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Sauter Regine · Nationalrat · 2019-12-17

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-17

Wortprotokoll

In diesem Block bzw. bei diesen Minderheitsanträgen sprechen wir über die Frage der direkten Abrechnung von Leistungen durch Pflegefachpersonen. Ich habe mich dazu bereits in meinen Ausführungen zur Würdigung der Volksinitiative geäussert. Wir lehnen die direkte Abrechnung von zusätzlichen Leistungserbringern mit den Krankenversicherungen ab. Der Bundesrat führt aus, dass sie zu Mehrkosten führt, weil Mengenausweitungen zu erwarten sind. Es werden voraussichtlich mehr Leistungen als bis anhin erbracht, wenn mehr Leistungserbringer direkt mit der Krankenversicherung abrechnen können. Eine weitere Kostensteigerung im Gesundheitswesen ist indessen unerwünscht. Wir müssen im Gegenteil Massnahmen treffen, die die Kostensteigerung dämpfen. Sie wissen, dass höhere Kosten im Gesundheitswesen zu höheren Prämien führen. Sie sind dann die Ersten, die jeden Herbst, wenn die neuen Prämien bekannt gegeben werden, wieder Massnahmen fordern, um endlich das Prämienwachstum zu stoppen. Höhere Prämien bedeuten letztlich auch höhere Prämienverbilligungen für den Bund, und das lehnen wir ebenfalls ab.

Wenn diese Bestimmung zur direkten Leistungsabrechnung im Gegenvorschlag drinbleibt, ist das für die Mehrheit unserer Fraktion ein Grund, den Gegenvorschlag abzulehnen.

Zu den Minderheitsanträgen im Einzelnen: Wir lehnen sämtliche Minderheitsanträge in diesem Block ab. Wir unterstützen aber mit Überzeugung die Mehrheitsversion bei Artikel 25a Absatz 3, die die Möglichkeit des Abschlusses von Vereinbarungen vorsieht. Worum geht es hier? Leistungserbringer und Versicherer können und sollen solche Leistungsvereinbarungen abschliessen können. Im Rahmen einer solchen Vereinbarung können definierte Leistungen ohne ärztliche Anordnung von Leistungserbringern selber erbracht werden. Dieses Instrument - und das ist mir wichtig und zu betonen - tritt neben die ordentliche Abrechnung von delegierten Leistungen. Sämtliche Pflegeleistungen können also nach wie vor abgerechnet werden, aber es gibt solche, die im Rahmen einer Vereinbarung mit einem Versicherer eben selbstständig abgerechnet werden können. Das hat nichts mit Vertragsfreiheit zu tun! Auch wenn es die linke Seite beinahe gebetsmühlenartig wiederholt, hat es nichts mit Vertragsfreiheit zu tun. Wir wollen vielmehr ein neues Instrument einführen, eines, das eben genau die Verantwortung delegiert, eines, das integrierte Versorgungssysteme möglich macht, und das ist letztlich zum Wohle von Patientinnen und Patienten.

Noch einige Bemerkungen zu weiteren Minderheitsanträgen: Die Minderheit Feri Yvonne zu Artikel 25a Absatz 3bis a fordert, dass die Höhe der Pflegekosten festgelegt wird. Dies lehnen wir ebenfalls ab. Das heutige System hat sich bewährt. Es kann nicht sein, dass wir im Rahmen eines Gegenvorschlages zu einer Initiative am System der Verteilung der Pflegekosten auf Versicherungen, Private und die öffentliche Hand schrauben.

Zu Artikel 39a bzw. zum Antrag der Minderheit Carobbio Guscetti: Hier geht es um die Festsetzung von Stellenschlüsseln respektive um die "nurse-to-patient ratio", wie Kollege Barrile ausgeführt hat. Wir lehnen es ab, dass der Bundesrat hier nun ermächtigt wird, solche Stellenverhältnisse festzusetzen. Es gibt bereits Leistungsvereinbarungen, beispielsweise zwischen Leistungserbringern und Kantonen, in denen gewisse Vorgaben gemacht werden. Es ist der richtige Ansatz, dass beispielsweise im Rahmen der Spitalplanung solche Vorgaben gemacht werden, sicher aber nicht vom Bundesgesetzgeber, der hier viel zu weit von den effektiven Bedürfnissen weg ist. Vor allem hätte dies am Schluss eine sehr starre Regelung zur Folge, die wenig Flexibilität zur Anpassung an aktuelle Gegebenheiten bieten würde.

Schliesslich zum Minderheitsantrag Gysi Barbara zu Artikel 39b betreffend die Pflicht zum Anschluss an einen Gesamtarbeitsvertrag: Da sind wir natürlich dagegen. Es ist nicht sinnvoll, in einem Gesetz diese Verpflichtung vorzusehen. Wo Gesamtarbeitsverträge bestehen, muss das sozialpartnerschaftlich geregelt werden. Auch der Abschluss eines solchen Gesamtarbeitsvertrages muss sozialpartnerschaftlich erfolgen.

In diesem Sinne lehnt die FDP-Liberale Fraktion sämtliche Minderheitsanträge ab. Wir beantragen Ihnen, Gleiches zu tun.