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Jositsch Daniel · Ständerat · 2019-12-18

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-18

Wortprotokoll

Wir drehen uns jetzt seit längerer Zeit eigentlich immer um die gleiche Frage, nämlich die Haftungsfrage im Zusammenhang mit der Konzernverantwortungs-Initiative respektive mit dem Gegenvorschlag. Wir können uns noch lange darum drehen - auch in diesem Geschäft [PAGE 1219] gibt es schlussendlich keine Quadratur des Kreises. Letztlich müssen wir uns entscheiden. Wir haben in der Kommission für Rechtsfragen eine Subkommission eingesetzt, um zu schauen, wie weit wir die Bereitschaft der Initianten zu einem Kompromiss auf der einen Seite und die der Wirtschaft auf der anderen Seite dehnen können. Wir sind auch in der Subkommission zum Schluss gekommen, dass der zentrale Punkt, die zentrale Frage die Haftungsfrage ist. Darum kommen wir nicht herum. Die Initianten sagen: Ohne Haftung ist der Kern der Initiative nicht umgesetzt. Die Wirtschaft sagt: Mit Haftung, da machen wir nicht mit. Das ist die Ausgangslage. Diese Entscheidung zur Haftungsfrage können wir heute Morgen fällen, da können wir entscheiden.

Was versucht das Konzept der Minderheit mit seinen verschiedenen Facetten, gestützt auf den Vorschlag des Bundesrates? Man versucht, möglichst viel Berichterstattung hineinzubringen und Pflichten aufzuerlegen, die aber schlussendlich zu nicht mehr führen als zu einem bisschen mehr Transparenz. Das ist lobenswert, mal abgesehen davon, dass ich es mir so vorstelle: Ich bin selber auch in verschiedenen Unternehmen aktiv und muss sagen, diese Berichterstattungspflichten, die man jeweils hat, die sind schön, aber die werden einfach standardmässig abgehakt und erledigt. Sie wissen, das bringt schlussendlich nicht viel. Das ist auch der Grund, warum die Initianten zu Recht sagen: Wir haben nicht über 100[NB]000 Unterschriften gesammelt, um ein bisschen mehr Bürokratie zu verursachen. Ich möchte dies nicht schlechtmachen, es geht um Transparenz und Überwachung, und das ist alles gut. Aber letztlich ist das nicht der Kern der Initiative.

Deshalb ist der Gegenvorschlag nicht einfach eine Übernahme der Konzernverantwortungs-Initiative. Was sieht der Gegenvorschlag im Konzept der Mehrheit vor? Es ist eine Haftung, die sich bei genauer Betrachtung als in sehr starkem Masse eingeschränkt erweist. Es geht nur um einen bestimmten Bereich grosser multinational tätiger Unternehmen. Die Haftung wird auf das Unternehmen selbst eingeschränkt respektive auf direkt kontrollierte Unternehmen. Weitere Dritte kommen nicht in die Haftung der Unternehmen.

Wir haben weiter nur einen eingeschränkten Deliktsbereich, in dem keines, wirklich keines der grösseren schweizerischen Unternehmen vorsätzlich ein Problem hat. Das kann passieren, selbstverständlich auch im Ausland, aber es handelt sich um einen sehr eingeschränkten, ich sage einmal, sehr extremen Deliktsbereich. Das Unternehmen hat Exkulpationsmöglichkeiten. Es kann sich also durch präventive Massnahmen selber schützen. Selbst wenn es ein Verfahren gibt, soll noch ein Schlichtungsverfahren eingeschoben werden, damit man das möglichst ohne grossen Aufwand erledigen kann. Die Haftung ist also in höchstem Masse eingeschränkt.

Wenn Sie die Normen anschauen, wie sie im Konzept der Mehrheit vorliegen, und sich überlegen, welches die praktischen Fälle sind, dann wissen Sie, dass wir sie an einer Hand abzählen können. Es sind einzelne, wenige Fälle, die im Ausland passieren. Insofern ist es tatsächlich ein grosser Kompromiss, ein grosser Schritt, den die Initianten machen, wenn sie sagen: Okay, wenn das Mehrheitskonzept im Parlament durchkommt, sind wir bereit, auf die Initiative zu verzichten. Man könnte in diesem Fall den Initianten sogar den Vorwurf machen, sie seien wirklich sehr weit entgegengekommen, weil in der Praxis nur wenige Fälle übrig bleiben würden.

