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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-12-16

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-12-16

Wortprotokoll

Nach geltendem Recht hat der Arbeitgeber bei einer missbräuchlichen Kündigung lediglich eine Entschädigung von maximal sechs Monatslöhnen zu bezahlen. Dagegen besteht kein absoluter Kündigungsschutz, und es besteht auch kein Anspruch auf Wiedereinstellung des gekündigten Arbeitnehmenden. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Schutz im Fall einer missbräuchlichen Kündigung damit nicht absolut ist. Aus verschiedenen Gründen ist er aber der Überzeugung, dass ein solch absoluter Kündigungsschutz hier nicht angebracht ist. Dies wird auch durch die politische Diskussion der vergangenen Jahre bestätigt; Herr Ständerat Rechsteiner hat darauf hingewiesen.

Der Bundesrat hat im Jahr 2010 als Folge der Rückmeldungen zur Vernehmlassung über die Whistleblower-Vorlage eine weitere Vernehmlassung durchgeführt und darin vorgeschlagen, die maximale Entschädigung für missbräuchliche oder ungerechtfertigte Kündigungen von sechs auf zwölf Monatslöhne zu erhöhen. Die Rückmeldungen zu diesem Vorschlag sind dann allerdings sehr unterschiedlich ausgefallen. Viele Stellungnahmen haben sich gegen eine solche Lösung ausgesprochen, waren sehr kritisch.

Ich habe es bereits in der Eintretensdebatte gesagt: Auch heute zeichnet sich hier keine Lösung ab. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Sozialpartner sich hier einigen und gemeinsam eine Lösung finden müssten, aber Sie kennen die Situation in dieser Frage. Der ausgebaute Kündigungsschutz, wie ihn Ständerat Rechsteiner in seinem Votum dargelegt hat, wird von der Wirtschaft abgelehnt. Deshalb möchte ich Sie bitten, die Frage des ausgebauten[NB]Kündigungsschutzes mit dieser Vorlage nicht noch einmal aufzubringen, denn dann wäre sie garantiert nicht mehr mehrheitsfähig.

Ich möchte Sie bitten, den Antrag Rechsteiner Paul abzulehnen.