Hegglin Peter · Ständerat · 2019-12-12
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-12
Wortprotokoll
Ja, ich attestiere: Eine Kündigung zu erhalten, arbeitslos zu sein, eine Stelle zu suchen und viele Absagen zu erhalten und am Schluss ausgesteuert zu werden, das ist eine sehr schwierige Situation. Ich gönne das niemandem, im Gegenteil: Auch mein Anliegen ist es, diese Personen möglichst schnell wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren.
Aber ich bin auch dezidiert der Meinung, dass wir unsere Politik nicht nur an Einzelfällen orientieren dürfen; wir müssen Statistiken, wissenschaftliche Studien, volkswirtschaftliche Überlegungen einbeziehen, um ein Problem auch gesellschaftspolitisch zu beurteilen. Kollega Kuprecht hat vorhin schon die Statistik zur Arbeitslosigkeit zitiert, und die Entwicklung in den letzten Jahren zeigt ja, dass die Arbeitslosigkeit zurückgegangen ist, schon seit bald acht oder zehn Jahren. Die Statistik zeigt auch, dass es eine Reintegration in den Arbeitsmarkt gibt: 50 Prozent sind bereits im ersten Jahr nach der Aussteuerung wieder erwerbstätig, und nach fünf Jahren sind es noch 15 Prozent, die keine Erwerbstätigkeit gefunden haben. Es ist so, dass es bei älteren Arbeitsuchenden länger dauert: Sie suchen gemäss der Statistik 1,5-mal so lange nach einer neuen Beschäftigung wie Personen in jüngerem Alter.
Weiter möchte ich auch, von der Ausgangslage her urteilend, doch darauf hinweisen: Es gibt den Fachkräftemangel. Bei verschiedenen Berufen können die Stellen trotz grossem Engagement nicht oder nicht mehr besetzt werden. Der Fachkräftemangel wird sich in den nächsten Jahren akzentuieren: Es werden 800[NB]000 bis 1 Million Personen der Babyboomer-Generation in Rente gehen, und es werden wesentlich weniger Personen sein, die neu in den Arbeitsmarkt eintreten. Allein schon daraus lässt sich schliessen, dass es eben einfacher und ringer werden sollte, eine Beschäftigung zu finden.
Was ich ausserdem für einen sehr wichtigen Aspekt halte: Unsere Sozialwerke sind noch nicht saniert. Wir wissen noch nicht, welche Kostenfolgen dort auf uns zukommen werden. Ich finde, bevor man neue Sozialversicherungen einbaut, sollten doch die bestehenden saniert werden. Wir haben auf der einen Seite eines der tiefsten ordentlichen Rentenalter, die es gibt. Auf der anderen Seite haben wir die höchste Lebenserwartung. Wenn wir nicht nur an uns denken wollen, sondern auch an unsere Kinder, sind wir doch dringend gehalten, hier mal primär eine Lösung zu finden oder Anpassungen vorzunehmen.
Es ist nicht nichts gegangen. Auch die Wirtschaft bewegt sich. Es gibt Branchen, die eigenverantwortliche Lösungen erarbeitet haben, die es Mitarbeitenden ermöglichen, schon mit 60 in Rente zu gehen, dies privatwirtschaftlich organisiert. Wenn es zu Restrukturierungen kommt, gibt es auch [PAGE 1142] Sozialpläne, Abgangsentschädigungen usw. Es ist also nicht so, dass die Wirtschaft nichts tut, sondern ich bin der Meinung, dass dort auch verantwortungsvoll gehandelt wird.
