Weichelt-Picard Manuela · Nationalrat · 2019-12-17
Weichelt-Picard Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2019-12-17
Wortprotokoll
Ich spreche in Block 2 für die grüne Fraktion zu den KVG-Änderungen.
Bereits im Eintretensvotum für die Fraktion habe ich gestern ein Beispiel angeführt, das aufzeigt, dass zum Beispiel Spitex-Leistungen, die vom Arzt angeordnet werden müssen, einerseits die Gesundheitskosten erhöhen und andererseits die dringend nötige Attraktivität des Pflegeberufes reduzieren. Deshalb plädiert die grüne Fraktion bezüglich Artikel 25 Absatz 2 sowie Artikel 25a und folgende für die Annahme der Minderheitsanträge, sodass die Leistungen der Pflegefachpersonen ebenfalls von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden.
Der Bestimmung in Artikel 25a Absatz 3 kann die grüne Fraktion nichts abgewinnen. Der Bundesrat soll gemäss Kommissionsentwurf bestimmen, bei welchen Pflegeleistungen die Leistungserbringerinnen aufgrund einer Vereinbarung mit den Versicherern den Pflegebedarf ohne ärztliche Anordnung selber festlegen können. Die Vereinbarung ist das Problem. Sowohl die Krankenkassen als auch die Pflege ersticken bereits heute in administrativen Aufgaben. Die grüne Fraktion ist absolut dagegen, dass diese "Administratitis" potenziert wird. Zudem besteht das Risiko, dass Patientinnen und Patienten in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt werden, wenn eine Pflegefachperson mit der Versicherung der Patientin oder des Patienten keine Vereinbarung treffen konnte, aber eigenverantwortlich Leistungen abrechnen möchte. Das ist im Rahmen der Grundversicherung nicht akzeptabel. Das ist ein Systembruch. Die grüne Fraktion beantragt Ihnen deshalb die Unterstützung der Minderheit Maillard.
Ebenfalls erachtet die grüne Fraktion Artikel 39a, den Antrag der Minderheit Carobbio Guscetti bezüglich einer Mindestanzahl an Pflegefachpersonen pro Patient, als eines der Kernelemente, damit es zu einem griffigen Gegenvorschlag kommt. Ich habe gestern beim Eintretensvotum ein Beispiel beschrieben, das sich effektiv zugetragen hat. Das Pflegepersonal kann beim besten Willen nicht professionell arbeiten, wenn zu wenig Personal da ist. Wir Menschen haben nur zwei Hände und können nicht gleichzeitig bei zehn schwer kranken Menschen sein. Nicht ohne Grund kennen auch andere Gesetze wie die Kinderbetreuungsgesetze einen Betreuungsschlüssel.
Der Minderheitsantrag bezüglich Gesamtarbeitsvertrag wird von der grünen Fraktion ebenfalls unterstützt. Auch dieser Artikel ist ein wichtiges Element, um die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals zu verbessern.
Abschliessend möchte ich nochmals an die vielen Austritte beim Pflegepersonal aus dem erlernten Beruf erinnern: Es sind durchschnittlich 2400 Austritte pro Jahr. Abgesehen [PAGE 2319] davon, dass die Schweiz nicht einmal die Hälfte des Bedarfs ausbildet und wir bereits am Anfang des Pflegenotstandes sind, zeigt diese Statistik auch aus ökonomischer Sicht einen Blödsinn auf: Pro Jahr kosten diese Austritte den Staat in etwa 96 bis 144 Millionen Franken. Das sind Gelder, die der Staat in die Ausbildung - und ich habe hier lediglich die Beiträge an die Schulen gerechnet - investiert hat, die nicht als Return on Investment bezeichnet werden können.
Mit einem griffigen Gegenvorschlag haben wir es in der Hand, den Pflegenotstand zu mildern. Kommt es nicht zu einem griffigen Gegenvorschlag, werden wir diese gesetzlichen Bestimmungen in der Schlussabstimmung ablehnen. Heute werden wir in der Gesamtabstimmung mit unserem Stimmverhalten aber mit dafür sorgen, dass der indirekte Gegenvorschlag im Ständerat diskutiert und, falls nötig, verbessert werden kann.