Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · 2019-12-03
Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-03
Wortprotokoll
Anlässlich der Sitzung vom 27. August 2019 hat die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) eine Diskussion über das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) geführt. Es wurden Fragen zur Umsetzung diskutiert, und der Antrag auf die vorliegende Kommissionsmotion wurde ebenfalls behandelt.
Der Präsident der SiK-N hatte dieses Thema nach einem Brief der WAK-N auf die Traktandenliste aufgenommen. In diesem Brief äusserte sich die WAK-N besorgt darüber, dass die Politische Direktion des EDA entschieden hatte, die Tätigkeiten der Pilatus Flugzeugwerke AG in Saudi-Arabien und in den Vereinigten Arabischen Emiraten zu verbieten. Die Politische Direktion hatte dies damit begründet, dass die Unterstützungsdienstleistungen der Firma Pilatus für die Streitkräfte dieser Länder gegen Artikel 1 Buchstabe b BPS verstossen würden, weil sie nicht mit den aussenpolitischen Zielen des Bundesrates vereinbar seien. Die WAK-N war besorgt, dass der Beschluss des EDA Arbeitsplätze bei der Firma Pilatus gefährden könnte.
Frau Botschafterin Olivieri-Lozzano, Chefin der Abteilung Sicherheitspolitik der Politischen Direktion des EDA, und Herr Botschafter Bollinger, Leiter des Bereichs Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen und Delegierter des Bundesrates für Handelsverträge des SECO, informierten anlässlich der Kommissionssitzung. Die SiK hatte das BPS 2013 beraten - damals ganz eindeutig unter dem Aspekt, dass man keine Söldnerfirmen in der Schweiz dulden wollte. Das Gesetz trat dann 2015 in Kraft. Das EDA interpretiert dieses Gesetz heute nun aber anders, indem es sämtliche Dienstleistungen von Schweizer Firmen im Ausland, die im weitesten Sinne etwas mit Sicherheit zu tun haben, darin einbezieht. So prüft und bewilligt das EDA heute Service-, Ausbildungs- und Wartungsdienstleistungen an von Schweizer Firmen verkauften Gütern und damit Dienstleistungen an Gütern, deren Export vom SECO bewilligt wurde. [PAGE 2048]
Der Fall Pilatus zeigt, dass es schwierig wird, wenn zwei verschiedene Departemente einen Entscheid fällen. Das SECO hat die Ausfuhr der Pilatus-Flugzeuge nach einem Entscheid gemäss Güterkontrollgesetz bewilligt. Das EDA verbietet die Wartung der Flugzeuge durch die Firma Pilatus vor Ort nun, zeitlich stark verzögert. Besonders Firmen, die mit ihren Geschäften im Ausland tätig sind, müssen sich auf die Rechtssicherheit des Staates berufen können. Alles andere ist für sie nicht nachvollziehbar. Ein Entscheid im vorliegenden Fall ist vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig.
Der Bundesrat anerkennt in seiner Antwort zwar auch in diesem Fall einen Handlungsbedarf. Er beantragt aber das Postulat Schilliger 19.4297 zur Annahme. Herr Schilliger verlangt einen Bericht und eine Prüfung, allenfalls eine Korrektur. Der Bundesrat schreibt in seiner Begründung, dass er eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt hat, die die Zusammenarbeit anschaut und allfälligen Handlungsbedarf prüft. Dies wird zwar begrüsst, ändert das Gesetz aber schlussendlich noch nicht.
Der vorliegenden Motion wurde in der SiK-N mit 13 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen zugestimmt. Eine Minderheit findet, dass wir mit dieser Motion den Respekt gegenüber den Institutionen untergraben. Es liege hier ein juristischer Entscheid vor, der zu respektieren sei. Es sei nicht an uns, den bundesrätlichen Entscheid zu kritisieren; das Bundesverwaltungsgericht werde entscheiden, ob er richtig sei oder nicht. Es handle sich hier nur um wenige Arbeitsplätze, das sei kein Vergleich gegenüber der Anzahl Betroffener des Jemen-Krieges. Der Vorwurf der Wahlpropaganda wurde von der Minderheit ebenfalls angeführt.
Im Sinne der Kommissionsmehrheit, die Rechtssicherheit für den Schweizer Werkplatz und die Schweizer Unternehmen fordert, bitte ich Sie, die Motion, welcher die SiK-N mit 13 zu 7 Stimmen zugestimmt hat, anzunehmen und damit ein klares Zeichen zu setzen, dass hier, ganz besonders in diesem Fall, Handlungsbedarf besteht.