Ich war mit anderen, die hier im Saal sind, vor, glaube ich, zwei Tagen an einer Veranstaltung, an der Christoph Franz, der Verwaltungsratspräsident der Roche, anwesend war. Er wurde von einem Mitglied dieses Rates gefragt, wie er die Konzernverantwortungs-Initiative und den Gegenvorschlag beurteile. Die Roche ist ein schweizerisches Unternehmen, das multinational tätig ist. Was hat Herr Franz gesagt? Er hat zunächst einmal relativ gelassen reagiert und hat gesagt, dass ihn eigentlich zwei Dinge störten. Das eine ist aus meiner Sicht berechtigt, das andere weniger.

Zum einen sagte er, dass er ein bisschen Angst habe, dass er dann für Zulieferer usw. verantwortlich sei, die er nicht unter Kontrolle habe. Bei dem, was er als Roche-Verwaltungsratspräsident und seine Leute unter Kontrolle hätten, könnten sie in Bezug auf diesen Deliktkatalog die Hand ins Feuer legen. Bei Dritten seien sie aber nicht ganz sicher. Wenn Herr Franz genau liest, dann sieht er, dass wir das sehr stark eingeschränkt haben. Man ist nur für diejenigen Personen verantwortlich, die man direkt unter Kontrolle hat. Da können wir Herrn Franz also beruhigen.

Das Zweite ist ein Vorwurf, den man tatsächlich machen kann. Er hat gesagt: Warum nur die Grossen? Warum nicht auch die Kleinen? Die Kleinen sind häufig diejenigen, die eben unter dem Radar durchlaufen und mindestens so viel auf dem Kerbholz haben wie die Grossen. Da hat er an und für sich recht. Das ist ein politischer Kompromiss, den man macht, um sich hier ein bisschen zu beschränken. In der Politik macht man Kompromisse. Aber Sie sehen: Die Wirtschaft kritisiert eigentlich eher, dass wir zu wenig weit gehen und dass wir uns auf einzelne Unternehmen beschränken.

Ich war - wenn ich noch etwas beifügen darf - in den frühen Neunzigerjahren selber Geschäftsführer einer schweizerischen Handelskammer in einem südamerikanischen Land, also in einem Gebiet, in dem tatsächlich solche Fälle vorkommen. Ich kann Ihnen sagen: Die schweizerischen Unternehmen, welche Mitglieder der Handelskammer waren - ich meine die grossen schweizerischen Unternehmen, um die[NB]es[NB]hier geht, die alle in der Handelskammer Mitglieder waren -, hatten keine Angst vor ordentlichen Rechtsverfahren, die allenfalls auf sie zukommen könnten. Das Problem sind die Reputationsrisiken, die sie eingingen, wenn solche Fälle publik würden. Das ist aus Sicht der Unternehmen das grosse Problem.

Was ist aber der Vorteil dieser Bestimmung? Vom Ausland her muss man ja bestimmte Möglichkeiten haben, um sein Recht einzufordern, wenn im Ausland solche Verletzungen, solche gravierenden Fälle passieren und ruchbar werden. Dafür braucht es Haftungsbestimmungen und ein einigermassen gangbares Verfahren - auch für Leute im Ausland mit weniger Ressourcen. Betrachten wir diesen Gegenvorschlag bei Lichte: Ich glaube, dass man in der Praxis staunen wird. Wir werden wahrscheinlich - das kann ich mir vorstellen - in ein paar Jahren in diesem Rat darüber diskutieren, wie wir diese Bestimmung ausweiten, weil wir feststellen, dass die Hürden, die wir bei diesem Gegenvorschlag setzen, immer noch viel zu hoch sind und dass es ganz wenige Fälle sind. Von daher glaube ich, wir sollten uns diesen Abstimmungskampf ersparen.

Schauen Sie, wer am Initiativkomitee beteiligt ist: Das sind nicht irgendwelche radikalen Globalisierungsgegner oder wer auch immer. Das ist die Zivilgesellschaft. Das sind Kirchen und breit abgestützte Organisationen der Zivilgesellschaft. Ich möchte eigentlich nicht einen Abstimmungskampf, der zwischen Zivilgesellschaft und Wirtschaft zugespitzt wird. Und ich sage das als Präsident des Kaufmännischen Verbandes und im Sinne seiner Mitglieder, die in vielen dieser Firmen angestellt sind, ihre Arbeit sehr gerne tun und sehr loyal zu diesen Firmen sind. Ich glaube, die Wirtschaft hat kein Problem mit diesem Gegenkonzept.

Deshalb ersuche ich Sie, im Sinne eines Kompromisses der Mehrheit zuzustimmen.