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Engler Stefan · Ständerat · 2019-12-17

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-17

Wortprotokoll

Die vorwiegend technische Vorlage bezweckt, das Abgabesystem für die Benutzung von Nationalstrassen mit einer elektronischen Alternative zu ergänzen. Nebst der bisherigen Klebevignette soll den Nutzerinnen und Nutzern der Nationalstrassen wahlweise eine elektronische Vignette, die E-Vignette, zur Verfügung stehen. Ursprünglich war vom Bundesrat geplant, die Klebevignette durch eine E-Vignette zu ersetzen. In der Folge und auch nach Kenntnis der Vernehmlassungen entschied sich der Bundesrat dann aber für eine Sowohl-als-auch-Variante und damit für eine freiwillige E-Vignette, wie sie mit der Motion Candinas gefordert worden war. Diese E-Vignette soll an das Kontrollschild und nicht wie die Klebevignette an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden sein. Sie soll in einem Erhebungssystem zwecks Überprüfbarkeit registriert werden.

In der Vernehmlassung wurde die Einführung einer E-Vignette zwar mehrheitlich begrüsst, es gab aber auch erhebliche Bedenken. Diese richteten sich auf den fraglichen Nutzen, die Gefahr des Datenmissbrauchs und die Gefahr der permanenten Überwachung. Der günstigere und effizientere [PAGE 1191] Vertrieb, kein Kleben und Kratzen, jederzeitige ortsungebundene Einlösbarkeit, Erleichterung bei einem Wechselnummernschild und bei einem Scheibenbruch können als Vorteile der E-Vignette abgebucht werden; die rasche Überprüfbarkeit auf Sicht und der anonyme Erwerb, auch als nützliches Weihnachtsgeschenk, als Vorteile der herkömmlichen Klebevignette. Was gleich bleibt, ist der Preis von 40 Franken, nachdem der Souverän im Jahr 2013 eine Preiserhöhung abgelehnt hat.

Der Lösungsansatz des Bundesrates beruht auf drei Pfeilern:

1.[NB]Es besteht Freiwilligkeit, solange der Anteil der Klebevignetten mindestens 10 Prozent aller verkauften Vignetten beträgt.

2.[NB]Der Verkauf der E-Vignette erfolgt ausschliesslich durch die Eidgenössische Zollverwaltung über die Applikation Via und ist an das Kontrollschild gebunden.

3.[NB]Die Kontrolle über die Fahrberechtigung erfolgt über eine abrufbare Registrierung.

Anlass zu einer Vertiefung in der Kommission gaben nicht so sehr die technische Lösung der E-Vignette als vielmehr verschiedene andere Fragen: erstens die Fragen rund um den Datenschutz, zweitens Fragen um den fahrleistungsunabhängigen Charakter der Abgabe und damit das Verbot der Geolokalisierung - bereits in der Vernehmlassung wurden Stimmen laut, die in der Einführung der E-Vignette den ersten Schritt zur Einführung von Road-Pricings befürchten - und drittens Fragen zum differenzierten Vertrieb durch die Eidgenössische Zollverwaltung und die Kantone. Mit diesen drei Punkten hat sich die Kommission vertieft auseinandergesetzt.

Die Kommission beantragt Eintreten auf die Vorlage und folgt in der Detailberatung unverändert dem Gesetzentwurf des Bundesrates.