nicht. Sie haben dann die Haltung, die Rahmenkredite wieder zu korrigieren, mit der Motion Dittli 16.3705 bestätigt. Sie haben uns also diesen Auftrag auch später noch gegeben, die Korrektur haben wir aber schon vorab vorgenommen, und zwar bei sämtlichen Rahmenkrediten. Überall ist sie akzeptiert, bei der Bildung aber nicht.
Sie machen hier zugunsten der Bildung eine Ausnahme, das müssen Sie einfach wissen. Ausnahmen sind immer gefährlich, weil sie ein gewisses Präjudiz schaffen. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass man dann kommt und sagt: Wenn man jetzt bei der Bildung eine Ausnahme macht, wollen wir auch bei der Landwirtschaft und bei der Kultur mehr. Das ist die Gefahr dieser Ausnahme, die Sie machen. Das kann man selbstverständlich tun, weil Bildung etwas Wichtiges ist. Ich würde Sie trotzdem bitten, beim Bundesrat zu bleiben, weil wir jetzt gerade die neue Botschaft für die nächsten vier Jahre erarbeiten und dort gewisse Schwerpunkte setzen, wenn das überhaupt noch möglich ist. Ich würde Ihnen also empfehlen, jetzt beim Bundesrat zu bleiben und dann allenfalls in der neuen Botschaft die Weichen zu stellen, statt hier zugunsten der Bildung eine Ausnahme zu machen.
Wenn wir die einzelnen Positionen noch kurz durchgehen, so möchte ich Sie daran erinnern, dass der Bundesrat beim Finanzierungsbeitrag an den ETH-Bereich den Betrag gegenüber 2018 unter dem Titel "Digitalisierung" um 20 Millionen aufgestockt hat. Der Bundesrat hat hier also eigentlich bereits reagiert und den Betrag - ausdrücklich unter dem Titel "Digitalisierung" - erhöht. Eine weitere Aufstockung ist meiner Meinung nach nicht notwendig. Wenn die ETH für nächstes Jahr vorübergehend Probleme haben sollte, hat sie Reserven von über einer Milliarde Franken, die sie allenfalls beiziehen kann, bis die neue Botschaft gesprochen ist. Die ETH gerät also nicht in Bedrängnis. Die Schwerpunkte hat der Bundesrat mit diesen zusätzlichen 20 Millionen für die Digitalisierung gesetzt.
Bei der zweiten Position, "Pauschalbeiträge und höhere Berufsbildung", hatten wir in den letzten Jahren ständig Kreditreste, weil die Beträge nicht abgeholt werden bzw. nicht ausbezahlt werden können.Wir haben die Beträge nicht gekürzt, aber das WBF geht davon aus, dass auch das Budget 2020 nicht ausgeschöpft wird und Kreditreste entstehen. Wenn Sie hier um 15 Millionen aufstocken, wird es mit fast hundertprozentiger Sicherheit zusätzliche Kreditreste geben. Es ist also nicht nötig, hier aufzustocken. Das gibt Ihnen meiner Meinung nach eigentlich den Hinweis: Wenn man bei der Bildung aufstocken will, sollte man Schwerpunkte bilden und sagen, wofür die Beträge verwendet werden sollen, und nicht einfach eine generelle Aufstockung vornehmen.
Bei den Grundbeiträgen an die Universitäten und Fachhochschulen möchte ich Sie einfach darauf aufmerksam machen, dass die Kantone die Beträge teilweise gekürzt haben, und es ist nicht Aufgabe des Bundes, in eine Lücke zu springen, die die Kantone geöffnet haben. Die Prioritäten und Übereinstimmungen von Bund und Kantonen sind in den Gesetzen klar geregelt. Hier öffnen Sie den Kantonen eine Tür, wenn Sie in die Lücke springen und finanzieren, was die Kantone nicht mehr zahlen. Das ist nicht notwendig, denn damit schaffen wir wieder einen neuen Subventionierungstatbestand. Die Kantone werden uns nächstes Jahr sicher erinnern, dass wir das bezahlt haben und auch in Zukunft bezahlen sollen.
Es wurde jetzt in einer Kommission mit der Beratung der Aufgabenteilung II begonnen, und dort suchen wir nach jeder Position, die von den Kantonen zum Bund gewandert ist - und umgekehrt -, und versuchen, hier Klarheit zu schaffen. Mit diesen beiden Positionen schaffen Sie eine neue Verquickung, eine Vermischung der Aufgaben. Wir haben die entsprechenden Gesetze; es ist auch hier nicht notwendig.
Zusammengefasst würde ich Sie bitten, der Kommissionsminderheit und dem Bundesrat zu folgen und die Diskussion dann im Hinblick auf die neue Botschaft für den nächsten Vierjahreskredit zu führen. Es ist in keinem Fall wirklich begründet, diese Beiträge zu erhöhen; Sie schaffen gegenüber allen anderen Rahmenkrediten eine Ausnahme. Das ist nicht nötig, weil die Finanzierung so, wie der Bundesrat sie Ihnen vorschlägt, gesichert ist. Also bitte ich Sie, dem Antrag der Kommissionsminderheit und des Bundesrates zuzustimmen, bei allem Respekt, dass auch Sie Bildung als etwas Wichtiges anerkennen. Der Bundesrat tut das auch, und das wird einer der Schwerpunkte der nächsten Legislatur sein. Aber es sollte nicht hier im Budget einfach generell alles erhöht werden; das ist nicht nötig.