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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-12-12

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-12-12

Wortprotokoll

Die Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über die Assoziierung der Schweiz an Schengen und Dublin sind bekanntlich seit 2008 in Kraft. Über Kosten und Nutzen von Schengen/Dublin für die Schweiz wurde zuletzt in der ersten Jahreshälfte im Rahmen der Abstimmung zur Übernahme der Waffenrichtlinie intensiv diskutiert - Sie erinnern sich.

Die Teilnahme an Schengen/Dublin fällt nicht nur aus Sicht der Sicherheit und des Asylwesens, sondern auch aus volkswirtschaftlicher und finanzieller Perspektive positiv aus. Der Bundesrat hat im Bericht von Anfang 2018 über die volkswirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Schengen-Assoziierung der Schweiz die aus Schengen/Dublin resultierenden Nettoeinsparungen für die Jahre 2012 bis 2016 auf 270 Millionen Franken beziffert. Das heisst also: Das Dublin-System, die Möglichkeit der Rückweisung von Personen, die bereits ein Asylgesuch gestellt haben, führt zu jährlichen Einsparungen von 270 Millionen Franken.

Ein Informationsaustausch, wie er via das Schengener Informationssystem und die anderen Systeme erfolgt, wäre aus rechtlichen Gründen auf bilateralem Weg nicht realisierbar. Es ist auch so, dass im Schengener Informationssystem pro Tag 300[NB]000 Anfragen getätigt werden.

Die Schweiz hat sich im Rahmen des Assoziierungsabkommens zur zeitgerechten Übernahme aller Weiterentwicklungen verpflichtet. Die Projekte, welche mit dem beantragten Verpflichtungskredit realisiert werden sollen, dienen alle der Umsetzung solcher Weiterentwicklungen. Eine Verzögerung der Einführungstermine dieser Projekte würde für die Schweiz Mehraufwendungen und Mehrkosten bedeuten, da die entsprechenden Projektorganisationen länger als geplant geführt werden müssten. Eine termingerechte Umsetzung dient also auch dazu, Sicherheitslücken zu vermeiden.

Für die Steuerung und Führung der anstehenden Projekte wird im EJPD auf Stufe Departement ein zentrales Programm etabliert. Das Generalsekretariat EJPD koordiniert die Arbeiten mit dem Staatssekretariat für Migration, mit dem Fedpol, aber auch mit der Eidgenössischen Zollverwaltung, dem EDA und dem Bundesamt für Justiz. Auch die Kantone sind auf allen Stufen einbezogen. Die Umsetzung dieser Projekte stellt sowohl für die EU wie auch für die einzelnen Schengen-Staaten eine erhebliche Herausforderung dar.

Die Umsetzung der Neu- und Weiterentwicklungsprojekte liegt im vitalen Interesse der Schweiz. Es wird eine [PAGE 2239] verbesserte Kontrolle der EU-Aussengrenzen möglich sein. Das Entry/Exit-System, das Sie in der Sommersession beschlossen haben, wird der elektronischen Erfassung der Ein- und Ausreisen von Drittstaatenangehörigen dienen, um irreguläre Migration einfacher zu entdecken und undokumentierte Reisende zu identifizieren. Mit dem neuen Reisegenehmigungssystem, dem European Travel Information and Authorization System (Etias), wird zudem eine vorgelagerte Prüfung der Einreise von Bürgern aus visumsbefreiten Drittstaaten möglich sein. Auf diese Weise wird eine bestehende Sicherheitslücke geschlossen. Weiter wird die Interoperabilität der verschiedenen Informationssysteme dazu dienen, den Identitätsbetrug zu bekämpfen - es geht um Leute, die verschiedene Alias-Namen haben - und damit zeitgemässe Sicherheitskontrollen und ein modernes Grenzmanagement zu unterstützen. Damit können wir zu einer weiteren Erhöhung der inneren Sicherheit in der Schweiz beitragen. Diese Weiterentwicklungen und die damit verbundenen Kosten stehen somit im Zusammenhang mit einer notwendigen Entwicklung der Informationssysteme für den Schutz der Aussengrenzen, der Bekämpfung der illegalen Migration und der Bekämpfung der Kriminalität im Allgemeinen.

Der Verpflichtungskredit entspricht weniger als 1 Prozent der jährlichen Gesamtausgaben für die polizeiliche Sicherheit sowie für die Migration. Aus Sicht des Bundesrates sind die in den fünf kommenden Jahren benötigten Mittel von total 122 Millionen Franken eine sinnvolle Investition. Dem Parlament wird mit der vorliegenden Botschaft bereits der vierte Verpflichtungskredit für IT-Entwicklungen im Bereich Schengen/Dublin beantragt. Das EJPD, ich möchte das unterstreichen, konnte bisher alle erforderlichen Vorhaben innerhalb des jeweiligen Kreditrahmens ohne Kostenüberschreitungen und Nachtragskreditbegehren abschliessen.

Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass die Systeme ab 2022 um etwa 6 bis 8 Millionen Franken teurer im Betrieb sein werden. Die höheren Betriebskosten sind auf die beiden neuen nationalen Systeme - Entry/Exit-System und Etias - und auf die erhöhten Anforderungen an die bestehenden Systeme, die erheblich überarbeitet werden müssen, zurückzuführen. Aufgrund der neu einzuführenden Systeme ist absehbar, dass in den Schengen-Staaten neue[NB]oder[NB]zusätzliche[NB]Aufgaben wahrgenommen werden müssen.

Nun zum Antrag Ihrer vorberatenden Kommission: Ich habe grosses Verständnis für das Anliegen, wonach die Einführung neuer Systeme oder die Weiterentwicklung bestehender Systeme erst dann erfolgen soll, wenn das Parlament auch die entsprechenden Rechtsgrundlagen gutgeheissen hat. Die beantragte Ergänzung des Bundesbeschlusses lässt es zu, dass Vorbereitungsarbeiten unternommen werden; der Kommissionssprecher, Herr Nationalrat Nussbaumer, hat darauf hingewiesen. Erst damit können wir auch die genauen Investitions- und Betriebskosten ermitteln und die Entwürfe für die Rechtsgrundlagen dann auch ausformulieren. Im Projektmanagement-Jargon heisst das, dass die Konzeptions- und Realisierungsarbeiten vorgenommen und aus dem Verpflichtungskredit finanziert werden können, sobald das Parlament diesen gutgeheissen hat. Die mit der Einführung der Systeme verbundenen Arbeiten werden jedoch erst dann starten, wenn das Parlament die Übernahme der Weiterentwicklungen und die erforderlichen Rechtsgrundlagen gutgeheissen hat. Eine Einhaltung der Terminvorgaben der EU sollte damit möglich werden.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit der Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands in den kommenden Jahren bedeutende Fortschritte zur Erhöhung der Sicherheit, der Bewältigung der Migration und der Bekämpfung des Terrorismus erzielt werden können und dass damit auch einem wichtigen Anliegen der Bevölkerung unseres Landes Rechnung getragen wird.

Im Namen des Bundesrates bitte ich Sie deshalb, auf dieses Geschäft einzutreten und dem beantragten Verpflichtungskredit von 98,7 Millionen Franken zuzustimmen, also der Mehrheit zu folgen und die Minderheit abzulehnen. Ich danke Ihnen.

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