Minder Thomas · Ständerat · 2019-12-18
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-18
Wortprotokoll
Ich ergreife hier das Wort, weil die Odyssee dieser Vorlage und die damalige Bekämpfungsstrategie gegen die Abzocker-Initiative grosse Similaritäten aufweisen. Auch damals war das Parlament unfähig, einen ernsthaften, griffigen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative zu erlassen. Konsequenz: Die Abzocker-Initiative wurde damals von Volk und Ständen angenommen. Es wäre interessant, einmal zu analysieren, warum wir in Bern oft Mühe haben, einer ernst zu nehmenden Volksinitiative wie dieser Konzernverantwortungs-Initiative einen griffigen Gegenvorschlag gegenüberzustellen.
Im Folgenden erwähne ich ein paar Eckpunkte, insbesondere auch zuhanden der neuen Ratskolleginnen und Ratskollegen, um aufzuzeigen, mit welchem Hickhack und wie stiefmütterlich das Parlament versucht, eine breit unterstützte Volksinitiative zu bekämpfen.
Störend ist, dass wir einmal mehr legiferieren müssen, weil ein paar Firmenchefs sich nicht korrekt verhalten. Da der Bundesrat bei seiner Erstbeurteilung in seiner Botschaft von[NB]einem Gegenvorschlag jeglicher Art absah, lancierte die RK-N eine parlamentarische Initiative mit dem Ziel, selber einen indirekten Gegenvorschlag zu lancieren; das war 2017. Anfänglich wollte der Nationalrat die Anliegen sogar in die bereits seit zwanzig Jahren hängige Aktienrechtsrevision integrieren, sah aber davon ab und lancierte einen separaten Erlass. In der RK-S wurde dieser indirekte Gegenvorschlag des Nationalrates jedoch verrissen; er fiel insbesondere bei den Experten durch. Gesetzestechnisch war er unschön und strotzte vor Wiederholungen. Es stimmt, dass ein indirekter Gegenvorschlag eigentlich nur Sinn ergibt, wenn die Initianten ihr Begehren zurückziehen. Leider wurde dieses essenzielle Kriterium während der ganzen ständerätlichen Debatte ausser Acht gelassen.
Der bedingte Rückzug der Volksinitiative wäre bei der Variante des Nationalrates versprochen gewesen, das muss man hier erwähnen. Weil der nationalrätliche Gesetzestext aber wie gesagt schlecht redigiert war und zudem eine Haftungsbestimmung beinhaltete, beschloss die RK-S, eine Subkommission einzuberufen. Ich war Mitglied dieser Subkommission und habe damals den Antrag gestellt, auf Basis des Wortlauts des Nationalrates die Arbeiten fortzuführen. Man hätte daran feilen können. Die Subkommission entschied sich jedoch, einen eigenen indirekten Gegenvorschlag zu erarbeiten. Im Nachhinein stellte sich dieser Entscheid wohl als Fehler heraus, denn der erarbeitete Subkommissionsentwurf fiel bereits in der Kommission und nachher mit dem Nichteintreten im Rat durch.
Diese Pattsituation - der Nationalrat wollte also einen indirekten Gegenvorschlag, der Ständerat vorderhand gar nichts - hat den Bundesrat auf den Plan gerufen. Ganz im Sinn von "Mieux vaut tard que jamais" wollte sich der Bundesrat nun plötzlich auch noch mit einem indirekten Gegenvorschlag einbringen; er konnte sich jedoch weder mit der nationalrätlichen Variante noch mit jener der Kommission für Rechtsfragen unseres Rates anfreunden. In einer Feuerwehraktion fand man den Grund für dieses Umschwenken in einer EU-Richtlinie - wir haben es gehört: Sie betrifft die Bereiche Kinderarbeit und Konfliktmineralien. Diese Richtlinie 2017/821 datiert zwar von 2017, doch der Bundesrat fand darin den Schlüssel zu einem weiteren, griffigen indirekten Gegenvorschlag.
Leider ist es eine immer wieder bestätigte Tatsache, dass EU-Recht unsere Gesetzgebung beeinflusst, neuerdings sogar zur Bekämpfung einer Volksinitiative. Mich stört diese Art zu legiferieren. Hier aber ist diese Übernahme - genauer: Teilübernahme - der EU-Richtlinie zu Konfliktmineralien zur Bekämpfung einer Volksinitiative geradezu dilettantisch. Warum ist das so? Erstens, weil diese Richtlinie zum total falschen Zeitpunkt aus dem Hut gezaubert wird, und zweitens, weil damit nur gerade vier Konfliktmineralien in die Vorlage aufgenommen werden.
