Vitali Albert · Nationalrat · 2019-12-04
Vitali Albert · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-04
Wortprotokoll
Vorweg: Die FDP-Liberale Fraktion nimmt positiv zur Kenntnis, dass die Haushaltslage des Bundes erfreulich ist und der Voranschlag im Einklang mit den Vorgaben der Schuldenbremse steht - dem Erfolgsmodell der Schweiz. Doch es warten auch mehrere grössere Ausgabenposten auf die Schweiz. Dazu kommen Unsicherheiten bezüglich der zukünftigen Steuereinnahmen aufgrund der OECD-Pläne im Bereich der digitalen Besteuerung. Die Aussichten sind somit instabil.
Nun zur konkreten Vorlage: Der Voranschlag 2020 des Bundesrates sieht Ausgaben von 75,2 Milliarden Franken sowie Einnahmen von 75,7 Milliarden Franken vor, woraus ein Überschuss von 435 Millionen Franken resultiert. Die Finanzkommission des Nationalrates hat diverse Anträge behandelt und beantragt insgesamt bescheidene Minderausgaben in der Höhe von 11,8 Millionen Franken im Vergleich zur Vorlage des Bundesrates. Der Überschuss beträgt nach der Vorberatung durch die FK-N somit 447 Millionen Franken und der finanzielle Handlungsspielraum gemäss den Vorgaben der Schuldenbremse - der strukturelle Saldo - 523 Millionen Franken.
Das Ausgabenwachstum liegt mit 3,7 Prozent deutlich über dem erwarteten Wirtschaftswachstum von 2,3 Prozent. Das ist zu einem grossen Teil auf das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) zurückzuführen. Das weiterhin kräftige Wachstum der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer verschafft dem Bundeshaushalt vorübergehend etwas Luft.
Die FDP-Liberale Fraktion wird mehrheitlich den Mehrheiten unserer Finanzkommission folgen, und daher gehe ich nur auf einige Punkte speziell ein. Im Weiteren wird sich die FDP-Liberale Fraktion bei der Detailberatung bei den einzelnen Blöcken zu den Anträgen und Minderheiten äussern.
Zur Nachmeldung zur Nagra: Diese Nachmeldung zur Position 316.A231.0219, "Genossenschaftsbeitrag an Nagra", ein Beitrag, welcher beim Bundesamt für Gesundheit eingestellt ist, sorgte für einige Diskussionen in der zuständigen Subkommission. Ende 2018 zeigten nämlich neue Berechnungen, dass die Beiträge für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle seit Jahren zu tief waren, weil das Volumen der Bundesabfälle seit geraumer Zeit deutlich grösser ist als ursprünglich angenommen. Es spricht nicht für eine gute Geschäftsführung, wenn die Berechnungen so lange falsch beziffert wurden. Es wurden daher zusätzliche Informationen eingefordert. Der ausführliche Zusatzbericht konnte die Situation jedoch zufriedenstellend erklären, und die Finanzkommission unterstützte die Nachmeldung in der Höhe von 154,4 Millionen Franken mit 18 zu 6 Stimmen.
Zu den Nachträgen: Nebst anderen Nachträgen wird die Hochseeschifffahrt erneut zum Thema. In diesem Zusammenhang gab es im Jahre 2017 eine Botschaft zu einem Nachtragskredit von 215 Millionen Franken. Damals ging es um die zwölf Schiffe der SCL- und der SCT-Gruppe. Im Jahre 2018 beschloss die Finanzdelegation, eine Untersuchung mit dem Ziel einzuleiten, Transparenz über Verkaufsprozesse der SCL- und SCT-Schiffe zu schaffen und Lehren für allfällige künftige Verkaufsprozesse zu ziehen. Anfang Juli dieses Jahres wurde der 123-seitige Bericht den beiden Finanzkommissionen und den Medien vorgestellt.
Wie bereits befürchtet, kostet uns die Hochseeschifffahrt mehr als ursprünglich gedacht. Der Bundesrat beantragt zum Voranschlag 2019 einen Nachtrag von 128,7 Millionen Franken für die Honorierung von Bürgschaften des Bundes aus dem Bürgschaftsrahmenkredit für die Sicherung eines ausreichenden Bestandes an Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge. Diese unumgänglichen Mittel müssen bewilligt werden - doch nur widerwillig. Leider wurde das Problem zu spät erkannt, doch das WBF hat 2015 die notwendigen Massnahmen eingeleitet, um den Schaden soweit möglich in Grenzen zu halten und den verwaltungsinternen Mängeln auf die Spur zu kommen.
Es liegt ein Einzelantrag von Kollege Pirmin Schwander vor, der beantragt, dass man diesem Zusatzkredit nicht zustimmen soll; dies mit der Begründung, dass das Parlament zuerst gründlich abklären soll, ob eine PUK eingesetzt werden kann oder soll. Ich gehe davon aus, dass Kollege Schwander nicht nur den jetzigen Kredit hinterfragen will, sondern die ganze Hochseeschifffahrt. Ich kann es deshalb nicht nachvollziehen, dass man jetzt diesem Nachtragskredit nicht zustimmen kann. Die FDP-Liberale Fraktion wird diesen Einzelantrag ablehnen. Wir erwarten aber eine Gesamtbeurteilung der Hochseeschifffahrt. Jetzt haben wir bereits die zweite Vorlage, bei der wir einen Nachtrag bewilligen müssen. Aber ich glaube, der Bundesrat ist gefordert, bei der Hochseeschifffahrt eine sogenannte Gesamtbeurteilung zu machen. Ich erwarte, dass man im ersten Halbjahr 2020 diese Gesamtbeurteilung und das weitere Vorgehen bei den Hochseeschiffen der Finanzdelegation und den beiden Finanzkommissionen vorstellt. Ich hoffe, dass der Bundesrat diese Worte gehört hat und entsprechend aufnimmt.
Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Voranschlag 2020 und die Nachträge zum Voranschlag 2019 grundsätzlich gemäss Mehrheiten der Kommission, mit einer Ausnahme: Die Fraktion wird im Bereich Bildung, Forschung und Innovation mehrheitlich die Minderheit II (Bourgeois) unterstützen. In diesem Bereich sollen die bisherigen Erhöhungen weiterhin gewährt werden, allerdings unter Berücksichtigung der vom Parlament angenommenen Motion Dittli 16.3705, welche verlangt, dass die Teuerung jeweils nur ausgeglichen wird, wenn tatsächlich eine Teuerung anfällt.
Zum Schluss dankt die FDP-Liberale Fraktion dem Gesamtbundesrat, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung sowie dem Kommissionssekretariat für die umfangreiche und pflichtbewusste Arbeit bestens.