Cassis Ignazio · Bundesrat · 2019-12-10
Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2019-12-10
Wortprotokoll
Es wurden in beiden Räten verschiedene Vorstösse zum Thema Pilatus eingereicht. Sie signalisieren ein starkes Engagement für den Werkplatz Schweiz, und ich danke Ihnen dafür.
Darum möchte ich eingangs auch festhalten, dass der Bundesrat den Handlungsbedarf im Bereich des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) anerkennt. Was wir heute brauchen, ist Klarheit und Rechtssicherheit. Wir wollen das Gleiche, wollen dies aber auf unterschiedlichen Wegen erreichen. Dass wir das Gleiche wollen, ist mit dem Antrag des Bundesrates zur Annahme des Postulates Schilliger 19.4297 klar zum Ausdruck gekommen.
Die vorliegenden Motionen lehnt der Bundesrat aus formellen Gründen ab. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe ist daran, mögliche Lösungen zu überprüfen, und die den Motionen zugrunde liegenden Vorschläge werden ebenfalls überprüft. Mit der Annahme der Motionen würde sich der Bundesrat für einen bestimmten Lösungsweg festlegen, der vielleicht nicht der zielführendste ist. Die Vorschläge des Bundesrates zum weiteren Vorgehen bei diesem Gesetz werden im ersten Quartal des neuen Jahres auf dem Tisch liegen, also bevor diese Motionen im Nationalrat behandelt werden können. In der Zwischenzeit werden Sie bereits unsere Vorschläge bekommen.
Kurz ein paar Worte zum BPS: Das BPS ist nicht nur ein "Söldnergesetz", auch wenn wir es so nennen. Es ist so begonnen worden, in der Beratung, in der Schreibung, aber am Schluss ist etwas anderes herausgekommen. Das Söldnertum wird in Artikel 8 dieses Gesetzes verboten. Aber mit Artikel 4 - und ich danke den verschiedenen Rednern, die das in Erinnerung gerufen haben - ist das Gesetz mit dem Begriff der "privaten Sicherheitsdienstleistung" viel breiter gefasst. Es umfasst auch Dienstleistungen wie die logistische Unterstützung von Streit- und Sicherheitskräften.
Nun zum Fall Pilatus: Das EDA ist im Prüfverfahren angesichts der führenden Rolle Saudi-Arabiens und der Vereinigten Arabischen Emirate im Jemen-Konflikt zum Schluss gekommen, dass die Erbringung der logistischen Unterstützung durch Pilatus für die Streitkräfte dieser beiden Länder nicht mit den aussenpolitischen Zielen des Bundes vereinbar ist. Diese sind in Artikel 1 des Gesetzes dargestellt. Deshalb wurde am 26. Juni 2019 ein Verbot dieser zwei Dienstleistungen ausgesprochen. Zur Erinnerung: Insgesamt hat das EDA bis jetzt 2 von 65 Sicherheitsdienstleistungen der Firma Pilatus verboten. Oder anders gesagt: 63 von 65 Sicherheitsdienstleistungen wurden bewilligt. Ich sage das einfach, damit wir auch noch die Proportionen sehen.
Eine Beschwerde von Pilatus gegen den Entscheid ist am 20. August 2019 legitimerweise beim Bundesverwaltungsgericht eingegangen. Gerichte haben die Aufgabe, zu prüfen, ob das Recht in einem spezifischen Fall korrekt angewendet wurde, und wir lassen uns von diesem Gericht gerne prüfen. Die Prüfung wird uns auch helfen, die Lesart dieses Gesetzes zu verbessern.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt läuft die Vernehmlassung der Verfahrensparteien durch das Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Gesuch um aufschiebende Wirkung im Fall Pilatus stattgegeben. Somit kann Pilatus seine Tätigkeiten heute und während des Verfahrens weiter ausüben. Auch das ist ein wichtiger Entscheid, der bereits getroffen wurde.
Nun zur interdepartementalen Arbeitsgruppe: Bereits Ende Februar, als wir bei diesem Fall waren, erschien es dem WBF und dem EDA klar, dass es hier ein Kohärenzproblem in der Anwendung dieser Gesetze gibt. Deshalb haben diese zwei Departemente im Februar dieses Jahres eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, um das Zusammenspiel der gesetzlichen Grundlagen in den Bereichen Kriegsmaterialgesetz, Güterkontrollgesetz und BPS zu untersuchen. Genau diese Klarheit und diese Sicherheit will auch der Bundesrat.
Die Arbeitsgruppe setzt sich heute aus Vertretern von vier Departementen zusammen: EDA, WBF, EJPD und VBS. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, zu prüfen, ob im Bereich des BPS Anpassungen notwendig sind. Die Arbeitsgruppe hat zwischenzeitlich den Handlungsspielraum ausgelotet und definiert. Gestützt auf diese Analyse ist die interdepartementale Arbeitsgruppe daran, Handlungsoptionen im Bereich des BPS zu erarbeiten, um eine bessere Kohärenz zwischen den Gesetzen und den Entscheiden zu erreichen.
Aber auch die Vorschläge der verschiedenen Motionen, die wir hier heute diskutieren, werden in die Analyse des[NB]Bundesrates aufgenommen. Es sind grundsätzlich Optionen in den folgenden drei Handlungsfeldern denkbar - Stand heute -:
Eine erste Option wäre eine einheitliche Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe.
Eine zweite Option wäre die Änderung der Verordnung zum BPS, zum Beispiel mit der Einführung einer formellen Konsultation des SECO, wobei dann umstrittene oder politisch wichtige Entscheide in den Bundesrat getragen würden. Dies ist heute zum Beispiel bereits im Bereich Kriegsmaterialgesetz und Güterkontrollgesetz so geregelt, nicht aber im BPS.
Eine dritte Option wäre eine eigentliche Revision des BPS, wie Sie sie heute wünschen.
Sie spüren also: Das ist bis jetzt in der interdepartementalen Arbeitsgruppe eine von mehreren Optionen, und diese Auslegeordnung wird der Bundesrat zu Beginn des neuen Jahres machen. Denkbar sind bei einer Revision des BPS zum Beispiel eine Einschränkung des Dienstleistungsbegriffs oder Ausnahmeregelungen bei bereits über das Güterkontrollgesetz oder Kriegsmaterialgesetz bewilligten Exporten, damit die Dienstleistungen für Güter, seien es Dual-Use-Güter oder Kriegsmaterial, automatisch in einem einzigen Entscheid auch mitbewilligt werden. Das sind alles Möglichkeiten, die eine Gesetzesänderung verursachen würden - oder auch die Beschränkung des BPS als reines Söldnerverbot, wenn das Parlament das will. Aber es ist dann natürlich an Ihnen, das zu entscheiden. Der Bundesrat muss heute das Gesetz so anwenden, wie es aus dem Parlament gekommen ist.
Zusammengefasst: Der Bundesrat wird unabhängig davon, ob das Postulat Schilliger 19.4297 vom Nationalrat dann bereits angenommen worden sein wird, dem Parlament mit einem Bericht verschiedene Handlungsoptionen unterbreiten, um die Rechtssicherheit, um die Klarheit im Bereich des BPS für die Schweizer Wirtschaft zu gewährleisten.
Aus den erwähnten Gründen empfiehlt der Bundesrat Ihnen die vorliegenden Motionen zur Ablehnung.
[VS]