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Noser Ruedi · Ständerat · 2019-12-12

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-12

Wortprotokoll

Ich habe in der Eintretensdebatte extra geschwiegen. Sehr vieles wurde ja schon gesagt. Aber ich gestatte mir eine Vorbemerkung: Wenn man sagt, es gehe um Integration und darum, dass man die Menschen am Arbeitsplatz halten kann, und gleichzeitig sagt, es brauche keine Gesetzesänderung, dann finde ich nicht unbedingt, dass man das Thema sehr ernst nimmt. Ich möchte Ihnen einfach drei Stichworte geben: Man müsste über die Einarbeitungszuschüsse diskutieren, man müsste darüber diskutieren, ob es wirklich sinnvoll ist, dass ältere Arbeitnehmer 18 Prozent in die berufliche Vorsorge einbezahlen, und man müsste darüber diskutieren, ob Firmen, die Drittstaatenkontingente wollen, nicht belegen müssten, dass sie für ihre älteren Mitarbeitenden eine vernünftige Arbeitspolitik machen. Das sind Dinge, die man hier diskutieren könnte, ohne dass man über Verbote und neue Gesetze redet. Das wären praktische Hinweise an die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die dazu führen würden, dass diese Menschen in der Arbeit bleiben. Aber hier wird ja gesagt, das brauche es alles im Moment nicht, aber es brauche diese Rente.

Ich habe einen Einzelantrag eingereicht, den ich hier einfach diskutiert haben möchte, auch zuhanden des Zweitrates. Ich bin der Ansicht, dass die vorberatende Kommission einen fundamentalen Fehler gemacht hat in der Art und Weise, wie sie das Geschäft vorbereitet hat. Es ist ja so, dass wir heute nicht nichts haben. Heute ist es so geregelt, dass eine frühzeitige Pensionierung über die AHV, über das BVG und allenfalls über die Ergänzungsleistungen läuft. Man kann mit 62 oder 63 Jahren in den Ruhestand gehen, respektive wenn dann die Reform von Bundesrat Berset da ist, können alle mit 62 Jahren in den Ruhestand gehen. Diese Lösung gibt es heute. Die Kommission macht jetzt parallel zu dieser Lösung eine neue Lösung: Wenn man die Bedingungen erfüllt - die haben wir vorhin diskutiert: Es braucht eine lange Beitragszeit bei der AHV, es braucht ein Vermögen unter 100[NB]000 Franken, und es braucht eine zweijährige Arbeitslosigkeit, also eine Aussteuerung -, dann kann man mit 60 Jahren Überbrückungsleistungen erhalten. Das führt dazu, dass man zu einer ziemlichen Ungleichbehandlung von zwei Typen von Menschen kommt. Stellen Sie sich einmal vor, Sie haben ein Vermögen von 120[NB]000 Franken, sind 62 Jahre alt und gehen in Frühpension. Sie machen damit einen sehr viel schlechteren Schnitt, als wenn Sie mit 62 Jahren zwei Jahre lang in die Arbeitslosigkeit gehen, dort die Arbeitslosengelder einkassieren und dann in die Überbrückungsleistungen gehen. 20[NB]000 Franken Vermögen müssen Sie dann in den [PAGE 1150] zwei Jahren auch noch verbrauchen, aber das werden Sie schaffen.

Deshalb ist die Frühpensionierung, wie wir sie in der AHV praktizieren, faktisch infrage gestellt. Ich finde, die beiden Konzepte sind nicht aufeinander abgestimmt. Deshalb möchte ich wirklich den Rat bitten, meinen Antrag, der diese beiden Konzepte in Abstimmung bringt, ernsthaft zu prüfen und ihm vielleicht eine Mehrheit zu geben. Ich beantrage Ihnen nämlich, dass die Überbrückungsleistungen nur bezahlt werden, bis das AHV-System greift. Nachher sollen alle im Rahmen des AHV-Systems in Pension gehen. Weiter beantrage ich Ihnen dann in einem anderen Antrag, dass auch die Leistungen angepasst werden, es also dieselben Leistungen geben soll. Damit wäre ein Teil - darüber haben wir vorhin auch diskutiert - abgedeckt: Das BVG würde nämlich mitberücksichtigt. Der Betrag des BVG scheint mir wichtig zu sein, auch wenn ich nicht der Überzeugung bin, dass man dort die Millionen finden wird, von denen zum Teil gesprochen wurde. Ich glaube, dort findet man die kleineren Beträge. Aber man muss sich bewusst sein: Bei demjenigen, der bis 62 oder 63 arbeitet und in der AHV in Pension geht, wird das BVG sowieso berücksichtigt. Warum soll es bei den anderen nicht berücksichtigt werden? Das ist das Erste, was passiert.

