Rutz Gregor · Nationalrat · 2019-12-12
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-12
Wortprotokoll
Die KVF-N empfiehlt Ihnen diese Initiative mit 16 zu 7 Stimmen zur Ablehnung.
Die Diskussion fand im Rahmen der Diskussion über insgesamt neun Initiativen statt; ich habe es vor zwei Tagen schon erwähnt. Vier davon haben wir bereits behandelt, die parlamentarischen Initiativen Feller, Aebischer Matthias, Guhl und Grossen Jürg, denen dieser Rat allesamt auch keine Folge gegeben hat. Im Zentrum stand ja vor allem eine Änderung des Verfassungsartikels 93, die eine Kompetenzerweiterung des Bundes dahingehend schaffen wollte, dass der Bund neu die Zuständigkeit für Medien generell und nicht nur für Radio und Fernsehen hat. Das haben Sie wie auch die Kommissionsmehrheit abgelehnt. In diesem Zusammenhang sind auch diese Initiative und die nächste, die wir behandeln werden, zu sehen. In diesem Zusammenhang wurden sie auch diskutiert.
Der Grund für die klare Ablehnung durch die Kommission liegt einerseits sicher darin, dass man eben der Auffassung war, dass hier keine zusätzliche Bundeskompetenz, auch elektronische Medien bzw. diese Internetplattformen zu regeln, geschaffen werden soll. Andererseits gibt es auch verfassungsrechtliche Fragen, die in diesem Zusammenhang aufzuwerfen sind.
Wenn Kollege Töngi hier relativ locker sagt, es soll dann keine Steuer sein, sondern eine Abgabe, weil wir diese ja gesetzlich einfach einführen könnten, muss man doch darauf hinweisen, dass es gewisse Unterschiede gibt. Steuern sind bekanntlich voraussetzungslos geschuldet und nicht mit einer konkreten Gegenleistung seitens der öffentlichen Hand verbunden; darum ist dort auch eine Verfassungskompetenz nötig. Abgaben kann man zwar durchaus auf gesetzlicher Ebene einführen, aber Abgaben sind eben Entgelte für konkrete Leistungen der öffentlichen Hand. Dass dies hier so nicht zutrifft, sehen Sie, wenn Sie die Initiative studieren. Darum, denke ich, müssen wir etwas vorsichtig sein und keine Abgaben ins Blaue hinein schaffen, die dann auf einer relativ wackligen Basis stehen. Das war für die Kommissionsmehrheit ein Hauptgrund, diese Initiative abzulehnen. Man darf in diesem Zusammenhang sicher auch wieder einmal an die Worte der englischen Premierministerin Margaret Thatcher erinnern, die einmal treffsicher gesagt hat, der Staat verfüge über kein eigenes Geld, sondern müsse dieses Geld immer irgendwo von den Steuerzahlern holen; das wäre ja auch hier der Fall.
Ein weiterer Grund für die Kommissionsmehrheit, diese Ablehnung zu empfehlen, war, dass man grundsätzlich keine direkte Förderung von Medien einführen wollte.
Die Kommissionsminderheit, welche sich hinter diese Initiative stellte, verwies vor allem auf Gründe des Urheberschutzrechts und des Leistungsschutzrechts. Sie wollte vor diesem Hintergrund die Initiative unterstützen.
Aber die Mehrheit empfiehlt Ihnen mit 16 zu 7 Stimmen klar, hier Nein zu stimmen und keine Folge zu geben.