Amherd Viola · Bundesrat · 2019-12-04
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2019-12-04
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Der Nationalrat hat diese Motion angenommen, der Ständerat hat sie dann bis nach der Beratung über den Entwurf des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus sistiert. Diese Beratung hat in der Kommission nun stattgefunden, und sie wird, wie gesagt, nächste Woche dann hier im Plenum durchgeführt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ein Kanton oder der Nachrichtendienst des Bundes dem Bundesamt für Polizei die Anordnung von verschiedenen polizeilichen Massnahmen gegen Einzelpersonen beantragen kann; dies mit dem Ziel, terroristische Aktivitäten im In- und Ausland zu unterbinden. Zudem sieht diese Vorlage neue Möglichkeiten für die verdeckte Fahndung im Internet im Rahmen der kriminalpolizeilichen Ermittlungen vor.
N'oublions pas non plus que le Conseil fédéral propose de réviser l'article 74 de la loi sur le renseignement, qui concerne l'interdiction d'organisations dans le cadre de l'approbation de l'Accord du Conseil de l'Europe pour la prévention du terrorisme, afin de préciser les conditions d'une telle interdiction. Wir gehen also in diese Richtung, damit wir auch Verbote aussprechen können.
All diese neuen Massnahmen sind nach Meinung des Bundesrates dazu geeignet, terroristische Aktivitäten und Unterstützungshandlungen, auch im Internet, wirksam zu [PAGE 1063] bekämpfen. Somit erübrigen sich weitere gesetzgeberische Arbeiten. Der Bundesrat sagt nicht, dass es keinen Handlungsbedarf gibt. Für ihn ist aber klar, dass wir mit dem neuen Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus alle gesetzgeberischen Instrumente in der Hand haben, um dort tätig zu werden, wo es nötig ist. Es braucht keine weitere Belastung mit Gesetzen und noch mehr Bürokratie. Es konnten zudem bereits 2018 nur noch wenige Aktivitäten von "Lies!" oder anderen Koran-Verteilaktionen auf Schweizer Boden beobachtet werden.
Der Bundesrat sieht bei diesem Phänomen im Moment keinen spezifischen Handlungsbedarf und empfiehlt weiterhin die Ablehnung der Motion. Wir bauen auf die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten und auf die Vorlage betreffend das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, die Sie noch beraten werden.