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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2019-12-12

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2019-12-12

Wortprotokoll

Man sollte sich eigentlich nicht wiederholen, aber ich möchte auch meinerseits noch ganz kurz auf Deutsch die Einordnung machen: Wir reden heute nicht über die Burka-Initiative. Wir reden heute darüber, ob und, wenn ja, welcher indirekte Gegenvorschlag allenfalls dieser Initiative gegenübergestellt werden soll. Erst wenn diese Frage geklärt ist, wenn wir also entweder Nichteintreten oder aber Eintreten beschlossen und die Vorlage bereinigt haben, ist der Weg frei, um über die Initiative zu debattieren. Sie werden dann alle die Möglichkeit haben, in einer Generaldebatte der Kategorie I Ihre Position zur Initiative zur Kenntnis zu bringen.

Dieser Gegenvorschlag wurde vom Bundesrat vorgeschlagen mit der Idee, dass es nötig sei, im Kontext der Debatte über die Burka oder andere Gesichtsverschleierungen klarzustellen, dass es zwingend ist, das Gesicht zu enthüllen, wenn eine Identifikation gegenüber Behörden oder anderen öffentlichen Institutionen notwendig wird.

Ihre Kommission hat mit zwei knappen Mehrheiten entschieden. Das ist der Grund, weshalb wir die Mehrheit der Kommission hier in einer etwas unüblichen Zusammensetzung vertreten. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen Nichteintreten.

Nichteintreten beantragen zum einen die Befürworterinnen und Befürworter der Initiative. Sie sagen, was es brauche, sei ein Verbot der Verhüllung und nicht eine Vorschrift, das Gesicht in besonderen Situationen zeigen zu müssen. Sie sagen, dieser Gegenvorschlag sei nicht geeignet, das eigentliche Ziel der Initiative durchzusetzen.

Zum andern sind auch Gegner der Initiative gegen diesen Gegenvorschlag. Wir sagen zum Ersten, dass die Initianten eigentlich angetreten seien, um mit dieser Initiative ein Problem zu lösen, das es gar nicht gebe. Und wo es kein Problem gebe, brauche es nicht nur keine Initiative, sondern es brauche auch keinen Gegenvorschlag. Zum Zweiten sagen die Gegner des indirekten Gegenvorschlages auch, dass dessen Inhalt, so wie er vom Bundesrat beantragt wird, schlicht überflüssig sei. Der Bundesrat hat bereits früher festgehalten, zum Beispiel auf Seite 74 seines Berichtes über die Situation der Muslime in der Schweiz von 2013, dass es gängige Rechtsauffassung ist, dass schon heute, also ohne diesen indirekten Gegenvorschlag, eine Pflicht besteht, sich nicht nur gegenüber offiziellen Stellen zu identifizieren, indem man das Gesicht zeigt, wenn dies nötig ist, sondern auch zum Beispiel gegenüber dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin. In dem Sinne sagt dieser Teil der Mehrheit Ihrer Kommission, dass das, was vom Bundesrat konkret vorgeschlagen werde, nicht nur überflüssig, sondern bereits geltendes Recht sei. Eine doppelte Legiferierung mache das Recht nicht besser. Wenn schon, hätten wir allenfalls ein Problem bei der Rechtsdurchsetzung, aber nicht bei der Rechtslage.

Um die Behandlung dieses Geschäfts nicht weiter zu verzögern, hat Ihre Kommission aber trotz des Nichteintretensantrages bereits die Detailberatung durchgeführt. In der Fahne liegen Ihnen auch die Mehrheits- und Minderheitsanträge für eine allfällige Detailberatung vor, falls Eintreten beschlossen werden sollte. Das heisst: Wenn Sie heute entgegen der Mehrheit der Kommission Eintreten beschliessen sollten, dann würden wir direkt in die Detailberatung einsteigen.

In jedem Falle beantragt Ihnen die Kommission eine Fristverlängerung gemäss Artikel 105 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes. Die Frist für die Behandlung der Volksinitiative ist um ein Jahr, bis zum 15. März 2021, zu verlängern.

Zudem setze ich Sie gerne darüber in Kenntnis, dass die Staatspolitische Kommission Ihres Rates von der Petition Müller Edgar 16.2012, "Für ein Gesichtsverhüllungsverbot", Kenntnis genommen und sie gemäss Artikel 126 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes behandelt hat.