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AB 254578

Gmür Alois · Nationalrat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-05

Wortprotokoll

In diesem Block geht es unter anderem um die Kredite in der Entwicklungszusammenarbeit. Der Kommission lagen Konzeptanträge zur Erhöhung verschiedener Kredite im EDA und im SECO vor. Die Minderheit II (Gysi Barbara) will die entsprechenden Kredite im Budget 2020 um gesamthaft 131,5 Millionen Franken erhöhen, um zum Niveau der ursprünglichen Botschaft 2017-2020 zurückzukehren. Weiter will diese Minderheit einen schrittweisen Aufbau der entsprechenden Kredite im Finanzplan, um im Jahr 2023 eine APD-Quote von 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens zu erreichen.

Eine Minderheit Bendahan will Mittel aus dem Aufgabengebiet Sicherheit bis ins Jahr 2023 für die Beziehungen zum Ausland umleiten, um so die APD-Quote von 0,5 Prozent zu erreichen.

Die Minderheit I (Keller Peter) will den Betrag für die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit im Voranschlag 2020 auf dem Stand der Rechnung 2018 behalten und diesen bis ins Jahr 2023 auf dieser Höhe belassen.

Die Mehrheit geht nach wie vor davon aus, dass es sich bei der APD-Quote um einen Richtwert und nicht um einen Zielwert handelt. Es liegt in der Entscheidungskompetenz des Parlamentes, den Wert zu überschreiten oder zu unterschreiten. Die APD-Quote ist kein finanzpolitisches Steuerungsinstrument, sondern eine Ex-post-Messgrösse im internationalen Vergleich. Prognosen zur APD-Quote unterliegen Schwankungen. Wesentliche Komponenten sind schwer vorhersehbar. Dies sind namentlich die wirtschaftliche Entwicklung, welche das Bruttonationaleinkommen beeinflusst, und die Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufnahme von Asylsuchenden in der Schweiz anfallen und auch zur APD-Quote zählen. Da auch das Bruttonationaleinkommen zugenommen hat, verharrt die APD-Quote bei 0,46 Prozent.

Mit 15 zu 9 Stimmen wurde eine Kürzung der Entwicklungszusammenarbeit abgelehnt, und mit ebenfalls 15 zu 9 Stimmen wurde eine Erhöhung um 131,5 Millionen Franken abgelehnt. Ebenso abgelehnt wurden das Fortschreiben der Kürzung oder eine Erhöhung im Finanzplan wie auch die Mittelverschiebung aus dem Bereich Sicherheit zur Entwicklungszusammenarbeit, was die Minderheit Bendahan fordert. Die Mehrheit der Kommission unterstützt die Beträge, die vom Bundesrat vorgeschlagen werden. Gegenüber der Rechnung 2018 sind es aktuell immer noch 20 Millionen Franken mehr.

Beim Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann möchte die Minderheit Bendahan eine Erhöhung von 1 Million Franken für Massnahmen festschreiben. Die Mehrheit folgt dem Bundesrat und erachtet eine Erhöhung in diesem Bereich als nicht notwendig. Mit 18 zu 7 Stimmen wurde der Antrag abgelehnt.

Die Kommission lehnte mit 18 zu 7 Stimmen eine Verdoppelung der Beiträge für Gesundheitsschutz und Prävention von 25 auf 50 Millionen ab. Eine Mehrheit der Kommission ist auch der Meinung, dass die Messgrösse gestrichen werden soll, mit der das Ziel verfolgt wird, wonach nicht mehr als 25 Prozent der Bevölkerung rauchen. Solches zu messen, ist keine staatliche Aufgabe.

Eine Mehrheit der Kommission beantragt gegenüber dem Bundesrat, den Soll-Wert des Anteils der Arztpraxen mit elektronischer Krankengeschichte im Voranschlag 2020 von 76 auf 80 Prozent und in den kommenden Finanzplanjahren jedes Jahr um 2 Prozent zu erhöhen, sodass 2023 ein Anteil von 86 Prozent erreicht wird.

Beim Anteil der Verwaltungskosten an den Prämien der Militärversicherung legte die Mehrheit einen tieferen Wert von 10 Prozent fest. Demgegenüber hatte der Bundesrat 10,7 Prozent festgelegt.

Bei der ausserschulischen Kinder- und Jugendförderung gibt es immer zahlreichere Anspruchsgruppen, sodass die herkömmlichen grossen Jugendverbände wie Pfadi, Jungwacht, Blauring und Cevi nicht mehr im gleichen Mass finanziell unterstützt werden können. Die Mehrheit der Kommission hat deshalb diesen Posten um 4 Millionen aufgestockt. Mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde die Minderheit Sollberger, die keine Aufstockung will, abgelehnt.

Mit 19 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen stimmt die Kommission der Kürzung der Betriebsausgaben der Bundesasylzentren um 27 Millionen Franken zu; dies in Absprache mit dem SEM. Es ist dies eine Folge der Optimierungsmassnahmen, die das Departement getroffen hat. Die Kosteneinsparungen wurden vom SEM berechnet. Es gibt hier keine Minderheit. Gemäss den gestrigen Aussagen ist der Bundesrat damit einverstanden.

Auch der Position 420.A231.0153, "Sozialhilfe Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene, Flüchtlinge", wurden die aktuellen Zahlen zugrunde gelegt. Das SEM errechnete eine Einsparung von 12,8 Millionen. Auch hier gibt es keine Minderheit. Die Abstimmung in der Kommission ergab 19 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung. Auch hier ist der Bundesrat einverstanden.

Der Nachtrag IIa zum Voranschlag 2019 zur Honorierung von Bürgschaften des Bundes aus dem Bürgschaftsrahmenkredit für die Sicherung eines ausreichenden Bestandes an Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge in der Höhe von 128,7 Millionen Franken gab in der Kommission heftig zu [PAGE 2080] diskutieren. Man kam zum Schluss, dass gar keine andere Wahl bleibt, als diesen Nachtrag zu akzeptieren. Es ist eine Solidarbürgschaft, die eingegangen worden ist, und dieser Verpflichtung muss nachgekommen werden, auch wenn man dies lieber nicht tun würde. Mit 9 zu 0 Stimmen bei 14 Enthaltungen wurde der Nachtragskredit genehmigt.

Die Einzelanträge Hess Erich und Schwander lagen der Kommission nicht vor.

[VS]