Lexipedia

preparatory:AB 254462

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-04

Wortprotokoll

Eine Abstimmung braucht es nicht. Es ist so, dass hier noch eine kurze Bemerkung notwendig ist, weil es ja um das zweite Element geht, den Urlaub für die Betreuung eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes. Hier handelt es sich um einen enger gefassten Anspruch, der aber in Kombination mit der Regelung im Erwerbsersatzgesetz (EOG) zu sehen ist. Hier wird nicht der Arbeitgeber in die Pflicht genommen, sondern es entsteht ein neuer Entschädigungsanspruch über die EO, sodass diese Bestimmung im Zusammenhang mit den nachher folgenden Regelungen des EOG, mit den Artikeln 16i bis 16n, zu lesen ist.

Ich ergreife das Wort hier noch kurz, weil die Frage des Rückfalls aufgegriffen worden ist. Hier ist wiederum in Übereinstimmung mit beiden Bestimmungen festzustellen, dass die Ansprüche grundsätzlich formuliert sind: maximal 14 Wochen in einer Rahmenfrist von 18 Monaten. Die Einzelheiten sind in der Botschaft erläutert. In Übereinstimmung damit, auch mit der Botschaft, ist festzuhalten, dass ein Rückfall nach einer längeren beschwerdefreien Zeit ein neues anspruchsbegründendes Ereignis darstellt; dies immer im Rahmen der Maximalansprüche, wie sie in dieser Bestimmung definiert sind. Ein Rückfall nach einer längeren beschwerdefreien Zeit ist ein neues anspruchsbegründendes Ereignis.