Minder Thomas · Ständerat · 2019-12-12
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-12
Wortprotokoll
In der Medienmitteilung zur Eröffnung der Vernehmlassung heisst es: "Die Überbrückungsleistungen sind Teil eines Massnahmenpakets zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials [...] Der Bundesrat und die Sozialpartner wollen damit erreichen, dass die Schweizer Unternehmen so viele Personen wie möglich im Inland rekrutieren. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass die Bevölkerung die Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union weiterhin mitträgt." Herr Bundesrat, nun sagen Sie mir bitte: Wo in dieser Vorlage steht, dass ein Schweizer Unternehmen ein Interesse hat, im Inland zu rekrutieren? Wo in dieser Vorlage steht, dass ein Schweizer Unternehmen ein Interesse hat, einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin im Alter von 50 plus neu einzustellen oder zu behalten? Wo, Herr Bundesrat, sind diese Massnahmen? Wo ist diese Förderung?
Ich gebe Ihnen die Antwort gleich selber: Es gibt in diesem Gesetz keine Massnahmen, welche eine Schweizer Unternehmung motivieren könnten, einen Mitarbeiter im Alter von 50 plus länger zu behalten, nicht zu entlassen oder gar neu einzustellen. Der finanzielle Fokus der Überbrückungsrente liegt einzig und allein auf dem Arbeitnehmer und nicht auf dem Arbeitgeber. Herr Bundesrat, das ist leider ein grober Konstruktionsfehler: Ohne Anreiz auf der Seite der Arbeitgeber bringen Sie die Gruppe von älteren Arbeitsuchenden schwerlich zurück in die Arbeitswelt. Die Konkurrenz aus dem Ausland ist zu stark. Ich spreche hier als Arbeitgeber und Inhaber eines produzierenden KMU.
An der Pressekonferenz haben Sie, Herr Bundesrat, gesagt, Ziel bleibe die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Da muss ich Sie nochmals korrigieren: Hauptziel ist es, dass die Firmen gar nicht erst zu Entlassungen schreiten. Und erst zweitrangiges Ziel ist es, diese Gruppe - ich nenne sie immer "Gruppe 50 plus" - wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Mit anderen Worten heisst das, dass wir alle für eine nachhaltige, florierende Wirtschaft sorgen sollten.
Leider aber haben wir in den letzten Jahren viele zusätzliche Hürden für Schweizer Unternehmen eingebaut. Der einst liberale Arbeitsmarkt leidet derzeit richtiggehend. Die ausufernde Bürokratie verursacht der Wirtschaft mehr als Bauchweh. Die Regulierungsdichte und der Overkill an Regulierung verursachen Kosten - und das ist mein Appell -, welche die Firmen woanders, eben auch im Personalbereich, bei den Personalkosten, wieder kompensieren müssen. Ich muss in meiner Firma - die ist nun 120-jährig - zum ersten Mal eine Person einstellen, welche sich um den Regulierungswahnsinn, insbesondere aus der EU kommend, kümmert. Das beste Mittel gegen Entlassungen ist bekanntlich und noch immer eine florierende, nachhaltige Wirtschaft mit möglichst wenig staatlichen Eingriffen.
Wenn wir es mit der Personenfreizügigkeit jedem der 500 Millionen EU-Bürger ermöglichen, in die Schweiz zu kommen und hier einen Job zu suchen, dann ist die ausländische Konkurrenz gerade für die älteren Arbeitnehmenden oder Arbeitsuchenden im Kampf um die Arbeitsplätze eben ganz gewaltig. Genauso wie die flankierenden Massnahmen den hiesigen Lohnschutz und das hiesige Lohnniveau schützen, würde ein Inländervorrang die Arbeitnehmer vor der Rekrutierung ausländischer Konkurrenten schützen. Leider existiert dieser Inländervorrang nicht. Er steht zwar in der Verfassung, ist aber toter Buchstabe.
Zum Plädoyer von Kollege Bischof für die Arbeitsuchenden - er ist jetzt leider nicht im Saal -: Das hätte mit einem Inländervorrang, so wie ihn die Masseneinwanderungs-Initiative wollte, korrigiert werden können. Ich erinnere mich noch sehr gut an dieses 50-plus-Problem anlässlich der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative. Da wurde lauthals verkündet, das RAV-Meldewesen sei eine gute Idee, um den älteren Arbeitsuchenden eine erleichterte Rückkehr in die Arbeitswelt zu ermöglichen. Weil der Inländervorrang erwiesenermassen nicht funktioniert, obwohl er in der Bundesverfassung steht, entledigt sich nun der Bundesrat seines schlechten Gewissens gegenüber der Arbeitslosengruppe 50 plus mit einer Überbrückungsrente.
Die mit der Personenfreizügigkeit offen stehenden Türen in unser Land sind aus Sicht der Arbeitnehmer, welche eine Stelle suchen, das grösste Problem. Im grenznahen Gebiet ist die Konkurrenz noch grösser; die Genfer und Tessiner kennen dieses Problem. Bekanntlich ist das Lohnniveau in der Schweiz das höchste oder eines der höchsten in Europa und somit für alle Ausländer attraktiv. Logisch, dass Schweizer Arbeitnehmer bei jeder offenen Stelle günstigeren Arbeitsuchenden aus dem Ausland gegenüberstehen. Sind diese zusätzlich noch jünger und physisch fitter, so ist es in vielen Branchen, gerade in solchen, in denen die körperliche Belastbarkeit eine Rolle spielt, für den stellensuchenden Schweizer oder Inländer sehr schwierig, den Job zu kriegen.
