Sommaruga Simonetta · Nationalrat · 2002-09-25
Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-25
Wortprotokoll
Eines der Ziele dieses Gesetzes besteht darin, eine klare und saubere Trennung der Aufgaben und Kompetenzen zwischen und Bund und Kantonen vorzunehmen. Ich meine, dabei sollte das Prinzip "Wer zahlt, befiehlt" auch hier gelten. Dieses Prinzip wird allerdings nur zum Teil eingehalten, und die saubere Trennung ist uns nicht überall geglückt. Bei der Aus- und Weiterbildung im Zivilschutz, soll z. B. zwar eine möglichst einheitliche Ausbildung angestrebt werden; trotzdem scheint es mir übertrieben zu sein, dass der Bund den Kantonen nicht nur vorschreibt, wie lange die Grundausbildung dauern soll, sondern auch noch, wie lange die jährlichen Wiederholungskurse dauern müssen. Menschen, die in eine Ausbildung kommen, sind nur dann motiviert, wenn sie in ihrer Arbeit einen Sinn sehen. Wenn die Kantone nun aber gezwungen werden, sämtliche Schutzdienstpflichtigen jedes Jahr für mindestens zwei Tage aufzubieten, dann ist ein absoluter Flop vorprogrammiert.
Es kommt hinzu, dass hier meist berufstätige Menschen aus ihrem Berufsleben herausgeholt werden und dass eine solche Übung eine ganze Menge Geld kostet. Ich gehe ohnehin davon aus, dass die Schutzdienstpflichtigen so eingesetzt werden, dass sie möglichst viel bereits vorhandenes Wissen anwenden können. Der Jus-Student, der als Pionier eingesetzt wird und mit Kompressoren, mit Pressluft-, mit Zug- und Hebegeräten umgehen soll, wird das auch in einem zwei- oder viertägigen Wiederholungskurs nicht lernen und vor allem nicht genügend üben können. Vor allem aber genügt in seinem Fall ein jährlicher Wiederholungskurs niemals. Der Pfleger hingegen muss nicht jedes Jahr aufgeboten werden, um die Betreuung zu üben.
Ich möchte mit meinem Minderheitsantrag erreichen, dass die Kantone flexibel bleiben und dass wir ihnen die Freiheit geben, ihre Weiterbildung so zu organisieren, dass sie die Schutzdienstpflichtigen, aber auch die benötigten finanziellen Mittel optimal und möglichst effizient einsetzen können. Ich kann Ihnen versichern, dass die Kantone durchaus dazu fähig sind und dass sie dies auch im eigenen Interesse verantwortungsvoll und umsichtig tun werden.
Ich bitte Sie deshalb, dem Minderheitsantrag zuzustimmen und den Kantonen den notwendigen Freiraum für eine sinnvolle Weiterbildung zu gewähren.