Rieder Beat · Ständerat · 2019-12-16
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-16
Wortprotokoll
Ich bin froh, dass Kollege Minder in einer Kehrtwende um 180 Grad dann doch noch den Weg zum Eintreten gefunden hat. Ich bin deshalb froh, weil diese Vorlage so, wie sie heute vom Bundesrat vorgelegt wird, nach meinem Dafürhalten der einzig machbare und mehrheitsfähige Kompromiss ist, um den Whistleblowern zukünftig einen wirksamen Schutz vor arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Sanktionen zu gewähren.
Herr Kollege Rechsteiner, heute ist es so: Wenn Sie Whistleblower sind, dann blüht Ihnen ein Strafverfahren, und wenn Sie heute diese Vorlage versenken, dann wird das bis auf unbegrenzte Zeit so bleiben, wie es auch Kollege Jositsch gesagt hat. Wir haben jetzt bereits sechs Jahre an dieser Vorlage gearbeitet.
Vielleicht sollte sich dieser Rat einmal vor Augen halten, woher diese Vorlage kommt. Die erste Vorlage wurde ja im Jahr 2012 vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegeben. Bis auf einen einzigen Kanton - ich sage nicht welcher - haben alle Kantone dieser Vorlage zugestimmt. Und bis auf eine einzige Partei - ich sage nicht welche - haben alle Parteien diese Vorlage begrüsst. Auch eine grosse Zahl der Verbände, auf beiden Seiten, hat die Vorlage an und für sich 2012 willkommen geheissen.
Ein zweiter Blick zurück ist vielleicht noch wichtiger. Kollege Jositsch hat es erwähnt: Im Ständerat wurde diese Vorlage diskutiert, und der Berichterstatter der Ständeratskommission hat im Jahr 2015 festgehalten: "An der Grundstruktur der Vorlage soll jedoch festgehalten werden. [...] Das gilt namentlich, was die Kaskade Arbeitgeber, Behörde, Öffentlichkeit [...] betrifft." (AB 2015 S 783f.) Der Ständerat wollte die Vorlage einzig ein wenig einfacher und verständlicher formuliert haben. Das ist die Ausgangslage des Ständerates von 2015. Unser Rat wollte einen wirksamen Schutz der Whistleblower und ein möglichst einfaches System. Am Handlungsbedarf wurde nie gezweifelt. Heute gilt das Gleiche wie vor vier Jahren. Nur weil wir gerade keinen aktuellen, schlagzeilenträchtigen Whistleblower-Fall in den Medien haben, ist für uns der Handlungsbedarf nach wie vor nicht weggefallen.
Und was hat im Nationalrat zu diesem klaren Resultat geführt, Herr Kollege Rechsteiner? Es war diese unheilige Allianz: Den einen ging es zu weit, den anderen ging es zu wenig weit. Wenn ich einmal den Nationalrat zitieren darf: Da sagte ein Sprecher, die Vorlage sei zu kompliziert, zu bürokratisch und zu wenig praxisnah.
Ja, was soll denn an diesem Kaskadensystem kompliziert sein? Wir haben in acht Artikeln des Obligationenrechts die Problematik des Whistleblowings geregelt. Ein Arbeitnehmer kann auf den ersten Blick erkennen, dass er sich nicht direkt an die Medien wenden darf, sondern zuerst den Arbeitgeber konsultieren muss und dann, falls das nicht wirkt, die zuständige Behörde. Am Ende stehen dann die Medien. Wir geben ihm in Artikel 321asexies sogar einen Tipp mit auf den Weg, nämlich: Er kann einen Anwalt konsultieren, der der Geheimhaltungspflicht untersteht, und dieser kann ihn im Detail beraten. Das wird ja auch die Praxis sein. Das ist praxisnah. Sie werden keinen Whistleblower in der Schweiz finden, der ohne Anwalt eine solche Meldung an seinen Arbeitgeber, an die Behörde oder schlussendlich an die Medien macht. Das ist wenig praxisnah, das ist praxisfern. Daher glaube ich, dass die Komplexität dieser Vorlage weit weniger gross ist als die Komplexität des Datenschutzgesetzes und der Fahne, die ich hier vor mir habe. Ich verstehe den Nationalrat nicht, wieso er hier auf diese einfache, schlichte Regelung des Whistleblower-Gesetzes nicht eintritt. Sehen Sie sich einmal den Dodd-Frank Act in den USA an. Das sind komplexe Vorlagen. Hier ist im OR ein einfacher und eigentlich transparenter Weg aufgezeigt.
Dann gibt es noch die anderen, die behaupten, das Kaskadensystem berge die Gefahr, dass es sich für potenzielle Whistleblower nicht lohnen würde und es ihnen sogar schade, das Verfahren in Gang zu setzen. Auch dies ist ein Zitat aus dem Nationalrat. Ja, es war nicht das Ziel dieser Vorlage, dass es sich für die Whistleblower lohnt, einen Missstand anzuzeigen. Das Ziel dieser Vorlage ist, dafür zu sorgen, dass der Überbringer der schlechten Nachricht nicht um einen Kopf kürzer gemacht wird und er nicht strafrechtlich sanktioniert wird. Dieses Kernziel der Vorlage ist erreicht, wie Kollege Jositsch erwähnt hat. Ansonsten ist man am Ende eines solchen Whistleblower-Falles ganz alleine vor Gericht, nur noch mit seinem Anwalt, und die ganzen Ratschläge von links und rechts nützen dann nichts mehr. Das müssen wir vermeiden. Wir müssen jetzt die Basis legen. Es gibt sicherlich Nachbesserungsbedarf. Vielleicht können wir das[NB]Kaskadensystem noch verkürzen. Ich möchte das, was Kollege Minder sagt, nicht aussen vor lassen. Aber im Moment ist diese Vorlage der einzig vernünftige und[NB]umsetzbare[NB]Gesetzentwurf, um das Whistleblower-Problem, das wir nun sechs Jahre lang in diesem Rat vor uns her wälzen, zu lösen.
Ich bitte Sie daher, auf die Vorlage einzutreten. Zu den Einzelanträgen Rechsteiner Paul kommen wir noch.