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Barrile Angelo · Nationalrat · 2019-12-17

Barrile Angelo · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-17

Wortprotokoll

Bei der Minderheit Carobbio Guscetti geht es um die sogenannte "nurse-to-patient ratio". Damit ist Folgendes gemeint: Wir möchten, dass für Spitäler und andere Einrichtungen festgelegt werden muss, wie viele Pflegefachpersonen mindestens pro Patient oder Patientin zur Verfügung stehen. Es liegt im Interesse der Sicherheit der Patienten und Patientinnen sowie der Qualität der pflegerischen Behandlung, dass genügend gut ausgebildetes Personal pro Patient oder Patientin da sein muss.

Die Formulierung mit dem Begriff "Fachperson", die die Mehrheit der Kommission in Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe b beantragt, ist zu schwammig, und es ist damit nicht so genau geregelt, wie es eigentlich sein sollte. Ich finde, wenn im selben Artikel gerade vorher in Absatz 1 Buchstabe a steht, dass für ausreichende ärztliche Betreuung gesorgt werden muss, dann muss für die Pflege das Gleiche gelten. Es geht wirklich um das Pflegepersonal und nicht um irgendwelche Fachpersonen, die hier natürlich zum Teil mitgemeint sind. Ich finde, diese Präzisierung gehört da wirklich hinein.

Wir kennen solche Zahlen von gewissen Bereichen wie zum Beispiel der Intensivpflege, also von den Intensivstationen. Da ist auch vorgeschrieben, wie viele diplomierte Pflegefachpersonen pro Patientenbett da sein sollen. Eine solche Regelung sollte eigentlich nicht nur für die Intensivpflegestationen gelten, sondern überall in der Medizin. Denn es geht ja um eine gute pflegerische Versorgung, aber vor allem auch um die Qualität der Behandlung. Deshalb gehört diese Präzisierung so in Artikel 39 und in den zusätzlich von der Minderheit Carobbio Guscetti beantragten Artikel 39a hinein.

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