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Bischof Pirmin · Ständerat · 2019-12-12

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-12

Wortprotokoll

Wir sind in einer Eintretensdebatte, das heisst, wir haben jetzt darüber zu befinden, ob überhaupt ein Handlungsbedarf besteht oder nicht. Über die Details könnten wir nachher, wenn wir dem Eintreten zustimmen würden, diskutieren. Aber jetzt geht es um die Frage: Besteht ein Handlungsbedarf oder nicht?

Sie wissen, ich komme aus dem Kanton Solothurn. Der Kanton Solothurn ist ein Industriekanton, ein Exportkanton. Ich bin als Rechtsanwalt tätig, namentlich im Bereich des Arbeitsrechts. Die Menschen, die ich erlebe, die zu mir kommen, sind Menschen dieser Altersstufe hier. Die haben ihr Leben lang gearbeitet, die haben ihre Stelle verloren, und die sagen: Ich suche mit allen Mitteln wieder eine Stelle, aber ich finde keine - ich finde keine. Oder: Ich finde eine, und nach einem halben Jahr verliere ich sie wieder. Oder: Ich bekomme nur eine befristete Stelle. Oder: Ich muss wirklich zu einem Hungerlohn arbeiten.

Was sagen Sie jetzt diesen Menschen? Sagen Sie denen einfach: "Wir haben in der Schweiz ein sehr gut ausgebautes Sozialversicherungssystem, es ist alles in Ordnung, was hast [PAGE 1143] du eigentlich? Suche einfach eine Stelle!"? Das können Sie diesen Menschen schon sagen, das ist die marktwirtschaftliche Antwort. Die können schon eine Stelle suchen, die suchen auch eine Stelle; nicht alle, aber die meisten, die ich erlebe, sagen nicht: Ich suche eine Rente. Die suchen eine Stelle, das haben sie ihr Leben lang bewiesen.

Jetzt sagen die Minderheitssprecher: "Ja gut, die Statistik sagt etwas anderes, und bei den älteren Arbeitnehmenden gibt es ja an sich keine grösseren Probleme. Die Zahlen sind ja nicht höher als bei den jüngeren Arbeitnehmenden." Das stimmt sogar, die Zahlen sind nicht höher. Aber die Konsequenzen sind andere, und da sind die Menschen und die Statistiken genau gleich ausgerichtet. Wenn Sie fragen, wie lange denn diese Menschen arbeitslos sind, dann ist es eben so: Von den jüngeren Jahrgängen, also 1954 und jünger, haben etwa 11, 12, 13 Prozent derjenigen, die arbeitslos werden, ein Risiko, dass sie langzeitarbeitslos werden. Wie ist es jetzt bei den Über-55-Jährigen? Sind es da auch 12 oder 13 Prozent? Es sind 31 Prozent! Jeder Dritte bekommt keine Stelle mehr - nicht die, die nicht suchen, sondern diejenigen, die suchen! Sie bekommen keine Stelle mehr, sie haben keine Chance mehr, sie kommen nicht mehr in den Arbeitsmarkt. Das sind die Realitäten in dieser Alterskategorie!

Sie können die Zahlen der Statistiken auch im umgekehrten Sinn ansehen. Wenn ich meine Stelle verliere, ist die Frage doch: Bekomme ich in diesem Alter wieder eine Stelle? Wie viele dieser Menschen bekommen Ihrer Meinung nach wieder eine Stelle? Ich meine jetzt eine dauerhafte Stelle, eine Stelle, von der sie wieder leben können. Es muss nicht der gleich hohe Lohn sein, aber ein Lohn, mit dem sie und ihre Familie noch leben können, wie sie es vorher während des ganzen Arbeitslebens konnten. Wie viele dieser Menschen bekommen eine Dauerstelle? Was meinen Sie? Ist es die Hälfte? Oder sind es zwei Drittel? Es sind 13,9 Prozent! Nur jeder Siebte in dieser Alterskategorie bekommt - das sagt die Statistik - wieder eine Stelle, von der er dauerhaft leben kann. Jeder Siebte! Sechs Siebtel bekommen keine solche Stelle mehr - das ist die Realität! Das ist die statistische Realität und die harte menschliche Realität.

