Lexipedia

Spuhler Peter · Nationalrat · 2002-09-25

Spuhler Peter · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-25

Wortprotokoll

Der Text von Artikel 96 der Bundesverfassung besagt im Wesentlichen, dass der Bund "Vorschriften gegen volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen" zu erlassen hat. Bekämpft werden nur die schädlichen Auswirkungen. Daraus kann man negativ [PAGE 1437] entnehmen, dass nicht alle Beschränkungen des Wettbewerbs schädlich sein müssen. Lehre und Praxis haben seit langem daraus abgeleitet, dass es verboten wäre, auf der Stufe des Gesetzes ein durchgängiges Kartellverbot einzuführen.

Mit dem Antrag der Mehrheit gehen wir nun genau diesen Weg. Wir führen faktisch ein absolutes Verbot ein und zielen deutlich weiter als die EU-Gesetzgebung. Caspar Baader hat es bereits angetönt: In der Schweiz, speziell im KMU-Bereich, sind Zehntausende von Verträgen vorhanden, die irgendeinen Bereich abdecken, der nun unter dieses Kartellgesetz fallen würde. Die meisten dieser Verträge sind volkswirtschaftlich absolut ohne schädliche Auswirkungen.

Ich habe es bereits eingangs erwähnt: Nächstes Jahr werden wieder Wahlen stattfinden, und man wird den KMU wieder entsprechende Versprechungen machen. Hier haben Sie nun die Möglichkeit, wirklich etwas für diesen Bereich der schweizerischen Wirtschaft zu tun.

In Deutschland, wo im Gesetz nicht nur ein faktisches, sondern ein absolutes Verbot vorgesehen ist, gibt es die Gruppenfreistellungsverordnungen, die sowohl exklusive als auch selektive Vertikalabreden zulassen, solange sie keine volkswirtschaftlichen Schäden bewirken.

Nehmen wir ein Beispiel für eine vertikale Absprache: Ein Konzern aus Deutschland hat im Kanton Thurgau ein kleines oder mittleres Unternehmen als Vertreter für die Ostschweiz. Dieser Vertreter ist im Vertrag gewisse Rechten und Pflichten eingegangen. Dieser Vertrag würde zukünftig unter das Kartellgesetz fallen und sanktioniert. Wer wäre von den Sanktionen betroffen? Das kleine oder mittlere Unternehmen - der Konzern hingegen sitzt im Ausland. Wenn der Konzern dieses kleine oder mittlere Unternehmen übernimmt und eine Tochtergesellschaft gründet, dann ist diese Struktur ausserhalb des Geltungsbereichs des Kartellgesetzes.

Wir fördern mit dieser Revision eine Monopolisierung der vertikalen Vertriebsstrukturen Richtung Konzerngesellschaften, und unsere KMU-Struktur wird Schaden nehmen und teilweise auf der Strecke bleiben. Aus diesem Grund sollen vertikale Absprachen nicht faktisch verboten, sondern diejenigen Fälle sanktioniert werden, die zu einem volkswirtschaftlichen Schaden führen.

Der Antrag der Kommissionsmehrheit zielt zu hoch, er fördert, wie ich bereits gesagt habe, Konzernstrukturen und schadet den KMU. Daher unterstützt die SVP-Fraktion den Antrag Triponez.