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Strahm Rudolf · Nationalrat · 2002-09-25

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-25

Wortprotokoll

Der Vertreiber dieser Baumaschinen in der Schweiz ist Alleinvertreiber der Produkte dieser deutschen Baumaschinenfabrik. Im Vertrag muss ja eine Ausschliesslichkeitsbestimmung vorhanden sein, die dann aufgehoben wird. Der Antrag der Mehrheit zu Artikel 5 Absatz 4 hätte natürlich eine vertikale, nach oben gerichtete Rückwirkung: Der deutsche Lieferant kann dann diese Vertriebskanäle nicht mehr ausschliesslich nutzen; er kann weiter liefern, aber die Preisbindung spielt nicht mehr. Das wird zu einer Angleichung der Preise führen. Er muss dann nicht umgangen werden, aber die Preise in der Schweiz können nicht mehr hoch gehalten werden.