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Dittli Josef · Ständerat · 2019-12-04

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-04

Wortprotokoll

Es geht beim Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz um die Differenzbereinigung. Das Geschäft war in der Sommersession zuerst im Nationalrat. Am 9. September dieses Jahres hat der Ständerat darüber beraten. Dabei sind insgesamt fünf Differenzen entstanden. Gestern nahm der Nationalrat die Differenzbereinigung in Angriff und folgte mit einer Ausnahme in allen Punkten den Beschlüssen des Ständerates. Wir haben also noch eine Differenz.

Es geht bei der Differenz um die Verwendung der Ersatzbeiträge im Bereich des Unterhalts der Schutzräume. Betroffen sind Artikel 63 Absatz 3 und Artikel 66. Artikel 63 Absatz 3 regelt die Verwendung der Ersatzbeiträge. Der Bundesrat sah vor, dass die Ersatzbeiträge zur Finanzierung der öffentlichen Schutzräume der Gemeinden und zur Erneuerung privater Schutzräume dienen sollen. In der ersten Beratung hat der Nationalrat hier eine leichte Öffnung vorgenommen und gesagt, dass die Ersatzbeiträge zur Erneuerung nicht nur der privaten, sondern auch der öffentlichen Schutzräume dienen sollen.

Als das Geschäft in den Ständerat kam, stellten wir Unklarheiten fest, die zu Missverständnissen führen können respektive geführt haben. Der Ständerat wollte grundsätzlich einfach die Besitzstandwahrung, sodass das bisherige Regime, die bisherige Praxis beibehalten werden kann. Zu Missverständnissen hat geführt, dass in den Materialien des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz im Zusammenhang mit der Verwendung der Ersatzbeiträge nur das Lüftungssystem aufgeführt worden ist. Dadurch entstand der Eindruck, dass die Verwendung der Ersatzbeiträge strikt auf den Ersatz der Lüftungsanlagen beschränkt sei und substanzerhaltende Massnahmen an der Betonhülle nicht finanziert werden können.

Diese Unsicherheit hat dazu geführt, dass der Ständerat beschlossen hat, bewusst eine Differenz zu schaffen, damit der Nationalrat klären kann, worum es genau geht. Insbesondere sollte er diese Unsicherheit ausräumen. Dieser Prozess hat dann stattgefunden; Frau Bundesrätin Amherd ist es gelungen, im Nationalrat Klarheit zu schaffen und diese Missverständnisse und Unklarheiten auszuräumen. Deshalb hat der Nationalrat gestern an seinem Beschluss festgehalten.

Wir haben uns heute Morgen in der Kommission erklären lassen, wie diese Missverständnisse nun geklärt werden und wie Klarheit geschaffen werden soll. Frau Bundesrätin Amherd hat dies sehr präzise gemacht. Sie hat insbesondere aufgezeigt, was man unter Erneuerungen, die zu Ersatzbeiträgen berechtigen, versteht. Unter Erneuerung versteht man nämlich substanzerhaltende Massnahmen wie die Reparatur oder den Ersatz der technischen Systeme und der Bausubstanz. Zu den technischen Systemen gehört das Lüftungssystem mit Komponenten wie dem Überdruckventil, dem Ventilationsaggregat und dem Filter. Zur Bausubstanz gehören zum Beispiel die Betonhülle und die Panzertür mit Dichtung. Alle Kosten, die für die Erneuerung dieser Teile anfallen, können mit Ersatzbeiträgen gedeckt werden. Damit sind alle wesentlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem privaten Schutzraum anfallen könnten, abgedeckt. Damit ist auch Klarheit geschaffen worden über das, was uns beim ersten Mal, als wir dieses Geschäft hier hatten, nicht klar war.

Frau Bundesrätin Amherd hat uns ferner aufgezeigt, dass sie beabsichtigt, die Zivilschutzverordnung, die sich auch in Totalrevision befindet, mit einem Satz zu ergänzen, mit dem dann diese Unklarheit definitiv ausgeräumt ist. Dieser lautet: "Die Erneuerung von Schutzräumen umfasst die baulichen Teile und die technischen Einrichtungen." In den Erläuterungen zur Zivilschutzverordnung soll dies noch kommentiert und mit Beispielen ergänzt werden. Somit hat die Kommission feststellen können, dass tatsächlich alle Unklarheiten aus dem Weg geräumt sind und man jetzt genau weiss, was darunter zu verstehen ist. Der Besitzstand bleibt gewahrt.

Vor diesem Hintergrund beantragt Ihnen die Kommission, bei dieser Differenz dem Nationalrat und dem Bundesrat zu folgen. Ich bitte Sie also, hier dem Antrag der Kommission zuzustimmen.