AB 255393
Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-10
Wortprotokoll
Das Ziel des Bundesgesetzes zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung besteht darin, die Situation betreuender und pflegender Angehöriger in der Schweiz zu verbessern. Der Nationalrat hat in der Herbstsession ein Massnahmenpaket von vier Punkten beschlossen. Ich möchte nur ganz kurz nochmals erwähnen, was wir dort beschlossen haben. Wir haben kurzzeitige Abwesenheiten neu geregelt, wir haben einen Betreuungsurlaub für Eltern schwer beeinträchtigter Kinder beschlossen, wir haben die Betreuungsgutschriften der AHV angepasst und auch die Ausrichtung der Hilflosenentschädigung und des Intensivpflegezuschlags neu geregelt.
Der Ständerat hat dann in seiner Beratung die von uns aufgeführten Punkte aufgenommen. Er hat uns jedoch noch eine Zusatzaufgabe mitgegeben, und zwar hat er einen Punkt eingebracht, den wir heute als Differenz zu behandeln haben. Der Ständerat hat nämlich einstimmig beschlossen, bei den Ergänzungsleistungen die eingeführten Mietzinsmaxima anzupassen und einen garantierten Mindestzinsbeitrag für jene EL-Beziehenden festzusetzen, die in Wohngemeinschaften leben. Damit soll sichergestellt werden, dass Personen mit Beeinträchtigungen, die bei ihren Eltern oder in Wohngemeinschaften wohnen, nicht aus finanziellen Gründen ihre Wohnsituation ändern oder sogar in ein Heim ziehen müssen.
Wir haben heute Morgen in einer Kurzsitzung der SGK diesen Passus genauer angeschaut. Er hat doch zu einigen Diskussionen Anlass gegeben. Wir haben die Minderheit I (Herzog Verena) vorliegen, welche die vom Ständerat geforderte Lösung als zu grosszügig erachtet und auch der Meinung ist, dass man in der Gesamtentwicklung der Ergänzungsleistungen den finanziellen Aspekt zu wenig berücksichtigt. Wir haben diesem Antrag in unserer Kommission mit 13 zu 10 Stimmen nicht zugestimmt. Kollegin Herzog wollte den Höchstbetrag für Berechtigte auf den Beitrag für einen Haushalt mit vier Personen festlegen und damit eine relativ kleine Summe an Sparpotenzial erwirken.
Wir hatten des Weiteren eine Grundsatzdiskussion, die zeitlich aber sehr kurz ausgefallen ist. Von Kollege Nantermod wurde der Antrag eingebracht, dass man auf diesen Passus überhaupt nicht einsteigen solle, weil er sachfremd sei, die Revision des ELG abgeschlossen sei und die Umsetzung noch gar nicht in Kraft sei. Diesen Antrag Nantermod hat unsere Kommission mit 12 zu 11 Stimmen abgelehnt.