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Germann Hannes · Ständerat · 2019-12-10

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-10

Wortprotokoll

Wir befinden uns bei der Differenzbereinigung zum Voranschlag 2020 des Bundes und zum Nachtrag II des Voranschlages 2019. Wir [PAGE 1113] sind bei diesem Geschäft Erstrat. Der Nationalrat hat gegenüber der ständerätlichen Version des Voranschlags 2020 sowie dem integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2021-2023 24 Differenzen geschaffen. Keine Differenzen gibt es zum Nachtrag II zum Voranschlag 2019 sowie zur Nachmeldung.

Erlauben Sie mir, Ihnen kurz einen Überblick zu geben, bevor wir dann die Detailbereinigung vornehmen. Gestern Abend hat sich Ihre Finanzkommission mit den Änderungen des Nationalrates befasst, diese diskutiert und weitgehend bereinigt. So viel vorweg: Es bestand ein allgemeiner Konsens darüber, möglichst viele Differenzen zu bereinigen und sich dem Nationalrat anzunähern. Mit dem neu zusammengesetzten Rat besteht nun die Chance, dass wir nicht, wie sonst üblich, bis in die Einigungskonferenz gehen müssen - aber: auf Holz klopfen. Es wäre ein schöner Start in die neue Legislatur.

Mit den heutigen Anträgen der FK-S bestehen 91,8 Millionen Franken Mehrausgaben gegenüber dem ursprünglichen Voranschlag des Bundesrates und 30,6 Millionen Franken weniger Ausgaben gegenüber unserer Erstberatung vom letzten Dienstag. Die Verbesserung ist in erster Linie auf die Kürzungen um total rund 40 Millionen im Asylbereich innerhalb des SEM zurückzuführen: minus 27 Millionen bei den Betriebsausgaben für die Bundesasylzentren sowie minus 12,8 Millionen bei der Sozialhilfe für Asylsuchende. Die Kürzungen sind insofern konsequent, als man ursprünglich von höheren Flüchtlingszahlen ausgegangen ist. Unter anderem sind zwei Asylzentren bereits geschlossen worden.

Die meisten Differenzen betreffen den Bereich Ausbildung, wo wir insgesamt bei neun Positionen über die Voranschläge des Bundesrates hinausgegangen sind. Der Ständerat hat sich am letzten Dienstag am ursprünglichen Rahmenkredit orientiert und entsprechend nach oben korrigiert. Der Nationalrat hat sich dann entlang eines Gesamtkonzeptes bewegt und innerhalb dieses Konzeptes alle Anpassungen bei der Bildung in einer einzigen Abstimmung vorgenommen. Der Nationalrat ist dabei von der Botschaft des Bundesrates ausgegangen und hat diese Zahlen korrigiert, im Rahmen der Aufstockungen, wie sie 2019 beim Voranschlag vorgenommen worden sind. Diese Aufstockungen sind vom Bundesrat aber nicht in den Voranschlag 2020 übernommen worden. Diese Zahlen hat der Nationalrat dann um die in der Motion Dittli 16.3705 geforderte Teuerungskorrektur von minus 0,1 Prozent respektive 1 Promille nach unten korrigiert.

Wir beantragen hier, sich dem Konzept des Nationalrates anzuschliessen. Damit fallen die Aufstockungen gegenüber jenen im Voranschlag 2019 um 0,1 Prozent tiefer aus. Mit diesem Entscheid konnten acht von neun Differenzen im Bereich Bildung und Forschung eliminiert werden.

Da der Nationalrat einem Konzept, dem Konzept der Minderheit II (Bourgeois), und gleichzeitig dem Minderheitsantrag III (Schneider Schüttel) gefolgt ist, waren die 1,1 Millionen Franken für die Akademien der Wissenschaften - das betrifft die Position 750.A231.0272, "Institutionen der Forschungsförderung" - im Budget des Nationalrates sozusagen doppelt enthalten. Wir haben das jetzt wieder zurückgeführt, weil wir finden, einmal 1,1 Millionen Franken mehr reiche. Mit der Annahme des Antrages Ettlin Erich ist diese Korrektur erfolgt, sodass sich das Total dort auf nunmehr 1 155 030 300 Franken beläuft.

Bei den finanziellen Planungsgrössen sowie den Zielen und Soll-Werten zu den Leistungsgruppen sind wir den Beschlüssen des Nationalrates gefolgt, wenn auch da und dort mit etwas Befremden oder Staunen. Wir wollten nicht riskieren, wegen der vorgegebenen Besucherzahlen für die bundeseigenen Museen, des vorgegebenen Anteils der Rauchenden an der Gesamtbevölkerung oder wegen des Prozentsatzes des Auftretens von gentechnisch verändertem Raps entlang von Bahngeleisen mit dem Nationalrat in eine Einigungskonferenz gehen zu müssen.

Hiermit beantragt Ihnen die Finanzkommission jeweils einstimmig respektive oppositionslos, sich unseren Beschlüssen anzuschliessen.

Nach diesen einleitenden Bemerkungen werde ich mich dann jeweils kurz zu den einzelnen Differenzen äussern. Ich bitte nun Sie, Herr Präsident, mit den einzelnen Detailpositionen der Differenzbereinigung zu beginnen.