Rieder Beat · Ständerat · 2019-12-05
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-05
Wortprotokoll
Natürlich könnte ich jetzt auch emotional gegen die Initiative zu Werke gehen. (Heiterkeit) Ich verspreche Ihnen, Kollege Zanetti, dass das Wallis Ihnen das Lebenselixier nicht abdrücken wird und auch nicht abdrücken will - eben gerade nicht! Es braucht in unserem Land nicht nur Wasser zum Überleben, sondern eben auch Energie und Strom. Heute Morgen haben Sie sicherlich genau zugehört, als Frau Bundesrätin Sommaruga erklärte, dass wir ein wirksames CO2-Gesetz brauchen - und dieser Rat hat auch ein solches verabschiedet, im Gegensatz zum Nationalrat. Auch ich war dafür. Wir haben hier auch über eine CO2-neutrale Energieproduktion diskutiert; da bin ich auch dafür. Die Wasserkraft ist der Hauptpfeiler dieser Energieproduktion. Und wir brauchen mehr Elektromobilität, da bin ich auch dafür. Wir brauchen auch mehr Strom dafür, das ist auch allen klar.
Die Frage, die wir uns heute stellen müssen, ist einfach nur die: Wollen wir Kulissenschieber sein, zum Fenster hinausschauen und sagen: "Der Himmel ist blau!", und uns selbst belügen? Oder wollen wir die Realität erkennen, dass der Himmel grau ist und wir dafür schauen müssen, dass er endlich wieder blau wird? Das ist die Frage, die Sie beantworten müssen.
Ich werde Ihnen jetzt trotzdem die Zahlen auf den Tisch legen, weil es heute und hier bei dieser Standesinitiative genau um dieses Spannungsfeld geht. Und zwar geht es nicht um das Spannungsfeld zwischen Ökologie und Ökonomie, Kollege Zanetti - nein, das stimmt nicht -, sondern es geht um das Spannungsfeld zwischen verschiedenen Aspekten der Ökologie. Wir müssen die Interessen abwägen und uns fragen, ob wir auf der einen Seite die 60 Prozent CO2-neutrale Energie nach wie vor von der Wasserkraft erhalten können und wie wir dafür auf der anderen Seite dem Gewässerschutz entgegenkommen können. Ich werde sicherlich nicht so weit gehen, wie Sie es befürchten. Wir müssen der Natur Sorge tragen. Wir werden die Restwassermengen im Rahmen des Möglichen beibehalten, wenn Sie dieser Standesinitiative zustimmen, weil nicht der Kanton Wallis darüber beschliesst, sondern bei Standesinitiativen das Plenum, also wir, darüber [PAGE 1093] entscheidet, wie weit wir nach Abwägung der verschiedenen Interessen gehen.
Wieso werde ich heute so lange reden? Normalerweise starten Standesinitiativen mit einem Stimmenverhältnis von 12 zu 1 oder 11 zu 2. Hier werden 99 Prozent aller Standesinitiativen abgelehnt; das wissen wir alle. Diese Standesinitiative hatte in der Kommission die Unterstützung einer grossen Minderheit, sie wurde nur mit 7 zu 5 Stimmen abgelehnt, nach eingehender Beratung und nach Vorliegen des Berichtes "Wasserpotenzial der Schweiz" des BFE vom August 2019 - und die Zahlen sprechen Bände.
Jetzt kommen wir zum Thema: Auslöser dieser Standesinitiative war ein Streit um die Konzession für die Wasserkraftanlage Chippis-Rhone. Hier werden 220 Gigawattstunden Strom pro Jahr produziert. Die Umweltverbände rekurrierten erfolgreich vor Bundesgericht gegen die Konzessionserneuerung und verlangten Nachbesserungen bei der Gewässersanierung. Die Konzessionäre waren daher gezwungen, mit den Umweltverbänden neue Verhandlungen aufzunehmen, um die Konzessionserneuerung ohne weitere kostspielige Verfahrensverzögerung vornehmen zu können.
Zwischenzeitlich, das kann ich erklären, ist dieser Konflikt gelöst worden. Der Konflikt ist gelöst worden, aber zu welchem Preis? Der Preis ist eine Produktionseinbusse von 13 Prozent dieser 220 Gigawattstunden. 30 Gigawattstunden weniger Strom pro Jahr werden nun bei diesem Werk im Wallis produziert. Aber genau da liegt der Hase im Pfeffer: Wenn wir jetzt nicht reagieren und die Gewässerschutzbestimmungen mit unserem Ziel der nachhaltigen, CO2-neutralen Energieproduktion in Einklang bringen, dann werden wir diese Energiestrategie schlichtweg nicht einhalten können.