Viele von Ihnen hören das nicht gerne, aber ich muss es wiederholen: Es ist eine Tatsache, die Personenfreizügigkeit ist für Herr und Frau Schweizer ein Jobkiller, dies insbesondere im Bereich der Personen über 50 Jahre, aber auch bei den Jugendlichen. Die Arbeitslosenquote von Ausländern ist gegenüber Schweizern doppelt so hoch, dies bei einem Ausländeranteil in der Schweiz von 25 Prozent. Im Baugewerbe und in der Gastrobranche, auch das muss ich wiederholen, liegt die [PAGE 1145] Arbeitslosenquote von Ausländern bei über 10 Prozent. Sie ist dort vier- bis fünfmal höher als bei Schweizern.
Somit wird die geplante Überbrückungsrente wohl mehrheitlich - das ist meine Einschätzung - den Ausländern zugutekommen; auch das ein Fauxpas in der Vorlage. Sie macht die Schweiz für Zuwanderer aus dem Ausland noch attraktiver. Vielleicht könnten wir für einmal von Deutschland lernen; Kollege Hegglin hat darauf hingewiesen. Unser Nachbarland hatte anfangs dasselbe Problem. Deutschland hat es aber geschafft, innerhalb eines Jahrzehnts die Erwerbstätigkeitsquote der 60- bis 65-Jährigen von 33 auf 58 Prozent und der 50- bis 60-Jährigen gar von 66 auf 80 Prozent zu erhöhen. Welches war das Erfolgsmodell des damaligen Bundeskanzlers Schröder? Der Bezug der Arbeitslosengelder für ältere Personen wurde von 32 auf 18 Monate gesenkt - nicht erhöht, gesenkt! -, und die Arbeitslosenhilfe wurde abgeschafft.
Ich komme zurück zur Hauptzielsetzung des Bundesrates: die Wiedereingliederung älterer Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt. Deutschland hat es damals geschafft, die älteren Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu integrieren; nicht mit mehr Überbrückungsgeldern, sondern mit tieferen Unterstützungsleistungen. Ähnliche Erfahrungen haben Österreich, Norwegen, Finnland und Schweden gemacht. Genau das ist meine Key Message zu dieser Vorlage: Die geplanten Überbrückungsleistungen setzen falsche Anreize auf der Arbeitnehmerseite. Es besteht sogar die Gefahr, dass die Unternehmen - auch dieses Argument haben wir gehört, ich unterstreiche es - ältere Mitarbeiter eher und früher entlassen, wenn ein zusätzliches staatliches Auffangnetz existiert. Wenn man den aus der Arbeitslosenkasse ausgesteuerten Personen eine Überbrückungsrente gibt, so macht man genau das Falsche: Man gibt diesen Personen ein zusätzliches Einkommen, welches ihnen jeglichen Anreiz nimmt, eine neue Stelle zu suchen. Die Überbrückungsrente ist gut gemeint, doch sie setzt den Anreiz auf der falschen Seite.
Wenn wir wollen, dass die älteren arbeitslosen Personen einen Job finden, Herr Bundesrat, so müssen wir auf der anderen Seite, auf der Arbeitgeberseite, einen Anreiz schaffen und nicht bei den Jobsuchenden. Wer stellt Jobsuchende ein? Wir, die Firmen, wir, die Unternehmungen. Wenn schon, muss dort der Anreiz sein. Vielleicht würde eine Unternehmung einen älteren Arbeitslosen einstellen, wenn die so zentralen Lohnkosten tiefer wären oder der Staat während einer gewissen Zeit einen Teil davon übernehmen würde. Das könnte eine "leistungsbezogene Bundeswiedereinstiegsprämie" sein. Warum stellen viele AG einen qualifizierten Ausländer ein? Schlicht und einfach, weil er günstiger ist. Das ist einfach eine Tatsache und Realität.
Die Personenfreizügigkeit hilft den Unternehmen dabei, günstig im Ausland zu rekrutieren. Die Überbrückungsleistungen helfen den Ausgesteuerten zweifelsohne; das bestreitet ja niemand. Doch kein Einziger wird deswegen in die Arbeitswelt zurückintegriert. Die Integration in den Arbeitsmarkt muss aber das grosse Ziel sein, um damit Ausgesteuerten ein einfaches und angenehmeres Leben zu ermöglichen.
Herr Bundesrat, Ihr Modell ist aus Sicht der Ausgesteuerten zwar gut gemeint, doch es ist leider ein Fehlkonstrukt. Die Vorlage ist wirklich nicht das Gelbe vom Ei. Die Millionen - ich habe es angetönt - werden am falschen Ort ausgegeben. Man rechnet ja bis 2030, habe ich in der Botschaft gelesen, mit 230 Millionen Franken an Überbrückungskosten. Diese wären vielleicht - als Liberaler aus der Wirtschaft muss ich sogar sagen: sehr wahrscheinlich - auf der Arbeitgeberseite besser investiert. Ein solches Modell hat den Vorteil, dass die Personen im Arbeitsmarkt und in der Arbeitswelt bleiben, weiterhin Steuern zahlen und nicht an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden.
Aus diesen Überlegungen heraus unterstütze ich den Nichteintretensantrag.