Ich komme zum Entwurf des Bundesrates. Dieser schlägt Überbrückungsleistungen für eine Altersgruppe vor, die über 60 und ausgesteuert ist. Das heisst, ab Alter 58 kann ich davon profitieren, muss aber eine gewisse Zeit in der AHV versichert gewesen sein. Wer wird dies vor allem sein? Es werden vor allem Männer sein, die davon profitieren werden - Frauen eher weniger. Darauf wurden wir auch in der Kommission von Frauengruppen hingewiesen. Frauen können eben gerade nicht davon profitieren, weil sie wegen Familienarbeit oder Teilzeitpensen diese Schwellen nicht erreichen. Frauen leisten auch mehr Freiwilligenarbeit als Männer und werden da leer ausgehen. Nachdem wir diese Woche Statistiken gesehen haben, die zeigen, dass Frauen von Sozialversicherungen bzw. im sozialen Bereich eben weniger als Männer unterstützt werden, wissen wir: Diese Vorlage des Bundesrates verschlechtert dieses Verhältnis nochmals. Wenn wir die Lösung des Bundesrates betrachten, die sich auf eine ältere Personengruppe fokussiert, stelle ich die Frage: Was sagen Sie dann stellensuchenden Müttern und Vätern, die noch jünger sind, die eine Familie ernähren müssen, die auch arbeitslos werden und ausgesteuert werden können? Für diese haben wir dann keine Lösung. Es ist für mich also eine kleine, spezifische Gruppe, die davon profitiert. Ein grosser Teil der Bevölkerung, der auch von Arbeitslosigkeit und Aussteuerung betroffen ist, geht dann leer aus.
Der Bundesrat will nur die Erwerbsjahre in der Schweiz anrechnen lassen. Ich frage mich, ob der Europäische Gerichtshof dies dann auch so beurteilen wird. Denn die Vorlage des Bundesrates basiert auf der Bundesverfassung, auf Artikel 114 Absatz 5 zur Arbeitslosenfürsorge. Diese Verknüpfung könnte den Europäischen Gerichtshof zu einer extensiven Auslegung des Binnenmarktes verleiten, womit auch Erwerbsjahre in EU- und in EFTA-Staaten angerechnet werden könnten. In dieser Frage wäre ich nicht so sicher. Sicher bin ich aber, dass sehr bald ein Gericht diese Frage klären müsste, wenn wir die Vorlage einführen würden.
Weiter führt der Entwurf des Bundesrates eine Sozialversicherung auf Kosten des Steuerzahlers ein. Wer zahlt dann die Steuern? Da bin ich wieder beim Thema von vorhin. Es sind auch wieder jüngere Steuerzahlende, was wieder zu einer Umverteilung von Jüngeren zu Älteren führt, so, wie wir sie schon in den anderen Sozialversicherungen haben - also eine weitere Umverteilung, was ich als sehr problematisch empfinde.
Was ich bei der bundesrätlichen Vorlage weiter bemängele, sind die Regelungen zum BVG-Guthaben. Es soll zwar eine Vermögensgrenze von 100[NB]000 Franken eingeführt werden, aber das BVG-Guthaben kann sehr gut eine, zwei oder drei Millionen Franken betragen, und dieser Fall ist in der Vorlage des Bundesrates nicht berücksichtigt. Genauso ein Punkt ist, dass die Rente steuerfrei sein soll. Andere Leistungen müssen versteuert werden, und wenn ich arbeitstätig bin, muss ich Steuern entrichten. Sie haben vorhin gehört, in welcher Grössenordnung die Überbrückungsrente liegen kann - und dann soll sie noch steuerfrei sein. Das ist also ein weiterer Punkt, mit dem ich grosse Mühe habe. Weiter kann die Rente exportiert werden. Damit entziehen wir unserer Volkswirtschaft Geld - Mittel, die wieder in den Arbeitsmarkt investiert werden könnten.
