Herzog Verena · Nationalrat · 2019-12-17
Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-17
Wortprotokoll
Ich begründe zuerst meine Minderheit betreffend Darlehen und Ausbildungsbeiträge. Artikel 6 Absatz 1 sieht vor, dass die Kantone den Zugang zum Bildungsgang Pflege HF oder zum Studiengang Pflege FH fördern. Zu diesem Zweck gewähren sie Personen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Ausbildungsbeiträge, damit diese die Ausbildung in Pflege HF und FH absolvieren können. Gemäss Artikel 6 Absatz 2 legen die Kantone die Voraussetzungen, den Umfang der Ausbildungsbeiträge sowie das Verfahren für deren Vergabe fest. Sie bestimmen über die einzelnen Voraussetzungen, die eine Anspruchsberechtigung nach Absatz 1 begründen, und sie entscheiden über die Höhe des Beitrages, den sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten.
Hier beantrage ich als Ergänzung zu Absatz 2, dass die Kantone die finanzielle Unterstützung auch in Form eines Darlehens gewähren können. Die SVP-Fraktion befürwortet grundsätzlich nicht nur Stipendien, sondern auch zinslose Darlehen für Studiengänge. Wir sind der Überzeugung, dass keiner dazu fähigen und leistungswilligen Person ein Studium nur aus finanziellen Gründen verwehrt sein darf. Doch bei höheren Berufs- respektive Studienabschlüssen [PAGE 2306] darf erwartet werden, dass die Studiengebühren später wieder zurückerstattet werden. Die Bedingungen dazu sind immer sehr[NB]grosszügig. Aber der Staat soll nicht unnötig belastet werden. Zudem sind Absolvierende mit einem Darlehen umso mehr daran interessiert, den Studiengang nicht nur zu beginnen, sondern auch mit Stolz und Genugtuung abzuschliessen. Vergleicht man es zum Beispiel mit Meisterprüfungen bei Handwerksberufen, so sieht man: Dort sind die Kosten wesentlich höher und müssen mehrheitlich selber getragen werden.
Abschliessend möchte ich darauf hinweisen, dass nach den Ausführungen der Eidgenössischen Finanzverwaltung gestützt auf das Ausbildungsbeitragsgesetz der Bund die Kantone schon heute bei ihren Aufwendungen für Stipendien und Studiendarlehen im Tertiärbereich unterstützt und dass auch jeder Kanton - das wissen Sie - ein Stipendiengesetz hat. Ich zitiere aus der Stellungnahme der Finanzverwaltung vom 24. April 2019: "Auszubildende in der Pflege HF und FH können bereits heute zur Sicherung ihres Lebensunterhalts beim Kanton (unterstützt durch den Bund) Beiträge beantragen. Der neue Fördertatbestand würde eine Art Parallelstruktur zum bereits bestehenden Stipendiensystem schaffen. Auf Bundesebene würden damit Stipendien an Pflegefachpersonen über zwei unterschiedlich ausgestaltete gesetzliche Grundlagen ausgerichtet. Dadurch würde die Komplexität im Vollzug erhöht, die Aufgabensteuerung erschwert, und es käme zu Ungleichbehandlungen im Vergleich zu Auszubildenden in anderen Berufen." Ich denke, da ist auch der Ständerat nochmals gefordert, dieser Tatsache bei seiner Beratung des Geschäfts auf den Grund zu gehen.
Da uns aber nun der Gesetzentwurf im Nationalrat vorliegt, bitte ich Sie im Namen der SVP-Fraktion, bei Artikel 6 Absatz 2 die Minderheit III (Herzog Verena) zu unterstützen.
Nun komme ich zum Fraktionsvotum zu Block 1: Bei Artikel 7 Absätze 3 und 3bis bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Es sollen selbstverständlich abgestufte Beiträge vorgesehen werden, und die Abstufung soll nach der zweckmässigen Ausgestaltung der kantonalen Massnahmen erfolgen. Der Bundesrat muss selbstverständlich auch die Möglichkeit haben, beim Bundesanteil für Ausbildungsbeiträge eine Obergrenze festzulegen.
Bei Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b und entsprechend auch bei den Artikeln 6, 7 und 8 unterstützt die SVP-Fraktion in erster Priorität die Minderheit I (de Courten). Ausbildungsbeiträge sollen nur dann ausgerichtet werden, wenn auch Betreuungs- und Unterhaltspflichten bestehen. In zweiter Priorität folgen wir dem Bundesrat.
Bei Artikel 1 Absatz 1 in Entwurf 2 unterstützen wir in erster Priorität die Minderheit II (Nantermod), in zweiter Priorität die Minderheit I (de Courten), in dritter Priorität die Fassung des Bundesrates.
Bei Artikel 7 in Entwurf 1, "Ausgabenbremse", empfiehlt die SVP-Fraktion nur Zustimmung zur Fassung des Bundesrates, wenn bei Artikel 1 zur Ausgabenbremse eine Minderheit oder der Bundesrat obsiegt.
Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, dementsprechend abzustimmen.