preparatory:AB 25567
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-26
Wortprotokoll
Artikel 9 Absatz 2 regelt die Fusion von Zeitungen, Lokalfernsehen usw. In der Expertenbefragung, die aus Anlass dieser Kartellgesetzrevision gemacht wurde, wurde ersichtlich, dass in diesem Bereich der Fusion - im Bereich der Zusammenschlüsse von Medienunternehmen - ein gewisser Handlungsbedarf besteht. Ausgangslage war, wie Herr Rennwald bereits gesagt hat, ganz klar das Verschwinden von zahlreichen kleinen Zeitungen sowie die Übernahme gewisser Lokalsender durch Medienunternehmen. Wie Sie wissen, sind Unternehmen gemäss Artikel 9 verpflichtet, beabsichtigte Zusammenschlüsse der Weko zu melden, wenn bestimmte quantitative Schwellen überschritten werden. Hauptkriterium ist dabei der erzielte Umsatz. Im Medienbereich gilt ein sehr niedriger Schwellenwert, und vor allem ein niedrigerer als für andere Unternehmen. [PAGE 1445]
Die Weko wurde bis anhin immer über Zusammenschlussabsichten informiert, wenn ein Umsatz von mindestens 5 Millionen Franken generiert wurde. Dies gilt für jedes der beteiligten Unternehmen. Nun hat die Weko einen sehr grossen Teil der gemeldeten Fälle - es waren 19 von 21 - als wettbewerbspolitisch unbedenklich bezeichnet. Damit darf und muss man sich die Frage stellen, ob im Bereich der Medienfusionen der Aufwand der Kontrolle auch im Verhältnis zum Ertrag steht.
Der im Gesetz verankerte niedrige Schwellenwert zwingt nämlich die Weko, Zusammenschlüsse zu untersuchen und Praktiken zu untersagen, die eine gewisse Strukturanpassung begünstigen und sich somit volkswirtschaftlich auch positiv auswirken. Selbst wenn auch wir von der CVP diese Konzentration der Presse bedauern, weil sie eine negative Auswirkung auf die Meinungsvielfalt hat, können wir sie nicht stoppen, denn selbst sehr grosse Unternehmen werden in Zukunft einen schwierigeren Stand haben. Wir müssen mit einer gezielten Presseförderung gegen die negativen Folgen einer Konzentration antreten. Mit der Wiederaufnahme des bestehenden Artikels könnten wir jedoch nicht einmal die strukturellen Anpassungen im Medienbereich verhindern.
Ich bitte Sie daher im Namen der CVP-Fraktion, den Antrag der Minderheit Rennwald abzulehnen.