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Gysi Barbara · Nationalrat · 2019-12-10

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-10

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen namens der SP-Fraktion beantragen, die Minderheit Herzog Verena abzulehnen und der Kommissionsmehrheit zu folgen. Sie haben es gehört: Es geht darum, in der Übergangsbestimmung festzulegen, ab welchem Alter die neue Regelung des stufenlosen Rentensystems angewendet werden soll. Alle, die heute älter als 55 Jahre sind, sollen bei der alten Regelung[NB]verbleiben[NB]können, also nicht ins stufenlose System überführt werden. Für alle Personen, die jünger sind, wird es angewendet. Kollegin Herzog will die Grenze beim 60. Altersjahr festlegen.

Ich meine, wenn man zugehört hat, muss man einfach Folgendes sagen: Es geht bei dieser Übergangsfrist ja nicht darum, dass diese Menschen dann einfacher eine Stelle finden würden, es geht nicht darum, dass zusätzliche Personen in die IV abgeschoben werden sollen, sondern es geht darum, dass Leuten, die heute eine Rente haben, diese Rente allenfalls verkleinert wird, weil mit dem Übergang ins stufenlose Rentensystem Renten auch kleiner werden können. Diese Leute müssten dann ergänzend im ersten Arbeitsmarkt stärker erwerbstätig sein können. Das ist keine einfache Sache. Die Leute sollten ab 55 Jahren und nicht erst ab 60 Jahren, wie es Frau Herzog wünscht, im alten System verbleiben können.

Wie Sie wissen, haben bereits heute über-55-jährige Menschen ohne Beeinträchtigungen, Menschen, die nicht auf eine IV-Rente angewiesen sind, Probleme, überhaupt eine neue Stelle zu finden. Wenn es dann Menschen mit einer Beeinträchtigung und einer Rente trifft, die zusätzliche Stellenprozente bekommen müssen oder sich allenfalls nach unter Umständen jahrzehntelanger IV-Berentung sogar eine Stelle suchen müssen, dann ist das fast ein Ding der Unmöglichkeit. Die Änderung hat nicht einfach nur mit Zuversicht für die Betroffenen oder Wertschätzung zu tun, nein: Das ist dann alles andere als Zuversicht, wenn sie einfach weniger Einkommen haben, weil ihre Renten kleiner ausfallen. Da muss man einfach sagen: Das ist dann wirklich am falschen Ort gespart, respektive da wird auf dem Buckel dieser Menschen ab 55 Jahren, die es im Arbeitsmarkt auch sonst schon schwer hätten, gekürzt.

Wir hatten diese Diskussion schon einmal, bei der IV-Revision 6a. Damals wurde auch eine Übergangsregelung ab 55 Jahren diskutiert. Ich glaube, dass das wirklich Sinn macht, weil das ein kritisches Alter ist, um überhaupt eine neue Stelle oder mehr Stellenprozente zu bekommen. Wir wollen Menschen, die eine Beeinträchtigung haben, aber im Erwerbsleben stehen, nicht bestrafen, sondern ihnen die Sicherheit geben, die sie brauchen.

Ich bitte Sie darum, der Mehrheit zu folgen.