Hand aufs Herz: Glaubt der Bundesrat wahrlich, damit die Konzernverantwortungs-Initiative zu bodigen? Bei den erfassten vier Mineralien, wir haben es gehört, handelt es sich um Zinn, Wolfram, Tantal und Gold. Es gibt aber noch ein paar Dutzend andere Konfliktmineralien! Ich denke insbesondere an die Edelsteine, bei denen vielleicht sogar Kinderarbeit involviert ist, und an Uran, Kobalt und Lithium. Und warum geht es eigentlich nur um Konfliktmineralien und nicht auch um Konfliktrohstoffe? Wenn wir schon von Konzernverantwortung sprechen, müssen wir doch sehen, dass Erdöl, Palmöl und x andere Rohstoffe auch dazugehören. Auch da wird Raubbau an unserem Planeten betrieben - bei diesen Produkten quantitativ in ganz anderen Dimensionen.
Wir gaukeln dem Volk etwas Falsches vor, wenn wir nur gerade diese vier Konfliktmineralien, welche die EU als wichtig erachtet, ins Gesetz aufnehmen. Erdölgewinnung in Alaska, Palmölförderung in diversen Ländern - wir kommen morgen noch darauf - sind genauso konfliktbeladen wie die vier erwähnten Mineralien. Auch in Sachen Kinderarbeit gaukeln wir dem Volk etwas vor. Es gibt bekanntlich noch x andere Formen von Ausbeutung von Arbeitskräften. Auch beim einleitend von mir angesprochenen Vergleich zur Abzocker-Initiative hat man in einem Verzweiflungsakt damals noch eine sogenannte Boni-Steuer aus dem Hut gezaubert, um alsdann festzustellen, dass auch diese nicht das Gelbe vom Ei ist.
Auch zeitlich betrachtet, gleicht die Behandlung der Konzernverantwortungs-Initiative dem Abzocker-Debakel, der Abzocker-Initiative. Die Konzernverantwortungs-Initiative wurde am 10. Oktober 2016 eingereicht. Die Behandlungsfrist lief im letzten April ab. Aufgrund der Fristverlängerung ist also in der nächsten Session definitiv Schluss. 38 Monate nach der Einreichung liegt noch immer kein indirekter Gegenvorschlag vor. Das ist eigentlich ein Wahnsinn. Das Volk versteht solche Verzögerungen nicht. Der Souverän selbst hat 18 Monate Zeit, um die Unterschriften zu sammeln, wir aber brauchen dreieinhalb Jahre für einen indirekten Gegenvorschlag. Die Behandlung dieser Volksinitiative in Bundesbern wird uns Gegner - und ich bin ein Gegner der Konzernverantwortungs-Initiative - an der Urne noch einholen.
Fazit: Weder zeitlich noch inhaltlich waren wir in den bisherigen 38 Monaten in der Lage, dieser Volksinitiative etwas Ernsthaftes, Griffiges gegenüberzustellen. Mit den dargelegten Argumenten der Unvollständigkeit kann das Initiativkomitee den indirekten Gegenvorschlag mit einem Federstrich zerzausen.
In den bundesrätlichen Unterlagen zu den Konfliktmineralien steht zudem, dass der Bundesrat jährlich die Einfuhrmengen festlegt. Das grenzt schon fast an einen Schildbürgerstreich! Ist es irrelevant oder ist es relevant, ob hundert oder tausend Kilogramm Gold importiert werden? Entweder wird der Rohstoff nachhaltig, verantwortungsvoll und menschenachtend gewonnen oder eben nicht. Die alleinige Einfuhrmenge ist sicher kein seriöses Kriterium der Nachhaltigkeit. Meint der Bundesrat wirklich, dass hundert Kilogramm Gold, aus einem Konfliktgebiet importiert, umweltschonender, ehrlicher, ethischer, weniger schmutzig gewonnen werden als tausend Kilogramm?
Die bundesrätlich eingebrachten EU-Richtlinien zu Konfliktmineralien und Kinderarbeit sind wahrlich nicht das Killerargument gegen diese Volksinitiative. Es stimmt, sie sind besser als gar nichts, doch von Hotspot kann keine Rede sein. Ich jedenfalls bin mir sicher, dass wir mit dieser Art der Gesetzgebung zeitlich und inhaltlich - vor allem zeitlich - der Konzernverantwortungs-Initiative, aber zukünftig auch anderen wichtigen, ernst zu nehmenden Volksbegehren nicht wirksam entgegentreten.
Ich bitte Sie dennoch, dem Konzept Rieder zu folgen.