Das Zweite - ich finde es auch noch wichtig, dass wir uns dessen bewusst sind -: Wir schützen damit die Bundeskasse. Denn die Bundeskasse finanziert über Steuergelder nur zwei Jahre der Überbrückungsleistungen. Der Rest wird nachher nämlich über die Sozialpartner - diese haben sie auch ausgehandelt - in der AHV und im BVG-System gelöst, wie das bis jetzt bei uns üblich ist. Die zwei Jahre schützen die Bundeskasse. Ich möchte Sie einfach darauf aufmerksam machen, im Eintreten wurde es gesagt: Es sind verpflichtende Ausgaben, die dann zu Ausgaben für Bildung, für Weiterbildung, für Forschung, für Arbeitsmarktmassnahmen, die man machen kann, in Konkurrenz stehen. Wenn die Konjunktur dann einmal etwas einbricht, werden dort relativ schnell hohe Beträge anfallen. Deshalb glaube ich, es wäre klug, man würde die Bundeskasse hier etwas schützen.

Mein Antrag entlässt auch die Kantone nicht komplett in die Freiheit. Die Kantone sind da weiter mitbeteiligt, weil sie sich über die Ergänzungsleistungen weiter mitbeteiligen müssen. Jetzt haben Sie gehört: Es gibt Leute, die sagen, man solle die Kantone und Gemeinden entlasten. Ich kann nachvollziehen, dass das ein Argument ist. Mein Antrag belastet die Kantone über die Ergänzungsleistungen ein wenig, nicht sehr stark. Aber man kann das auch begründen, weil die Kantone für die ganze Integrationsarbeit zuständig sind. Das ist kantonale Arbeit. Die Kantone sind zuständig für die RAV. Ob die RAV gut oder schlecht arbeiten, entscheiden die Kantone. Wenn Sie die Kantone bei der Finanzierung zu hundert Prozent auslassen, scheint es mir aus der Perspektive der Arbeitgeber, die die Leute hier in diese Rente entlassen, bedeutend wahrscheinlicher, dass die Kantone sagen: "Wir haben so viele andere Leute in den Sozialleistungen; diese hier sind ja jetzt beim Bund versorgt. Jetzt kümmern wir uns um die anderen Leute." Deshalb, glaube ich, tun wir gut daran, wenn wir hier diese Diskussion führen.

Mein Antrag würde dazu führen, dass wir vorgängig, zwei Jahre lang, den Bund mit Überbrückungsleistungen haben und nachher, drei Jahre lang, das Pensionskassensystem. Jetzt kann man noch einwenden, dass dieses System natürlich unter Umständen die Rentenleistung reduziert. Aber die "Berset-Reform" - Entschuldigung, Herr Bundesrat, ich sage dem einmal so - macht diese Leistungskürzungen kleiner. Ich hätte nichts dagegen, wenn man bei den Leuten, die zu Berechtigungen für Ergänzungsleistungen kommen und die beschriebene Vermögenssituation haben, vielleicht den einen oder anderen Kompromiss macht. Ich würde dem Zweitrat vorschlagen, das anzuschauen.

Aber das, was Sie jetzt machen, führt zu einer kompletten Ungleichbehandlung gegenüber jenen, die bis 62 oder 63 arbeiten und dann in Frühpension gehen wollen. Denn die Leute werden nur noch über die Arbeitslosenversicherung in Frühpension gehen; das ist das einzige Anreizsystem, das Sie hier schaffen. Plus: Die Kommission hat die Leistung noch erhöht, sodass die Leute auch noch höhere Übergangsleistungen bekommen, wenn sie diesen Weg gehen.

Darum glaube ich, dass mein Antrag mindestens prüfenswert ist. Ich würde mich freuen, wenn Sie ihn annehmen, damit ihn der Zweitrat auch noch richtig ausgestalten kann.