Ihre vorberatende Kommission hat sich die Mühe gemacht, Licht ins Dunkel zu bringen, und hat bereits in der letzten Legislatur eine Motion verabschiedet, wonach der Bundesrat aufzuzeigen hat, wie er die Energieversorgung der Schweiz mittel- und langfristig sichern möchte, weil die Stromversorgungssicherheit aufgrund der aktuellen Produktionsmengen in Europa und der Schweiz phasenweise gefährdet ist. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission schlägt Alarm, die Swissgrid schlägt Alarm - und siehe da, der Bundesrat hat diese Motion nicht zur Ablehnung, sondern zur Annahme empfohlen, weil er das Problem offensichtlich auch als gravierend ansieht.
Im Rahmen der Behandlung dieser Standesinitiative hat Ihre Kommission vom Bundesamt für Energie eine Studie des Wasserkraftpotenzials in der Schweiz verlangt, die dann im August 2019 abgeliefert wurde. Es lohnt sich, diese Studie im Detail anzuschauen. Ausgangslage für die Studie war gemäss Energiestrategie das Ziel, dass die Wasserkraft mit einem Stromproduktionsanteil von 60 Prozent wesentlich zur Stromversorgungssicherheit der Schweiz beitragen soll. Das Parlament hat im Zuge der Energiestrategie 2050 den Richtwert für die Jahresproduktion aus Wasserkraft für das Jahr 2035 auf 37 400 Gigawattstunden hinaufgesetzt - das bedeutet einen Nettozubau von 2000 Gigawatt. Zum Vergleich: Mühleberg produziert 3000 Gigawattstunden. Für das Jahr 2050 ist das Jahresproduktionsziel auf 38 600 Gigawattstunden festgelegt worden - das sind noch einmal 1200 Gigawatt mehr.
Dann wollten wir - das ist doch selbstverständlich - vom BFE wissen, ob mit den geltenden rechtlichen Bedingungen und dem bestehenden Umfeld dieser Zubau an Wasserkraft garantiert sei. Wenn wir vom Zubau von 2200 Gigawatt bis ins Jahr 2035 reden, bedeutet dies selbstverständlich, dass auch die bestehende Produktion keine Verluste, keine Einbussen erfahren darf oder Verluste durch neue Produktionsanlagen zusätzlich kompensiert werden müssten.
Das Resultat dieser Studie ist ernüchternd. Die Studie hält fest, dass das in der Botschaft zur Energiestrategie 2050 postulierte Aus- und Zubauziel bei der Wasserkraft aufgrund der vorliegenden Analyse "unklar" bleibe. Der Richtwert sei aus heutiger Sicht bis 2035 erreichbar, allerdings müsse dabei fast das gesamte Potenzial bis 2050 ausgeschöpft und realisiert werden. Jetzt kommt es: Es sind "weitere Anstrengungen in der Lösung des Interessenkonflikts zwischen der Nutzung der Wasserkraft und dem Schutz der Gewässer zu unternehmen, sodass ein nachhaltiger Ausbau der Wasserkraft erfolgen kann". Das sagt nicht Ständerat Beat Rieder oder der Kanton Wallis, das sagt das BFE selbst. Eine Auswertung des Datensatzes, welcher der Energiestrategie 2050 zugrunde liegt, zeige, dass mit weit höheren Produktionseinbussen zu rechnen sei. Und weiter, dies ist für die Standesinitiative besonders wichtig: "Potenzielle Produktionseinbussen aufgrund der Sanierung Wasserkraft (Schwall/Sunk, Fischgängigkeit und Geschiebe) sind zudem noch nicht in die Beurteilung eingeflossen." Das dicke Ende kommt also dann noch.
Nun muss man wissen, dass dieser Studie des BFE ein Produktionsausfall bei Grosswasserkraft aufgrund von Gewässerschutzsanierungen zugrunde gelegt wurde, allerdings nicht im Umfang von 13 Prozent, sondern von 7 Prozent. Die Realität sieht anders aus. Wir haben bei einem einzelnen Werk Ausfälle von 13 Prozent. In Graubünden rechnet man im Schnitt mit Ausfällen von 10 Prozent. Damit sind die Produktionsziele für die Wasserkraft im Rahmen der Energiestrategie reine Fantasie und nicht mehr zu erfüllen; darüber müssen wir uns einfach im Klaren sein.
Das Bundesamt für Energie hat zudem die möglichen Ausbauprojekte der Grosswasserkraft in einer Projektliste untersucht. In dieser Projektliste werden 27 neue Wasserkraftprojekte aufgeführt. Von diesen 27 weisen 15 eine Realisierungswahrscheinlichkeit von unter 50 Prozent auf. Für den Laien: Diese werden nie realisiert werden. Trotzdem wird ein Grossteil dieser Werke in der Gesamtbilanz zur Erreichung der Stromproduktion gemäss Energiestrategie mit einbezogen, d. h., sie werden mit eingerechnet, obwohl wir sie nie realisieren werden.