Jetzt kann man sagen: "Ja gut, wir müssen das mit anderen Mitteln lösen." Ich meine, wir haben hier doch einiges getan: Wir haben das Gesetz über die Ergänzungsleistungen revidiert; die Revision wird Anfang übernächstes Jahr in Kraft treten. Da ist wenigstens mal die Möglichkeit geschaffen worden, dass sie eine Überbrückung in die Pensionskasse haben können, wenn sie ihre Stelle vor der Pensionierung verlieren. Diese Überbrückung ist vorgesehen worden, aber die Betroffenen müssen eben während dieser Zeit die nötigen Sparbeiträge zahlen. Das müssen sie aber zuerst können, wenn sie z. B. eine Familie, aber keine Stelle haben.

Jetzt gebe ich zu: Die Zahl von Personen, von der wir sprechen, ist nicht riesig, es sind nicht Hunderttausende von Menschen in diesem Lande. Aber das ist ja gerade die Qualität dieser Vorlage: Es ist eben keine Giesskannenvorlage, sondern sie geht gezielt auf, sage ich jetzt einmal, einige tausend Menschen zu, die ein grosses Problem haben, und zwar unverschuldet. Das macht diese Vorlage!

Jetzt kann man - das gebe ich auch zu - ernsthaft darüber diskutieren, ob die bundesrätliche Vorlage Fehlanreize enthält; Sie haben ja auch die Stellungnahmen der Arbeitgeberverbände dazu gesehen. Diese Einwände sind ernst zu nehmen. Ihre Kommission hat einige wesentliche Änderungen an der bundesrätlichen Vorlage vorgenommen, weil sie aus Sicht der Kommission, auf Deutsch gesagt, wirklich überbordet hat.

Die Kommission hat eine Vermögensschwelle eingeführt. Sie liegt relativ tief, bei 100[NB]000 Franken. Es ist halt so: Wenn man ein grosses Vermögen hat, bekommt man die Überbrückungsleistungen nicht, und das ist auch richtig so. Es ist vielleicht im Zweitrat auch zu überlegen, ob allzu hohe Pensionskassenvermögen, die jemand hat, auch eingerechnet werden müssten. Das haben wir in der Vorlage noch nicht drin; das stimmt. Ich muss Ihnen allerdings aus der Beratung auch in Bezug auf die Beispiele, die vorhin genannt worden sind, wie die Industriearbeiter, die ihre Stelle mit 60 Jahren verloren haben, Folgendes sagen: Ich glaube, dass ich es in meiner 30-jährigen Anwaltstätigkeit mit keiner solchen Person zu tun hatte, die über ein Pensionskassenguthaben von zwei bis drei Millionen Franken verfügte, wie es vorhin zitiert worden ist. Das sind nicht die Realitäten, wenigstens nicht in der Schweizer Industrie.

Die Kommission hat zudem die Bestimmung eingefügt, dass Integrationsbemühungen nachgewiesen werden müssen. Die Kommission will nicht, dass man von der Pflicht zur Suche nach einer Arbeit einfach entbunden wird. Es ist schwierig, eine Arbeit zu finden, aber es ist für einige der betroffenen Menschen möglich, eine zu finden. Diese Verpflichtung soll in der Vorlage drinbleiben.

Dann ist die Kommission auch der Meinung, dass die Steuerbefreiung in diesem Bereich ein falsches Mittel ist. In dieser Situation bin ich folgender Meinung: Wenn Sie die Statistik ansehen, wenn Sie die Situation der Menschen ansehen und wenn Sie überlegen, ob das jetzt insgesamt - nicht im Detail, das können wir nachher beraten - eine Giesskannenvorlage, eine Luxusvorlage ist oder nicht, dann gibt es für mich, insgesamt gesehen, nur eine Lösung: Wir müssen auf die Vorlage eintreten, an ihr arbeiten und dann versuchen, das Problem gezielt zu lösen.