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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-12-09

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-12-09

Wortprotokoll

Diese Motion thematisiert das Problem des übermässigen Strassenlärms, dem über eine Million Menschen in der Schweiz ausgesetzt sind. Dieser Lärm schädigt die Gesundheit der Anwohner und hat weitere gravierende Folgen. Die externen Kosten von Strassenlärm belaufen sich bekanntlich jährlich auf rund 2 Milliarden Franken.

Der Bundesrat wird mit der Motion Hêche dazu aufgefordert, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Anzahl Personen, die übermässigem Strassenlärm ausgesetzt sind, reduziert wird und dass die Bevölkerung dauerhaft vor dieser Lärmbelastung geschützt wird.

Die Ergebnisse des letzten nationalen Lärmmonitorings des BAFU aus dem Jahr 2018 zeigen, dass trotz erheblicher Anstrengungen auf Bundes- und auf Kantonsebene immer noch ein grosser Teil der Bevölkerung unter übermässigem Strassenlärm leidet. 90 Prozent der Betroffenen leben in Städten und Agglomerationen.

Die Verpflichtung zur Lärmsanierung der Strassen besteht seit 1985. Ursprünglich war vorgesehen, die Sanierungen bis 2002 durchzuführen. Auch später verlängerte Fristen konnten von den Strasseneigentümern nicht eingehalten werden.

Im Juni 2017 verabschiedete der Bundesrat den Nationalen Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung. Das Hauptmerkmal liegt auf der vermehrten Bekämpfung von Lärm an der Quelle. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Weiterführung der Programmvereinbarungen sinnvoll ist. Damit Art und Umfang der Lärmbekämpfungsmassnahmen ab 2023 definiert werden können, wird der Bundesrat dem Parlament innert nützlicher Frist einen Verpflichtungskredit vorlegen. Die Finanzierung erfolgt nach dem Verursacherprinzip über die Spezialfinanzierung Strassenverkehr, die bekanntlich durch die Mineralölsteuer gespeist wird.

Ich bitte Sie namens des Bundesrates, dem Ständerat zu folgen und die Motion anzunehmen.