Des Weiteren ist ersichtlich, dass durch die neuen Bestimmungen des Energiegesetzes neue Kleinwasserkraftanlagen mit einer Leistung von weniger als einem Megawatt nicht mehr gefördert werden; dies führt zu weiteren Produktionsausfällen.
Bei Gletscherseen, ja, Herr Kollege Zanetti, bei Gletscherseen haben wir ein Potenzial von 700 Gigawatt; das ist nicht einmal ein Achtel dessen, was wir benötigen. Sämtliche dieser Gletscherseen sind in Gebieten, die nach Bundesinventar geschützt sind. Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen, wenn Sie dort dann wirklich dahintergehen und Wasserkraftanlagen erstellen wollen. Das ist völlig ausgeschlossen aufgrund der gleichen Aspekte des Gewässer- und Umweltschutzes, die Sie hier propagieren.
Alles in allem ist dies eine völlig unappetitliche Situation. Wir werden unter den gegebenen Rahmenbedingungen unsere Produktionsziele für die Wasserkraft bis 2035 und bis 2050 nicht erreichen, das muss hier einmal gesagt werden. Ja, wir geraten in Gefahr, dass die bisherige Produktion sogar sinken wird, weil wir im Rahmen der Gewässerschutzbestimmungen mit Anforderungen konfrontiert sind, die zu Produktionsausfällen von weit mehr als den prognostizierten 7 Prozent führen, nämlich in unserem Fall, im Wallis, zu Ausfällen von 13 Prozent. Damit Sie auch bei diesem Zahlensalat noch ein wenig die Relationen mitbekommen, nenne ich Ihnen hier ein Beispiel: Der Produktionsausfall einzig im Werk Chippis-Rhone, 30 Gigawattstunden, ist das Sechsfache der Jahresproduktion der gesamten Windkraftanlage Collonges.
Hier geht es um einen Entscheid - wie ich es bereits am Montag in diesem Saal gesagt habe - im Bereich der Ökologie, um eine Interessenabwägung zwischen verschiedenen Aspekten der Ökologie und nicht der Ökonomie. Meine Annahme dieser Standesinitiative bedeutet bei Weitem nicht - Kollege Zanetti weiss das von mir auch -, dass ich den Gewässerschutz und das Fischereigesetz nicht ernst nehme und nicht das Notwendige tue, um diesen Anliegen auch nachzukommen. Die Annahme dieser Standesinitiative bedeutet vielmehr einen Auftrag an uns, mit entsprechender Beteiligung sämtlicher betroffener Kreise, auch der Fischereikreise und Umweltverbände, eine Optimierung der Stromproduktion mittels möglichst geringer Beeinträchtigung des Natur- und Gewässerschutzes in Angriff zu nehmen - nicht mehr und nicht weniger.
Wir können uns auch selbst anlügen und darauf hoffen, dass uns dieser fehlende Stromanteil aus dem Ausland geliefert [PAGE 1094] wird. Die Voraussetzungen dafür sind allerdings nicht sehr günstig. Das Stromabkommen, das wir mit der EU abschliessen möchten, wartet seit 2007 auf einen Abschluss, die entsprechenden Verhandlungen sind nicht mehr weitergediehen, und das ganze Rahmenpaket ist auch infrage gestellt. Wollen wir unsere Verantwortung wahrnehmen, dann müssen wir dieses Projekt anpacken. Ich von meiner Seite garantiere Ihnen, dass wir auch im Rahmen dieser Optimierung die Aspekte des Gewässerschutzes und der Fischerei ernst nehmen.
Wenn ich am Anfang meiner Amtsdauer einen Eid schwöre, dann schwöre ich den Eid auf die Verfassung und das Wohl des Volkes und nicht auf irgendwelche Kompromisse in Kommissionen, welche nie zu einer Volksabstimmung geführt haben. Kompromisse sind immer zeitnah zu beurteilen. Im Jahr 2012 hat kein Mensch von CO2-Gesetzgebung geredet. Kein Mensch hat von Klimaerwärmung geredet - vielleicht einzelne Spezialisten, aber nicht mehr. Wir haben veränderte Situationen. Wir brauchen diese Energie. Wir können keine Ausfälle in diesem Bereich brauchen, das kann unsere ganze Energiestrategie über den Haufen werfen. Wenn Sie ein Zeichen setzen wollen - ich weiss, wie lange es geht, bis wir das umsetzen können -, dann müssen Sie es heute setzen.