Fässler Daniel · Ständerat · 2019-12-16
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-16
Wortprotokoll
Wenn Sie mir dies erlauben, Herr Präsident, möchte ich noch ganz kurz auf etwas zurückkommen, worüber es nichts abzustimmen gibt, das aber doch verschiedentlich diskutiert wurde. Es geht um die Frage, weshalb Ständeratswahlen nicht auch der Transparenzpflicht unterworfen werden sollen. Die Initiative verlangt dies. Diese Frage wurde in der Kommission sehr eingehend diskutiert. Man hat festgestellt, dass die Bundesverfassung es den Kantonen überlässt, wie die Ständeratswahlen durchzuführen sind. Gewählte Ständeräte sind erst nach ihrer Wahl, nach ihrer Vereidigung ein Teil einer Institution des Bundes. Vorher sind sie Kandidatinnen und Kandidaten der Kantone und unterstellen sich einem Wahlverfahren nach kantonalem Recht. Deshalb hat es die Kommission aus verfassungsrechtlichen Gründen als richtig erachtet, auf Offenlegungspflichten bei Ständeratswahlen zu verzichten. Das wollte ich noch explizit zuhanden des Amtlichen Bulletins festhalten.
Jetzt zu Artikel 76h: Mit dieser Bestimmung wird den politischen Parteien, den Kandidatinnen und Kandidaten für den Nationalrat sowie den bei Abstimmungskampagnen engagierten politischen Akteurinnen und Akteuren die Annahme von anonymen Zuwendungen verboten. Dies war in der Kommission unbestritten, wird auch in der Initiative verlangt und auch vom Bundesrat unterstützt. Die strittige Frage, wie mit Zuwendungen aus dem Ausland umgegangen werden soll, und dort besteht eine Minderheit, hat die Kommission länger beschäftigt. Die Transparenz-Initiative sieht diesbezüglich keine Einschränkungen vor. Bei der abschliessenden Beratung in der Kommission vom 4. Dezember hat die Kommission nach längerem Hin und Her mit 7 zu 5 Stimmen entschieden, auf dieses Verbot zu verzichten. Ausschlaggebend dafür waren vor allem Bedenken, dass ein solches Verbot nicht praktikabel wäre und leicht umgangen werden könnte. Auch Abgrenzungsschwierigkeiten wurden befürchtet. Nach Meinung der Kommissionsmehrheit soll die Gesetzesvorlage daher auf das ursprüngliche Ziel beschränkt werden, nämlich die Schaffung von mehr Transparenz, und zwar unabhängig davon, woher das Geld kommt. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können dann ihre Entscheide in Kenntnis der Herkunft von Spenden fällen.
Eine neue Minderheit Bischof möchte am ursprünglichen Entwurf der Kommission festhalten. Sie verwies in der Kommission auf das Referendum zum Geldspielgesetz und auf die Vollgeld-Initiative. Es gebe keinen Grund, zuzulassen, dass ausländische Gelder politische Kampagnen in der Schweiz finanzieren.