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Dittli Josef · Ständerat · 2019-12-12

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-12

Wortprotokoll

Es ist nicht etwa so, dass dieser Antrag, so wie er formuliert ist, der Kommission unbekannt wäre. Denn wir haben einen absolut identischen Antrag in der Kommission gehabt. Wir haben diesen eingehend diskutiert, und wir haben ihn mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Warum haben wir ihn abgelehnt? Von einem fundamentalen Fehler, von einem falschen Konzept zu reden, war aus Sicht der Kommission überhaupt nicht angebracht. Denn eines der Ziele ist ja - ich habe das in meinem Eintretensvotum gesagt -, dass die Altersvorsorge geschützt werden soll, indem kein Vorsorgeguthaben angebraucht und die Altersrente nicht vorbezogen werden muss. Dem Einzelantrag Noser ist zugutezuhalten, dass er nicht das beantragt, was vonseiten der Arbeitgeberorganisationen gefordert wurde, nämlich eine Anhebung der Altersgrenze auf 62 Jahre und vorher keine Zuständigkeiten. Er schaut vielmehr dafür, dass bereits ab 60 Jahren eine Wirkung erzielt wird und dass dann zwischen 60 und 62 respektive 63 Jahren die gleiche Wirkung besteht. Anschliessend würden dann diese Leute aber zum Vorbezug der AHV- und BVG-Altersrente gezwungen. Das würde eine Schmälerung der entsprechenden Renten bedeuten, was wiederum dazu führen kann, dass solche Leute früher zu Ergänzungsleistungen kommen, wenn die finanziellen Mittel fehlen, oder dass sie anderweitig Sozialhilfe beanspruchen. Das soll aus Sicht der Kommission und auch des Bundesrates ganz bewusst und gezielt nicht der Fall sein. Denn ein Ziel der Vorlage ist es, dass genau dieses Anbrauchen der Renten aus der AHV und dem BVG nicht im Voraus geschieht, sondern eben erst mit 65 Jahren, um so diese Vorsorgeguthaben zu schützen.

Ich bitte Sie, dies in Erwägung zu ziehen, dem Antrag der Kommission zu folgen und den Antrag Noser entsprechend abzulehnen. Er liegt ja nicht als Minderheit vor, aber wir haben ihn diskutiert.