Auch wenn wir diese Leistung erbringen, ist das Problem der Ausgesteuerten, wieder eine Beschäftigung zu erhalten, nicht gelöst. Wir sollten vielmehr dort ansetzen, dass wir diese weiter beschäftigen können. Gut gemeint ist nicht immer gut, es kann auch sehr wohl eine gegenteilige Wirkung haben. Ich erinnere Sie an den Artikel im "Tages-Anzeiger" von dieser Woche. Ich glaube, der "Tages-Anzeiger" ist in dieser Frage ja eher unverdächtig. In diesem Artikel wurde darauf hingewiesen, dass solche Massnahmen eben eher zu längerer Arbeitslosigkeit führen und nicht zum Gegenteil. Ich kann auch auf ein Beispiel aus Deutschland hinweisen: Dort hat man Anreize zur Frühpensionierung abgeschafft. Mit der Abschaffung dieser Anreize hat sich dann die Arbeitslosigkeit halbiert; die Erwerbsbeteiligung hat von 40 auf erstaunliche 70 Prozent zugenommen. Solche Erfahrungen von Nachbarländern sollten wir in unsere Überlegungen auch einbeziehen.
Auf die Mehrkosten hat Kollege Kuprecht schon hingewiesen. Auch ich gehe davon aus, dass diese noch grösser werden können, weil Arbeitgeber mit dieser Lösung natürlich aus der Verantwortung entlassen werden, Sozialpläne zu schaffen oder Leute länger zu beschäftigen. Wenn sie ihnen kündigen, können sie darauf zielen, dass dann später diese staatliche Überbrückungsrente greifen wird. Ich kann auch verstehen, wenn die Baumeister, die schon entsprechende Vorruhestandsregelungen haben, dann auf ihre Lösung verzichten und sagen werden, der Staat stelle ja entsprechende Mittel und Massnahmen zur Verfügung.
Was machen wir mit dieser Vorlage? Wir führen eine neue Verbundaufgabe ein. Wir haben lange gearbeitet und versucht, die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen zu definieren und die Aufgaben klar zuzuweisen. Hier führen wir eine neue ein. Die Kantone sind primär zuständig für die Integration in den Arbeitsmarkt. Wenn es nicht gelingt, dann übernimmt der Bund ja die Kosten. Es wird nicht lange dauern, dann wird uns der Bund das vorrechnen. Wenn wir wieder schlechtere Zeiten haben, wenn das Budget ins Minus geht, werden wir das zwar bezahlen müssen, aber es wird dann in anderen Bereichen gespart werden.
Ich empfehle eher andere Vorschläge. Eigentlich sind ja primär die Kantone zuständig, der Bund subsidiär; da gibt es ja verschiedene Beispiele. Zum Beispiel können die Kantone vorsehen, dass man einen Teil des Lohnes übernimmt, wenn eine Firma ältere Arbeitnehmende anstellt. Man könnte auch Sozialversicherungsbeiträge übernehmen. Damit macht man die Anstellung von älteren Arbeitnehmenden günstiger. Denkbar sind auch Einarbeitungszuschüsse, zum Beispiel an Firmen, die entsprechende Personen anstellen. Das sind alles Vorschläge, die man teilweise schon geprüft hat. Ich schlage vor, diese Massnahmen vermehrt anzuwenden und uns auch für den Werkplatz Schweiz einzusetzen. Beim ersten Geschäft, das wir heute beraten haben, der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge, haben Sie für 80 Prozent Offset-Geschäfte gestimmt. Das ist für mich auch ein Einsatz für den Werkplatz Schweiz. Für mich sind solche Massnahmen zielführender, als Überbrückungsrenten zu schaffen und quasi das Pensionsalter noch vorzuverschieben. Damit schädigen Sie nämlich auch das BIP. Denn das BIP steigt durch arbeitstätige Personen und nicht durch Leute, die Renten oder Ruhegehälter erhalten.
Ich empfehle Ihnen, nicht auf diese Vorlage einzutreten, weil die Überbrückungsrente, finde ich, im Moment einfach das falsche Instrument ist. Ich empfehle Ihnen, sie vor dem Hintergrund des ganzen Kontextes, welchen ich Ihnen vorhin mit statistischen, gesellschaftspolitischen und volkswirtschaftlichen Überlegungen dargestellt habe, abzulehnen. Besten Dank, wenn Sie Nichteintreten beschliessen!