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Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2019-12-04

Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-04

Wortprotokoll

Ich äussere mich für die SP-Fraktion zu drei Themen: den Nachtragskrediten II, dem Nachtragskredit IIa zu den Hochseeschiffen und dem Personal.

Ich beginne mit dem Personal: In der letzten Legislatur haben wir kaum je eine Finanzkommissionssitzung erlebt, in der nicht über die Plafonierung des Personaletats oder die Plafonierung des Personalaufwandes diskutiert wurde. So auch in den letzten Kommissionssitzungen der soeben zu Ende gegangenen Legislatur; dies, obwohl das Parlament regelmässig Entscheidungen trifft, die Stellenaufstockungen oder Stellenbegehren mit sich bringen. Oder denken Sie an die haufenweise Vorstösse, die hier während jeder Session produziert werden und die verarbeitet, beantwortet und weiterbearbeitet werden müssen.

Generell sind wir hier im Parlament und namentlich in der Finanzkommission mit den Leistungen des uns zur Verfügung stehenden Personals, das effizient und engagiert arbeitet, zufrieden. Also sollten wir ihm auch die nötige Anerkennung zukommen lassen und der Verwaltung auch künftig für die Herausforderungen, denen unser Land gegenübersteht, genügend Personalressourcen zur Verfügung stellen.

Als Arbeitgeber hat der Bund schliesslich auch die Verantwortung für die Gesundheit seines Personals. Wir können nicht erwarten, dass immer grössere und immer mehr Arbeit beim gleichen Personaletat immer schneller erbracht wird. Darunter wird früher oder später auch die Gesundheit der Angestellten leiden.

In der Kommissionssitzung - Sie haben es schon von meiner Vorrednerin Mattea Meyer gehört - hat der Antrag auf Querschnittkürzungen beim Personalaufwand schliesslich keine Mehrheit gefunden. Die SP-Fraktion wird sich weiterhin gegen Querschnittkürzungen beim Personal wehren; dies umso mehr, als das Budget einen Überschuss in der Grössenordnung von 665 Millionen Franken vorsieht.

Zum Nachtrag II: Die SP-Fraktion unterstützt die Anträge des Bundesrates zu den Nachtragskrediten für das Budget 2019. Rund 90 Prozent des Gesamtbetrags betreffen die Einlage in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds sowie die Beiträge an die Ergänzungsleistungen zur Invalidenversicherung. Das gab in der Finanzkommission nicht viel zu diskutieren.

Vielmehr stand beim gleichen Thema die Nachmeldung zur Nagra im Umfang von 148,8 Millionen Franken im Vordergrund, welche auch von der SP-Delegation infrage gestellt wurde. Hierzu kurz Folgendes: Die Genossenschaft Nagra schloss 1979 eine Vereinbarung zur Finanzierung der Anlagen zur Lagerung von radioaktiven Abfällen ab. Dabei wurde auch ein Kostenverteilschlüssel festgelegt, dessen Anpassung erst im Jahr 2016 an die Hand genommen wurde. Der Bund hat während Jahren zu wenig an die Kosten für die Entsorgung seiner radioaktiven Abfälle bezahlt. Nun liegt eine Nachtragsvereinbarung vor. Der Bund als einer der Genossenschafter soll nun eine Nachzahlung von rund 150 Millionen Franken leisten.

Es bleiben für die SP-Fraktion nach wie vor etliche Fragen offen, z. B. diese: Wieso wurden Verhandlungen unter den Genossenschaftern, darunter den AKW-Betreibern, ohne den Bund geführt? Oder diese Frage: Wurden alle Genossenschafter gleich behandelt? Aus Finanzsicht haben wir uns auch Folgendes gefragt: Weshalb wurde eine Nachmeldung zum Voranschlag 2020 gemacht und nicht ein Nachtrag zum Voranschlag 2019? Könnte man nicht eine Rückstellung machen? Die SP-Fraktion ist zum Schluss gekommen, dieser Nachmeldung nicht zuzustimmen. Wir werden in der Detailberatung noch darauf zurückkommen.

Zum Schluss noch ein paar Worte zum Nachtragskredit IIa für die Hochseeschiffe - Herr Vitali ist auch schon darauf zu sprechen gekommen -: Diejenigen, die in der letzten Legislatur dabei waren, können sich wahrscheinlich noch erinnern, dass wir bereits im Jahr 2017 einen Nachtragskredit von 215 Millionen Franken für die Bezahlung von Solidarbürgschaften für 13 Hochseeschiffe genehmigt haben. Damals wurde darüber informiert, dass sich verschiedene Schiffsgesellschaften, für welche der Bund Bürgschaften übernommen hatte, in finanziellen Schwierigkeiten befinden.

Nun soll eine weitere Bürgschaft eingelöst und dafür ein Nachtragskredit von 128,717 Millionen Franken genehmigt werden. Diesem Antrag kann man höchstens zähneknirschend zustimmen. Die SP-Fraktion wird sich wahrscheinlich mehrheitlich der Stimme enthalten. Die Nachtragskredite und der Aufwand, den diese Hochseeschifffahrt für den Bund bedeutet, bereiten uns schon Kopfschmerzen. Wir müssen ja damit rechnen, dass wir noch bis ins Jahr 2032 für diese Solidarbürgschaften geradestehen müssen. Das WBF versucht gemäss Ausführungen in der Botschaft, das Risiko massgeblich zu reduzieren. Genügt das? Hätte man nicht früher besser hinschauen müssen? Diese Fragen und jene zur Einsetzung einer PUK werden wir vonseiten der SP-Fraktion auch im Auge behalten.

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