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preparatory:AB 254416

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-04

Wortprotokoll

Zu Artikel 40e habe ich eingangs bereits Ausführungen gemacht; er ist Teil eines Konzepts. Hingegen beantragen wir bei Artikel 53, keine Gabelung des Rechtswegs vorzunehmen. Dieses Risiko, dass zwei verschiedene Rechtswege im Bereich der Aufsicht vorgesehen werden, hätte an sich in der ursprünglichen ständerätlichen Version bestanden. So, wie der Nationalrat das [PAGE 1048] Konzept jetzt abgeschlossen hat, führt das dazu, dass gesundheitspolitische Verfügungen einheitlich vor dem Bundesgericht angefochten werden können und dass sozialversicherungsrechtliche Verfügungen einheitlich vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden können. Dieser Auffassung folgt Ihre Kommission.