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preparatory:AB 25624

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-26

Wortprotokoll

Wir haben vorher beschlossen, dass diese Bestimmung erst ein Jahr nach dem Gesetz in Kraft treten soll. Es stellt sich jetzt einfach die Frage, auf welchen Zeitpunkt nach der Einführung der Sanktionen man die Bonusregelung einführen soll. Das war in der Kommission ziemlich umstritten. Der Antrag Meier-Schatz unterlag in der Kommission mit 11 zu 10 Stimmen. Die Mehrheit beantragt Ihnen also, die Bonusregelung zwei Jahre nach den Sanktionen einzuführen.

Was könnte dahinter stecken? Man muss sich überlegen, was in diesen zwei Jahren passieren könnte. In diesen zwei Jahren wäre es eigentlich "dumm", wenn man etwas melden würde, weil man dann nicht vom Bonus profitieren würde. Das würde heissen: Entweder gibt es einen gewissen Druck, dass man das im ersten Jahr macht, weil dann alle straffrei wegkommen. Oder es wird allenfalls Druck ausgeübt, der fast in Richtung Erpressung geht, dass man diese Meldung nicht schon im ersten Jahr macht, weil man im zweiten und dritten Jahr vom Denunziantentum sozusagen nicht profitieren kann.

Das scheint der Mehrheit vernünftig zu sein, weil dann einige Meldungen schon im ersten Jahr kommen und es daraufhin eine Phase gibt, in der sich die Kartelle überlegen können, wann sie sich melden sollen. Das geschieht dann nach drei Jahren. Mir scheint das etwas spitzfindig zu sein. Ich meine, man sollte beides, Sanktionen und Bonusregelung, miteinander einführen. Ich habe das am Anfang schon gesagt. Es sind Zwillinge. Ob wirklich eine Erpressung stattfinden kann, wenn man die Frist einschiebt, die Bonusregelung also erst zwei Jahre später in Kraft tritt, scheint mir persönlich etwas fraglich. Aber die Mehrheit hat so entschieden.

Ich empfehle Ihnen im Namen der Mehrheit, diesem Antrag zuzustimmen. Ich werde mich anders entscheiden.

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