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Hefti Thomas · Ständerat · 2019-12-12

Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-12

Wortprotokoll

Nachdem auch in der SGK-S ein gewisser Aderlass unter jenen Mitgliedern erfolgt ist, die sich in der Eintretensdebatte für diese Vorlage des Bundesrates ausgesprochen hätten, erlaube ich mir als Ratsmitglied, das Wort zu ergreifen und Ihnen Eintreten zu empfehlen, bei den Einzelanträgen zuzuhören, abzuwägen und dann zu entscheiden, die Ausgabenbremse zu lösen und eine beratene und bereinigte Vorlage an den Nationalrat als Zweitrat zu leiten. Ich habe diese Vorlage von Anfang an positiv aufgenommen, keineswegs überschwänglich, sondern mit der Nüchternheit, die jemandem eigen ist, der Vorfahren gekannt und Vorfahren besessen hat, die als Unternehmer in der Wirtschaft standen, sich für die freie Marktwirtschaft einsetzten, dabei aber stets davon ausgingen, dass freie Marktwirtschaft auch verantwortungsbewusstes Handeln impliziert.

Es ist völlig legitim, Vorlagen kritisch anzugehen - übrigens nicht nur diese, sondern alle, die zu uns kommen -, doch ist bei der Beurteilung einer Vorlage von dem auszugehen, was effektiv im Gesetzentwurf steht. Dabei sind insbesondere die folgenden Punkte wesentlich: Es geht hier nicht um die Arbeitslosenversicherung. Es geht um Ausgesteuerte, und zwar um Personen von 60 Jahren bis zum ordentlichen Rentenalter der AHV, die mindestens 20 Jahre in der AHV versichert waren und dabei jährlich ein Erwerbseinkommen von mindestens 75 Prozent des Höchstbetrages der Altersrente nach Artikel 34 Absätze 3 und 5 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung erzielt haben. Das heisst: Nicht jedermann ist berechtigt, sondern nur solche, die bestimmte wirtschaftliche und persönliche Voraussetzungen erfüllen.

Es ist somit, wie in der Übersicht der Botschaft gesagt wird, sichergestellt, dass nur Personen in den Genuss von Übergangsleistungen kommen können, die unmittelbar vor der Entstehung des Anspruchs längere Zeit in der Schweiz erwerbstätig waren - nämlich mindestens zwei Jahrzehnte. Das soll dafür sorgen, dass bei denjenigen Personen über 60, bei denen eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, ein gesicherter Übergang in Würde in die Pensionierung gewährleistet ist. Dabei freut mich, dass in der Botschaft nicht ein kalter, neudeutscher Begriff verwendet wird, sondern von einem Übergang "in Würde" gesprochen wird - ein Begriff, der heute vielleicht etwas aus der Mode gekommen ist, aber Achtung und Respekt vor jeder Person ausdrückt und damit auch den Kern der Sache trifft.

Dies ist kein Verrat an unternehmerischen Prinzipien. Es ist die Übernahme von Verantwortung gegenüber älteren Arbeitnehmern, die es in einem Umfeld, wo zwischen der Schweiz und den Staaten der EU Personenfreizügigkeit herrscht, besonders schwer haben. Die Begrenzungs-Initiative spricht gezielt auch solche Befürchtungen an. Ein strengerer Kündigungsschutz ist sicher keine liberale Alternative. Wer der Überzeugung ist, dass das Freizügigkeitsabkommen nicht gefährdet werden sollte, damit die Schweizer Unternehmen in einem grösseren Arbeitsmarkt Personal rekrutieren können, sollte für die Vorlage sein, auch deshalb, weil die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens unverzüglich zur Kündigung der Bilateralen I führen müsste. Wer darüber hinaus in den letzten Monaten dem Bundesrat nahegelegt hat, den vorliegenden Entwurf für ein Rahmenabkommen zu unterzeichnen - ich gehöre nicht zu diesen Personen, denn ich[NB]habe[NB]der[NB]Motion unserer WAK zugestimmt -, sollte auch eintreten.

Es bleibt das Argument, die Vorlage verleite Unternehmen dazu, sich älterer Arbeitnehmer auf Kosten des Staates zu entledigen. Dem halte ich entgegen, dass es zwar stets schwarze Schafe gab, gibt und geben wird, dass das aber keineswegs der gängigen Haltung der Unternehmen und der Arbeitgeber entspricht. Es würde mich schon erstaunen, wenn dem akkurat von Arbeitgeberseite widersprochen würde.

Wie der Kommissionssprecher ausgeführt hat, basiert das Geschäft auf einem Vorschlag der Sozialpartner. Was die Vorlage bringt, wird übrigens hilfreich sein, wenn es darum geht, das AHV-Rentenalter anzuheben.