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Müller Leo · Nationalrat · 2019-12-03

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-03

Wortprotokoll

Ich vertrete hier die Minderheit und bitte Sie, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. [PAGE 2051]

Die Limite, ab der ein Unternehmen die Mehrwertsteuer abrechnen muss, soll von heute 100[NB]000 auf 150[NB]000 Franken erhöht werden. Das bewirkt, dass weitere Betriebe von der Mehrwertsteuerpflicht ausgenommen werden. Alle Betriebe, die von der Mehrwertsteuerpflicht ausgenommen sind, können ihre Leistungen 5 bis 6 Prozent günstiger anbieten als die anderen Betriebe. Es gibt immer eine Grenze. Hier entlassen Sie rund 33[NB]000 Betriebe aus der Mehrwertsteuerpflicht, die dann einen Wettbewerbsvorteil haben gegenüber jenen, die über der Limite liegen. Die aus der Pflicht entlassenen Betriebe können, wie gesagt, ihre Leistungen eben günstiger anbieten.

Ein zweites Argument: Bei einer solchen Anhebung der Limite wird damit gerechnet, dass rund 100 Millionen Franken an Mehrwertsteuern ausfallen werden, also nicht mehr bezahlt werden.

Ein drittes Argument: Es ist ja so, dass Betriebe, die die Steuer nicht abrechnen müssen, einerseits die Leistungen günstiger anbieten können, andererseits aber auch von der Abrechnungspflicht befreit sind und dort weniger Aufwand haben. Sie haben also einen doppelten Vorteil. Ich will das in dem Sinn nicht kritisieren; ich sage das nur, um aufzuzeigen, dass dann mehr Betriebe von dieser Pflicht ausgenommen sind. Diese konkurrenzieren all jene Betriebe, die abrechnen müssen.

Ein viertes Argument: Es gibt auch Betriebe aus dem Ausland, die in der Schweiz Leistungen anbieten. Wir haben hier eine Korrektur vorgenommen. Aber es wäre dann so, dass auch ausländische Betriebe, deren Umsatz unter der neuen Limite von 150[NB]000 Franken liegt, von der Steuerpflicht ausgenommen wären. Das heisst, dass auch die ausländischen Betriebe ihre Leistungen 5 bis 6 Prozent günstiger anbieten könnten und demzufolge vor allem in den Grenzregionen unsere einheimischen Betriebe, unser einheimisches Gewerbe konkurrenzieren würden.

All diese Gründe haben uns von der Minderheit dazu bewogen zu sagen, man solle der parlamentarischen Initiative keine Folge geben.

Es ist so, solche Limiten sind immer Limiten. Wenn die Grenze jetzt bei 100[NB]000 Franken liegt oder bei 150[NB]000, warum würde man sie nicht auch auf 200[NB]000 Franken erhöhen usw.? Diese Diskussion kann man immer weiter und weiter führen; sie ist endlos. Dass diese Limite mit der Limite der Non-Profit-Organisationen gleichgesetzt werden soll, dazu muss ich sagen: Das ist eine völlig andere Kategorie von Betrieben, und diese Koordination ist jetzt wirklich nebensächlich.

In diesem Sinn bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben und damit auch unserem einheimischen Gewerbe - vor allem unserem Gewerbe in Grenzregionen - einen guten Dienst zu erweisen. Ich danke Ihnen, wenn Sie meinem Antrag zustimmen.