Fässler Daniel · Ständerat · 2019-12-18
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-18
Wortprotokoll
Zu Absatz 2: Im bundesrätlichen Entwurf wird im Einleitungssatz in Absatz 2 vorgesehen, dass die von der Bearbeitung von Personendaten betroffene Person jene Informationen erhält, die eine transparente Datenbearbeitung gewähren und welche sie benötigt, um die mit dem Datenschutzrecht gewährten Rechte geltend machen zu können. Diese Bestimmung deckt sich inhaltlich mit der Regelung der Informationspflicht in Artikel 17 Absatz 2.
Der Nationalrat hat nun aber entschieden, an dieser Stelle das Erfordernis der Gewährleistung einer transparenten Datenbearbeitung zu streichen. Dies ist mit Blick auf das europäische Datenschutzrecht und die von der EU geforderte Angemessenheit problematisch. Unsere Kommission hat sich daher für die Formulierung gemäss Bundesrat entschieden. Auf Ausführungen zu den bei Absatz 2 Buchstaben d und f gefassten Beschlüssen der Kommission verzichte ich, ebenso auf Ausführungen zur Ergänzung um einen Buchstaben h.