Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-12-09

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-12-09

Wortprotokoll

Ich mache mir keine Illusionen in Bezug auf die Mehrheitsfähigkeit der Motion, aber ich möchte Ihnen trotzdem ausführen, weshalb der Bundesrat der Meinung ist, dass die Motion abgelehnt werden soll. Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, im Luftfahrtgesetz eine gesetzliche Grundlage für die Bearbeitung und die Bekanntgabe von Personendaten einschliesslich besonders schützenswerter Personendaten und Persönlichkeitsprofile durch Flughafenhalter zu schaffen. Bekanntlich haben die verschiedenen Luftfahrtakteure - also die Flughafenhalter, die Fluggesellschaften und die Aufsichtsbehörden - unterschiedliche Aufgaben und unterschiedliche Kompetenzen im Bereich der Personendaten. Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass sich die heutige Aufgabenzuweisung grundsätzlich bewährt hat.

Das Check-in und das Boarding, also sicherheitsrelevante Themen in den Passagierprozessen, sind Sache der Luftfahrtunternehmen. Für die Untersuchung von Unfällen in der Luftfahrt ist die schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle zuständig. Verstösse des Flugpersonals gegen das Betriebsreglement eines Flughafens werden vom Bundesamt für Zivilluftfahrt verfolgt. Diese Prozesse gehören also grundsätzlich nicht zu den Aufgaben des Flughafenhalters, weshalb der Bundesrat zum Schluss gekommen ist, dass die Flughafenhalter auch keine zusätzliche Kompetenz erhalten müssen, um entsprechende Daten zu bearbeiten.

Der Flughafenhalter ist für die Zugangskontrollen in den luftseitigen Bereich des Flughafens zuständig und führt bei den betroffenen Personen Zuverlässigkeitsüberprüfungen durch. Er darf in diesem Zusammenhang bereits heute besonders schützenswerte Daten von Personen und Unternehmen bearbeiten. Was beinhaltet eine solche Zuverlässigkeitsüberprüfung? Es geht dabei um eine Prüfung, ob die betroffene Person, die Zugang zum luftseitigen Bereich eines Flughafens erhalten möchte, ein Sicherheitsrisiko darstellt. Der Flughafenhalter überprüft zu diesem Zweck die Identität, den beruflichen Lebenslauf und auch allfällige Vorstrafen. Mit dem neuen präventiv-polizeilichen Gesetz, dem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, ist dann zudem vorgesehen, dass der Flughafenhalter zusätzlich direkt bei der Polizei Abklärungen einholen kann. Mit der Einführung des Gesetzes wird diese Kompetenz wie gesagt ausgeweitet. Voraussichtlich wird das Gesetz 2021 in Kraft treten.

Für den Fall, dass die Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz verabschiedet wird, fordert die Motion ausserdem die Schaffung einer Rechtsgrundlage für das sogenannte Profiling. Bei der Erarbeitung des Entwurfs zur Revision des Datenschutzgesetzes hatte der Bundesrat bereits geprüft, eine solche Rechtsgrundlage im Luftfahrtgesetz einzubringen. Er war aber der Ansicht, dass eine solche Datenverarbeitung für die betroffenen Bundesbehörden zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nicht erforderlich ist.

Das sind die Gründe, weshalb Ihnen der Bundesrat diese Motion zur Ablehnung empfiehlt.