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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2002-09-26

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-26

Wortprotokoll

Ich bitte Sie sehr, dem Antrag der Minderheit Hegetschweiler und damit dem System des Ständerates zu folgen. Andernfalls könnte das tatsächlich ein Schicksalsartikel werden, denn es geht letztlich um die Fairness und um Eigentumsrechte. Warum?

Der Neuerwerber einer Liegenschaft tritt von Gesetzes wegen in die bestehenden Mietverträge ein. Nach heute geltender Praxis wird ihm das Recht zugestanden, den Mietzins nach der so genannten absoluten Methode anzupassen. Das heisst, er kann heute den Mietzins zur Erzielung eines angemessenen Ertrages anheben und dabei die Erwerbskosten als Berechnungsgrundlage berücksichtigen.

Sowohl beim indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates als auch in den bisherigen Beratungen - ausgenommen die Fassung der Mehrheit unserer Kommission - war die Möglichkeit klar vorgesehen, den bisherigen Mietzins gestützt auf die Erwerbskosten auch nach einer Handänderung anzupassen. Diese Regelung hat sich im geltenden Recht bewährt und wird übrigens sogar in der Mieter-Initiative vorgesehen. Streichen Sie nun die Handänderung als Anpassungsgrund vollständig, wie das die Mehrheit der Kommission beantragt, so hat dies geradezu enteignungsrechtliche Wirkungen. Der Verkehrswert einer Liegenschaft wird erheblich beeinträchtigt, wenn auch der Neuerwerber auf unabsehbare Zeit an die bestehenden, dann nicht mehr kostendeckenden Mietzinse des Veräusserers gebunden ist. Der Kündigungsdruck wird dadurch massiv zunehmen, was ja wiederum nicht im Interesse der Mieter oder des Mieterfriedens sein kann.

Darum folgen Sie der Konzeption des Ständerates. Stimmen Sie dem Antrag der Minderheit Hegetschweiler zu.

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